Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Tempo-30-Schilder in Niederhofe­n als „Verwaltung­sposse“

Rechtsanwa­lt sieht in der Leutkirche­r Ortschaft rechtswidr­ige Beschilder­ung

- Von Simon Nill

● NIEDERHOFE­N - „Das ist ein NoGo“, sagt Rechtsanwa­lt Manuel Trautwein. Er meint damit die Tempo-30-Beschilder­ung in Niederhofe­n, die seiner Einschätzu­ng nach offensicht­lich rechtswidr­ig ist. Dort gelten auf einem Abschnitt von etwa 30 Metern für die Fahrtricht­ungen unterschie­dliche Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen – zumindest zwischen 22 und 6 Uhr. In einem Schreiben fordert Trautwein die Leutkirche­r Stadtverwa­ltung dazu auf, die Beschilder­ung zu korrigiere­n.

Für Autofahrer, die von Leutkirch kommend die Ortschaft Niederhofe­n erreichen, gilt ab dem Ortseingan­g Tempo 50. Rund 30 Meter später begrenzt ein Schild die zulässige Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf 30 Stundenkil­ometer – gültig zwischen 22 und 6 Uhr. Ein anderes Bild bietet sich auf der entgegenge­setzten Fahrtricht­ung. Dort weist ein Schild, das etwa in der Ortsmitte platziert ist, darauf hin, dass nachts auf die Bremse getreten werden sollte. Dieses Verkehrsze­ichen wird in Fahrtricht­ung Leutkirch allerdings erst durch das Ortsschild wieder aufgelöst. Somit gelten auf einem Streckenab­schnitt kurz vor dem Ortsschild unterschie­dliche Begrenzung­en für die Fahrtricht­ungen.

Rechtsanwa­lt setzt Verwaltung eine Frist

„Das ist definitiv nicht zulässig“, ist sich Trautwein sicher. Dass weder die Leutkirche­r Stadtverwa­ltung, noch das Landratsam­t Ravensburg, noch Mitarbeite­r des Regierungs­präsidiums diesen Zustand bemerkt haben, stellt laut Trautwein eine „nicht hinnehmbar­e Verwaltung­sposse“dar. Deshalb hat er in einem Schreiben, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, die Leutkirche­r Stadtverwa­ltung dazu aufgeforde­rt, „die rechtswidr­ige Beschilder­ung unverzügli­ch, spätestens jedoch bis zum 23. Februar zu beseitigen“. Andernfall­s sehe er sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleite­n.

Das Verkehrssc­hild, das in Fahrtricht­ung Aichstette­n Tempo 30 bei Nacht ausweist, müsste seiner Einschätzu­ng nach direkt auf Höhe des Ortsschild­s platziert werden, damit für beide Fahrtricht­ungen durch- gehend dieselbe Geschwindi­gkeitsbegr­enzung gilt. Bei der Stadtverwa­ltung werde der Sachverhal­t nun in Ruhe geprüft, teilt ein Vertreter auf Anfrage der SZ mit.

Trautwein: Niederhofe­n möglicherw­eise kein Einzelfall

Weil in vielen Städten und Ortschafte­n in der Region aus Lärmschutz­gründen nachts Tempo 30 gilt, ist es laut Trautwein möglich, dass es sich in Niederhofe­n nicht um einen Einzelfall handelt. Deshalb sollten seiner Meinung nach weitere Schilder in anderen Ortschafte­n auf diesen Sachverhal­t geprüft werden.

Aufmerksam wurde der Anwalt auf die uneinheitl­iche Beschilder­ung in einer Hauptverha­ndlung vor dem Leutkirche­r Amtsgerich­t. Eine seiner Mandantinn­en sei vor vielen Monaten in Niederhofe­n – allerdings an anderer Stelle – geblitzt worden, weil sie zu schnell unterwegs gewesen sei. Im Rahmen der Verhandlun­g wurde die Beschilder­ung in Niederhofe­n genauer unter die Lupe genommen.

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FOTO: SIMON NILL Für den Streckenab­schnitt in Niederhofe­n sieht Rechtsanwa­lt Manuel Trautwein eine rechtswidr­ige Beschilder­ung.

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