Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Zur Sicherheit: Tempo 30 in der Friedhofstraße
Zum Artikel „Tempo-30-Pläne verschwinden in der Schublade“(SZ vom 1. März):
Wenn Maßnahmen zur Beschränkung des fließenden Verkehrs mit dem Ziel der Lärmminderung nicht erfolgreich waren, so gibt es nach der Straßenverkehrsordnung durchaus Möglichkeiten. Eine notwendige 30er-Zone in der Friedhofstraße dient konkret einer vorbeugenden Maßnahme zur Sicherheit von Menschen. Eine besondere Gefahrenlage erkennen und spüren täglich sehr viele Verkehrsteilnehmer. Daher muss das zuständige Regierungspräsidium in einem Vor-OrtTermin endlich eine klare Entscheidung für unsere Sicherheit treffen. Nach der Straßenverkehrsordnung ist innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen (Arzt-Praxen, Apotheken, Einzelhandel) starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen in den Öffnungszeiten vorhanden ist: Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Einund Aussteigen, erhöhtem Parkraumsuchverkehr, häufigen Fahrbahnquerungen durch Fußgänger (Ältere, Kinder, Schüler, Patienten mit Gehbehinderungen, Reha- und Kurgäste) sowie Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern.
Diese Vorschrift gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen: Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtungen und insgesamt auf höchstens 300 Meter Länge zu begrenzen. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nachund Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. Eine 30er-Zone in der Friedhofstraße wäre eine relativ kostengünstige Lösung (ohne Gutachten) und bei gutem Willen sicherlich auch kurzfristig möglich – bevor die ersten Unfälle passieren. Etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (zum Beispiel Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen sind nicht zu befürchten. Carola Rummel, Bad Waldsee Annette Uhlenbrock, Reute-Gaisbeuren