Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Schlechte Sozialprognosen führen ins Gefängnis
Amtsgericht Wangen: Zwei Männer aus Isny zu jeweils Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt
WANGEN/ISNY - Unabhängig voneinander wurden jetzt zwei Männer aus Isny vom Amtsgericht Wangen zu einmal einem Jahr und zwei Monaten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, im anderen Fall zu vier Monaten Haft wegen Diebstahls verurteilt. Was beide eint, das sind der Umgang mit harten Drogen und das lange Vorstrafenregister.
„Irgendwann ist das Maß voll – und zwar heute!“Der Richter am Amtsgericht in Wangen wollte in Anbetracht zahlreicher Vorverurteilungen keine Gnade mehr vor Recht ergehen lassen. Der auf der Anklagebank sitzende 28-Jährige hatte sein Auto ohne Fahrerlaubnis benutzt, um sich Mitte Juni 2017 „Klamotten“von der Wohnung seiner Freundin in die seiner Großmutter in Isny zu holen. Und das auch noch mit Kokain im Blut.
„Ich war das Wochenende zuvor in Ravensburg unterwegs, habe dort Leute kennengelernt, mit denen ich dann nach Hause gegangen bin und dort den Stoff konsumiert habe“, gab der Angeklagte freimütig zu. Aber dieses Geständnis half ihm ebenso wenig wie der Einwand des Rechtsanwalts, die im September 2017 in Kempten abgesessene Untersuchungshaft habe auf seinen Mandanten „schon genug Eindruck gemacht“.
Keine Bewährung
Acht Einträge ab 2007 und drei Verurteilungen in vier Jahren, darunter der Handel mit Betäubungsmitteln, Diebstahl, Beleidigung oder vorsätzliche Körperverletzung führten dazu, dass die Strafen, die zuvor noch zur Bewährung ausgesetzt waren, zusammengeführt wurden und daraus eine Gesamtstrafe gebildet wurde: ein Jahr und zwei Monate Haft. Der Zweifel an ein zukünftig geordnetes Leben ließ den Urteilsspruch auf Verbüßen der Strafe ohne Bewährung zu.
Merkwürdiges Verhalten
Auch im zweiten Fall handelte es sich um einen Mann, der einschlägige Erfahrungen mit weichen wie harten Drogen gemacht hatte. Die Aufnahme in das Substitutionsprogramm und die vor Gericht geäußerte Absicht, seither sein Leben „wieder auf die Reihe zu bringen“, hielten ihn nicht davon ab, einen Ladendiebstahl zu begehen. Wenngleich der 27-Jährige wortreich beteuerte, diesen nicht beabsichtigt zu haben.
„Wir hatten im Supermarkt eingekauft, die Ware an der Kasse bezahlt, als meiner Lebensgefährtin und mir am Ausgang noch ein Sonderangebot von Bettwäsche ins Auge fiel. Als wir noch beratschlagten, ob wir uns einen Kauf leisten wollten, befanden wir uns mit der Wäsche auf dem Einkaufswagen bereits im Zwischenraum zwischen den beiden automatisch schließenden Türen. Die zum Verkaufsraum hin war bereits nicht mehr passierbar. Als ich also wieder von draußen ins Innere gelangen wollte, um die Wäsche zurückzubringen, wurde ich von der Verkäuferin an der Hand gepackt und bezichtigt, etwas heimlich entwendet zu haben“, so die Geschichte aus dem Mund des Angeklagten.
Die betreffende Person und die Kassiererin, die ihre Kollegin zur Hilfe gerufen hatte, sagten in etwa das Gleiche aus. Für sie war der Sachverhalt eindeutig. Schon allein deshalb, weil sich das Paar samt Einkaufswagen nicht in unmittelbarer Nähe des Marktes, sondern schon „eine Ecke weiter“befunden hatte, als man es aufhielt und dann die Polizei rief.
„Er hat gejammert und mir erzählt, dass er auf Bewährung sei“, gab die erste Zeugin zu Protokoll, um das Gericht wissen zu lassen: „Ich habe ihm daraufhin gesagt, dass mir das egal ist.“Wie sie noch von einer Beobachtung sprach, die sie später im Laden machte: „Der Mann verhielt sich komisch und bückte sich so merkwürdig.“Man habe dann nach dem Eintreffen der Polizei unter einem Tisch liegend Farbdosen und eine Machete gefunden. „Der Verdacht lag nahe, dass auch diese Gegenstände geklaut worden sind“, so die Kassiererin.
Nachdem die elf Einträge ins Bundeszentralregister angesprochen beziehungsweise verlesen worden waren, gab der Angeklagte hinsichtlich der Betrugs-, Raub- und Drogendelikte zu: „Ich weiß, es hört sich alles heftig an. Aber ich werde gut betreut und will auch wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen. Wenn ich jetzt ins Gefängnis muss, dann bedeutet das für mich einen noch heftigeren Rückschritt.“
Am Ende zählte allein der vom Richter gewonnene Eindruck. Wörtlich sagte er in Richtung des jungen Mannes: „Ich glaube ihnen kein Wort. Das, was Sie da vorgebracht haben, sind Schutzbehauptungen.“Wenngleich es sich bei dem Diebesgut um einen niedrigen Betrag gehandelt hatte, war das Gericht davon überzeugt, nur durch eine viermonatige Haftstrafe auf den Schuldigen einwirken zu können. Eine Bewährung kam nicht in Frage.