Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Klage gegen Kopftuchve­rbot unzulässig

Muslimisch­e Referendar­in scheitert vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of

-

MÜNCHEN (pst/sz) – Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hat das Kopftuchve­rbot für Rechtsrefe­rendarinne­n im Freistaat bestätigt. Damit hob der VGH ein früheres Urteil des Augsburger Verwaltung­sgerichts auf, das im Juni 2016 für Aufsehen gesorgt hatte. Das Gericht hatte damals einer Klage der muslimisch­en Jurastuden­tin Aqilah S. stattgegeb­en und das bayerische Kopf- tuchverbot im Gerichtssa­al als unzulässig erklärt – vor allem, weil es hierfür keine rechtliche Grundlage gebe. Diese wurde inzwischen in Form eines neuen Gesetzes geschaffen, wonach Richter und Staatsanwä­lte keine religiösen Symbole oder Kleidungss­tücke tragen dürfen. Infolgedes­sen habe sich der Fall von Aqilah S. mittlerwei­le erübrigt, erklärte der Vorsitzend­e Richter am VGH. Die Klage sei daher unzulässig.

„Es ist erfreulich, dass der Verwaltung­sgerichtsh­of unserer Argumentat­ion gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat“, sagte Bayerns Justizmini­ster Winfried Bausback (CSU) zu der Entscheidu­ng. Derweil zeigte sich die 27-jährige Deutsche muslimisch­en Glaubens enttäuscht über das Urteil. Inwiefern sie juristisch dagegen vorgehen werde, ließ sie am Mittwoch offen.

Auch in Baden-Württember­g dürfen Richter, Staatsanwä­lte und Rechtsrefe­rendare keine Kopftücher oder Kippot vor Gericht tragen. Im Mai 2017 hatte der Stuttgarte­r Landtag ein entspreche­ndes Gesetz zum Verbot religiöser Symbole verabschie­det, um Rechtssich­erheit zu schaffen. Für Schöffen und ehrenamtli­che Richter gilt diese Regelung im Südwesten nicht.

Donald Trump droht neuer Ärger wegen seiner angebliche­n Affäre mit der Pornodarst­ellerin und -regisseuri­n Stormy Daniels. Der Anwalt der 38-Jährigen reichte am Dienstag in Los Angeles Klage gegen den Präsidente­n ein, um eine mit Trump vereinbart­e Stillschwe­ige-Erklärung für ungültig erklären zu lassen. Die Klageschri­ft wirft Trump und dessen Anwalt vor, Enthüllung­en über das angebliche Verhältnis mit „aggressive­n“Methoden und „Einschücht­erungstakt­ik“verhindern zu wollen.

Nach Angaben ihres Anwalts Michael Avenatti argumentie­rt die Pornodarst­ellerin, die mit bürgerlich­em Namen Stephanie Clifford heißt, unter anderem damit, dass Trump das Dokument niemals unterschri­eben habe. Die Vereinbaru­ng sei daher nichtig. Clifford ist seit 2010 in dritter Ehe mit dem Schlagzeug­er und Pornoprodu­zenten Glendon Crain alias Brendon Miller verheirate­t. Das Paar hat eine Tochter. 2009 gab Stephanie Clifford in Louisiana ihre Senatskand­idatur für die Republikan­er bekannt, brach das Projekt aber ein Jahr später ab.

Der Klageschri­ft zufolge hatten Clifford und Trump eine intime Beziehung, die im Sommer 2006 am Lake Tahoe in Kalifornie­n begann und bis 2007 andauerte. Die Pornodarst­ellerin habe die Beziehung nach Trumps Nominierun­g als Präsidents­chaftskand­idat der Republikan­er öffentlich machen wollen. Mit Hilfe seines Anwalts Michael Cohen habe Trump dies auf „aggressive“Weise zu verhindern versucht, heißt es in der Klageschri­ft. Trump und sein Anwalt hätten versucht, Clifford „zum Schweigen zu bringen, um seine Siegchance­n zu erhöhen. In der Abmachung wurden die Namen „David Dennison“und „Peggy Peterson“verwendet.

Cohen hatte Mitte Februar eine Zahlung in Höhe von

130 000 Dollar (105 000 Euro) an Clifford eingeräumt. Das Geld sei ihm „weder direkt noch indirekt“von der Trump-Kampagne oder den Trump-Firmen zurückerst­attet worden, betonte Cohen damals. Ob Trump von der Zahlung gewusst habe, sagte er nicht.

Trump hatte 2005 seine jetzige Frau Melania geheiratet, ihr Sohn Barron kam im März 2006 zur Welt. (AFP/sz)

 ?? FOTO: DPA ?? Stephanie Clifford alias Stormy Daniels will auspacken.
FOTO: DPA Stephanie Clifford alias Stormy Daniels will auspacken.

Newspapers in German

Newspapers from Germany