Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Klage gegen Kopftuchverbot unzulässig
Muslimische Referendarin scheitert vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
MÜNCHEN (pst/sz) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen im Freistaat bestätigt. Damit hob der VGH ein früheres Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts auf, das im Juni 2016 für Aufsehen gesorgt hatte. Das Gericht hatte damals einer Klage der muslimischen Jurastudentin Aqilah S. stattgegeben und das bayerische Kopf- tuchverbot im Gerichtssaal als unzulässig erklärt – vor allem, weil es hierfür keine rechtliche Grundlage gebe. Diese wurde inzwischen in Form eines neuen Gesetzes geschaffen, wonach Richter und Staatsanwälte keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Infolgedessen habe sich der Fall von Aqilah S. mittlerweile erübrigt, erklärte der Vorsitzende Richter am VGH. Die Klage sei daher unzulässig.
„Es ist erfreulich, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) zu der Entscheidung. Derweil zeigte sich die 27-jährige Deutsche muslimischen Glaubens enttäuscht über das Urteil. Inwiefern sie juristisch dagegen vorgehen werde, ließ sie am Mittwoch offen.
Auch in Baden-Württemberg dürfen Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare keine Kopftücher oder Kippot vor Gericht tragen. Im Mai 2017 hatte der Stuttgarter Landtag ein entsprechendes Gesetz zum Verbot religiöser Symbole verabschiedet, um Rechtssicherheit zu schaffen. Für Schöffen und ehrenamtliche Richter gilt diese Regelung im Südwesten nicht.
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Donald Trump droht neuer Ärger wegen seiner angeblichen Affäre mit der Pornodarstellerin und -regisseurin Stormy Daniels. Der Anwalt der 38-Jährigen reichte am Dienstag in Los Angeles Klage gegen den Präsidenten ein, um eine mit Trump vereinbarte Stillschweige-Erklärung für ungültig erklären zu lassen. Die Klageschrift wirft Trump und dessen Anwalt vor, Enthüllungen über das angebliche Verhältnis mit „aggressiven“Methoden und „Einschüchterungstaktik“verhindern zu wollen.
Nach Angaben ihres Anwalts Michael Avenatti argumentiert die Pornodarstellerin, die mit bürgerlichem Namen Stephanie Clifford heißt, unter anderem damit, dass Trump das Dokument niemals unterschrieben habe. Die Vereinbarung sei daher nichtig. Clifford ist seit 2010 in dritter Ehe mit dem Schlagzeuger und Pornoproduzenten Glendon Crain alias Brendon Miller verheiratet. Das Paar hat eine Tochter. 2009 gab Stephanie Clifford in Louisiana ihre Senatskandidatur für die Republikaner bekannt, brach das Projekt aber ein Jahr später ab.
Der Klageschrift zufolge hatten Clifford und Trump eine intime Beziehung, die im Sommer 2006 am Lake Tahoe in Kalifornien begann und bis 2007 andauerte. Die Pornodarstellerin habe die Beziehung nach Trumps Nominierung als Präsidentschaftskandidat der Republikaner öffentlich machen wollen. Mit Hilfe seines Anwalts Michael Cohen habe Trump dies auf „aggressive“Weise zu verhindern versucht, heißt es in der Klageschrift. Trump und sein Anwalt hätten versucht, Clifford „zum Schweigen zu bringen, um seine Siegchancen zu erhöhen. In der Abmachung wurden die Namen „David Dennison“und „Peggy Peterson“verwendet.
Cohen hatte Mitte Februar eine Zahlung in Höhe von
130 000 Dollar (105 000 Euro) an Clifford eingeräumt. Das Geld sei ihm „weder direkt noch indirekt“von der Trump-Kampagne oder den Trump-Firmen zurückerstattet worden, betonte Cohen damals. Ob Trump von der Zahlung gewusst habe, sagte er nicht.
Trump hatte 2005 seine jetzige Frau Melania geheiratet, ihr Sohn Barron kam im März 2006 zur Welt. (AFP/sz)