Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Tempo-30-Schilder in Niederhofen als „Verwaltungsposse“
Rechtsanwalt sieht in der Leutkircher Ortschaft rechtswidrige Beschilderung
● NIEDERHOFEN - „Das ist ein NoGo“, sagt Rechtsanwalt Manuel Trautwein. Er meint damit die Tempo-30-Beschilderung in Niederhofen, die seiner Einschätzung nach offensichtlich rechtswidrig ist. Dort gelten auf einem Abschnitt von etwa 30 Metern für die Fahrtrichtungen unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen – zumindest zwischen 22 und 6 Uhr. In einem Schreiben fordert Trautwein die Leutkircher Stadtverwaltung dazu auf, die Beschilderung zu korrigieren.
Für Autofahrer, die von Leutkirch kommend die Ortschaft Niederhofen erreichen, gilt ab dem Ortseingang Tempo 50. Rund 30 Meter später begrenzt ein Schild die zulässige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer – gültig zwischen 22 und 6 Uhr. Ein anderes Bild bietet sich auf der entgegengesetzten Fahrtrichtung. Dort weist ein Schild, das etwa in der Ortsmitte platziert ist, darauf hin, dass nachts auf die Bremse getreten werden sollte. Dieses Verkehrszeichen wird in Fahrtrichtung Leutkirch allerdings erst durch das Ortsschild wieder aufgelöst. Somit gelten auf einem Streckenabschnitt kurz vor dem Ortsschild unterschiedliche Begrenzungen für die Fahrtrichtungen.
Rechtsanwalt setzt Verwaltung eine Frist
„Das ist definitiv nicht zulässig“, ist sich Trautwein sicher. Dass weder die Leutkircher Stadtverwaltung, noch das Landratsamt Ravensburg, noch Mitarbeiter des Regierungspräsidiums diesen Zustand bemerkt haben, stellt laut Trautwein eine „nicht hinnehmbare Verwaltungsposse“dar. Deshalb hat er in einem Schreiben, das der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt, die Leutkircher Stadtverwaltung dazu aufgefordert, „die rechtswidrige Beschilderung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 23. Februar zu beseitigen“. Andernfalls sehe er sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Das Verkehrsschild, das in Fahrtrichtung Aichstetten Tempo 30 bei Nacht ausweist, müsste seiner Einschätzung nach direkt auf Höhe des Ortsschilds platziert werden, damit für beide Fahrtrichtungen durch- gehend dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Bei der Stadtverwaltung werde der Sachverhalt nun in Ruhe geprüft, teilt ein Vertreter auf Anfrage der SZ mit.
Trautwein: Niederhofen möglicherweise kein Einzelfall
Weil in vielen Städten und Ortschaften in der Region aus Lärmschutzgründen nachts Tempo 30 gilt, ist es laut Trautwein möglich, dass es sich in Niederhofen nicht um einen Einzelfall handelt. Deshalb sollten seiner Meinung nach weitere Schilder in anderen Ortschaften auf diesen Sachverhalt geprüft werden.
Aufmerksam wurde der Anwalt auf die uneinheitliche Beschilderung in einer Hauptverhandlung vor dem Leutkircher Amtsgericht. Eine seiner Mandantinnen sei vor vielen Monaten in Niederhofen – allerdings an anderer Stelle – geblitzt worden, weil sie zu schnell unterwegs gewesen sei. Im Rahmen der Verhandlung wurde die Beschilderung in Niederhofen genauer unter die Lupe genommen.