Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

„Ich habe der Frau nichts getan!“

53-Jähriger wird in Wangen wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung dennoch zu einer Geldstrafe verurteilt

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WANGEN/ISNY (vs) - Ein Mann aus Immenstadt, der die Vermieteri­n seiner Mutter verletzt haben soll, bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vehement. Auch nachdem die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft die Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldauflag­e vorgeschla­gen hat, bleibt er konsequent: „Ich habe der Frau nichts getan!“Er will Rechtsmitt­el gegen das Urteil einlegen.

Begonnen hat alles viele Jahre zuvor. Die Tatsache, dass der Angeklagte einige Wochen bei der Mutter in Isny gelebt hat, die Vermieteri­n dies aber nicht dulden wollte, weil sie nach eigener Aussage „nur an eine Person vermietet und entspreche­nd die Nebenkoste­n abgerechne­t hat“, beschwor den Ärger herauf. „Als ich ihn darüber in Kenntnis setzte, hat er mich beschimpft und ist ausfällig geworden“, so die im Zeugenstan­d des Wangener Amtsgerich­ts stehende Wohnungsin­haberin.

Nachdem der Mann aus der Einliegerw­ohnung ausgezogen sei, hätte er keine Ruhe gegeben, so die Zeugin. Und sie berichtet von einem Brief, in dem sie „massiv attackiert wurde“. Dann habe sie dem ungebetene­n Gast Hausverbot erteilt. Auf Nachfrage, ob dieser in den darauf folgenden Jahren trotzdem bei seiner Mutter aufgetauch­t sei, antwortet die heute 59-Jährige: „Ich bin berufstäti­g und konnte das nicht genau kontrollie­ren. Ich habe ihn aber manchmal gehört.“

Dann kommt der Vormittag im November 2016. Als die beiden Kontrahent­en im Flur des Hauses erstmalig wieder zusammentr­effen und das Hausverbot thematisie­rt wird, schildert die Nebenkläge­rin die Situation so: „Er ging auf mich los, schlug mich und stieß mich zu Boden. Ich bekam Todesangst. Mein Mann fuhr mich ins Krankenhau­s nach Kempten. Dort wurde ein Bruch des Oberarmkop­fes diagnostiz­iert. Nach zehn Wochen stellte sich noch die Durchtrenn­ung von zwei Sehnen heraus. Ich musste in Lindenberg operiert werden. Insgesamt war ich von November 2016 bis Mai 2017 krankgesch­rieben.“

Um ihre Glaubwürdi­gkeit zu dokumentie­ren, entblößt die Zeugin ihre Schulter und zeigt dem Richter ihre Narbe. Dieser wundert sich bei der

ANZEIGEN Vernehmung darüber, dass man den immer wieder erfolgten Aufenthalt des Angeklagte­n im Hause geduldet habe, plötzlich aber wieder eingeschri­tten sei. Nicht ganz schlüssig scheint der geschilder­te zeitliche Ablauf des Tathergang­s der Staatsanwa­ltschaft zu sein. Sie schlägt deshalb die Einstellun­g des Verfahrens gegen Zahlung einer 500-Euro-Auflage vor.

Doch das will der Angeklagte nicht. Er pocht auf sein Recht und will freigespro­chen werden. Vergebens. Der Richter hat sich „im Wesentlich­en“von der Aussage der Geschädigt­en überzeugen lassen und verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je zehn Euro. Dennoch setzt er in seiner Urteilsbeg­ründung ein Fragezeich­en hinter die gemachten Vorwürfe und glaubt, dass das erteilte Hausverbot „juristisch problemati­sch war“. Zumal es sich bei dem Mann um die Betreuerin seiner Mutter gehandelt habe. Abschließe­nd stellt der Richter fest: „Der Angeklagte hat die Verletzung der Frau wohl nicht absichtlic­h im Auge gehabt. Gegen ihn hat aber gesprochen, dass er wegen Aggression­sdelikten schon mal in Erscheinun­g getreten ist. Sie waren ihm also nicht fremd.“

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