Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
„Ich habe der Frau nichts getan!“
53-Jähriger wird in Wangen wegen vorsätzlicher Körperverletzung dennoch zu einer Geldstrafe verurteilt
WANGEN/ISNY (vs) - Ein Mann aus Immenstadt, der die Vermieterin seiner Mutter verletzt haben soll, bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vehement. Auch nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vorgeschlagen hat, bleibt er konsequent: „Ich habe der Frau nichts getan!“Er will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Begonnen hat alles viele Jahre zuvor. Die Tatsache, dass der Angeklagte einige Wochen bei der Mutter in Isny gelebt hat, die Vermieterin dies aber nicht dulden wollte, weil sie nach eigener Aussage „nur an eine Person vermietet und entsprechend die Nebenkosten abgerechnet hat“, beschwor den Ärger herauf. „Als ich ihn darüber in Kenntnis setzte, hat er mich beschimpft und ist ausfällig geworden“, so die im Zeugenstand des Wangener Amtsgerichts stehende Wohnungsinhaberin.
Nachdem der Mann aus der Einliegerwohnung ausgezogen sei, hätte er keine Ruhe gegeben, so die Zeugin. Und sie berichtet von einem Brief, in dem sie „massiv attackiert wurde“. Dann habe sie dem ungebetenen Gast Hausverbot erteilt. Auf Nachfrage, ob dieser in den darauf folgenden Jahren trotzdem bei seiner Mutter aufgetaucht sei, antwortet die heute 59-Jährige: „Ich bin berufstätig und konnte das nicht genau kontrollieren. Ich habe ihn aber manchmal gehört.“
Dann kommt der Vormittag im November 2016. Als die beiden Kontrahenten im Flur des Hauses erstmalig wieder zusammentreffen und das Hausverbot thematisiert wird, schildert die Nebenklägerin die Situation so: „Er ging auf mich los, schlug mich und stieß mich zu Boden. Ich bekam Todesangst. Mein Mann fuhr mich ins Krankenhaus nach Kempten. Dort wurde ein Bruch des Oberarmkopfes diagnostiziert. Nach zehn Wochen stellte sich noch die Durchtrennung von zwei Sehnen heraus. Ich musste in Lindenberg operiert werden. Insgesamt war ich von November 2016 bis Mai 2017 krankgeschrieben.“
Um ihre Glaubwürdigkeit zu dokumentieren, entblößt die Zeugin ihre Schulter und zeigt dem Richter ihre Narbe. Dieser wundert sich bei der
ANZEIGEN Vernehmung darüber, dass man den immer wieder erfolgten Aufenthalt des Angeklagten im Hause geduldet habe, plötzlich aber wieder eingeschritten sei. Nicht ganz schlüssig scheint der geschilderte zeitliche Ablauf des Tathergangs der Staatsanwaltschaft zu sein. Sie schlägt deshalb die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer 500-Euro-Auflage vor.
Doch das will der Angeklagte nicht. Er pocht auf sein Recht und will freigesprochen werden. Vergebens. Der Richter hat sich „im Wesentlichen“von der Aussage der Geschädigten überzeugen lassen und verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Dennoch setzt er in seiner Urteilsbegründung ein Fragezeichen hinter die gemachten Vorwürfe und glaubt, dass das erteilte Hausverbot „juristisch problematisch war“. Zumal es sich bei dem Mann um die Betreuerin seiner Mutter gehandelt habe. Abschließend stellt der Richter fest: „Der Angeklagte hat die Verletzung der Frau wohl nicht absichtlich im Auge gehabt. Gegen ihn hat aber gesprochen, dass er wegen Aggressionsdelikten schon mal in Erscheinung getreten ist. Sie waren ihm also nicht fremd.“