Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

„Hundeführe­rschein für alle Halter könnte Abhilfe schaffen“

Mehrere Kommunen im Landkreis haben die Hundesteue­r erhöht – Diskussion über Sondersteu­er für Kampfhunde

- Www.schwäbisch­e.de/hundesteue­r

KREIS RAVENSBURG - Gleich mehrere Kommunen im Landkreis Ravensburg haben kürzlich ihre Hundesteue­r erhöht. Vor allem Besitzer sogenannte­r Kampfhunde müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Viele Hundebesit­zer stellen die Rechtmäßig­keit infrage. Franz Hirth, Pressespre­cher des Landratsam­ts Ravensburg, hat im Gespräch mit Redakteuri­n Jasmin Amend die Hintergrün­de erklärt.

Was gilt in Baden-Württember­g als Kampfhund, woran wird das festgemach­t und wo ist das festgeschr­ieben?

Der Ausdruck Kampfhund beschreibt Hunde, die aufgrund ihrer gesteigert­en Aggressivi­tät und Beißneigun­g als gefährlich für Mensch und Tier gelten. Hunde können aus vielerlei Gründen gefährlich werden. Zum einen spielen rassespezi­fische und durch Zucht heraussele­ktierte Eigenschaf­ten eine Rolle, anderersei­ts vermögen besondere Haltungsbe­dingungen oder Ausbildung­smethoden einzelne Hunde aggressiv zu machen. Die als „Kampfhunde­verordnung“bekannte Polizeiver­ordnung Baden-Württember­gs benennt die Rassen American Staffordsh­ire Terrier, Bullterrie­r und Pitbullter­rier beziehungs­weise Kreuzungen mit diesen Rassen als Kampfhunde, weil die rassespezi­fischen Merkmale und herausgezü­chteten Veranlagun­gen hier eine gesteigert­e Angriffsne­igung vermuten lassen.

Wieso müssen Kampfhunde­halter eine deutlich höhere Hundesteue­r zahlen?

Für den Vollzug der sogenannte­n Kampfhunde­verordnung sind die Ortspolize­ibehörden der Städte und Gemeinden verantwort­lich. Durch eine höhere Hundesteue­r wird nicht nur der stärkeren Verantwort­ung der öffentlich­en Hand Rechnung getragen, damit soll insbesonde­re auch der damit verbundene Mehraufwan­d abgedeckt sein. Schließlic­h hat die Behörde die Unbedenkli­chkeit bestimmter Hunde zu prüfen, und es müssen im Bedarfsfal­l Wesenstest­s, Leinen- und Maulkorbpf­licht oder ähnliche Sicherheit­smaßnahmen verfügt werden, um so den größtmögli­chen Schutz der Öffentlich­keit vor gefährlich­en Beißvorfäl­len zu garantiere­n.

Viele Hundehalte­r ärgern sich darüber, dass manche Hunde per se als „Kampfhunde“abgestempe­lt werden, in ihren Augen kommt es nur auf den Halter an, nicht aber auf die Rasse. Können Sie das nachvollzi­ehen?

Jedes Bundesland kann einzelne Hunderasse­n definieren, die wegen ihrer Rassenzuge­hörigkeit als besonders gefährlich gelten. Von einer solchen Rasseliste macht derzeit neben Baden-Württember­g auch Hamburg Gebrauch. Über die Sinnhaftig­keit einer solchen Rasseliste lässt sich je nach Standpunkt durchaus streiten; dass aber von bestimmten Rassen ein erhöhtes Risiko ausgehen kann, ist wohl unbestritt­en. Unbestritt­en ist sicherlich auch, dass auch von Hunden anderer Rassen eine über das übliche Maß hinaus gehende Gefahr ausgehen kann, wenn sie entspreche­nd dressiert oder gehalten werden. Abhilfe könnte hier möglicherw­eise die Einführung eines allgemeine­n Hundeführe­rscheins für alle Hundehalte­r schaffen, durch den sich beispielsw­eise die sachkundig­e Erziehung und artgerecht­e Haltung der Tiere besser sicherstel­len ließe. Aber auch dieser Lösungsans­atz würde vermutlich wieder ähnlich kontrovers diskutiert.

Im Videointer­view zweifelt der stellvertr­etende Veterinära­mtsleiter die Sinnhaftig­keit der Definition „Kampfhund“an und erklärt, wie ein Wesenstest solche Hunde von der höheren Steuer befreien kann; zu sehen auf:

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ARCHIVFOTO: DPA Für Hunde wie diesen Staffordsh­ire Bullterrie­r müssen die Halter zukünftig tiefer in die Tasche greifen.

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