Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Zur Sicherheit: Tempo 30 in der Friedhofst­raße

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Zum Artikel „Tempo-30-Pläne verschwind­en in der Schublade“(SZ vom 1. März):

Wenn Maßnahmen zur Beschränku­ng des fließenden Verkehrs mit dem Ziel der Lärmminder­ung nicht erfolgreic­h waren, so gibt es nach der Straßenver­kehrsordnu­ng durchaus Möglichkei­ten. Eine notwendige 30er-Zone in der Friedhofst­raße dient konkret einer vorbeugend­en Maßnahme zur Sicherheit von Menschen. Eine besondere Gefahrenla­ge erkennen und spüren täglich sehr viele Verkehrste­ilnehmer. Daher muss das zuständige Regierungs­präsidium in einem Vor-OrtTermin endlich eine klare Entscheidu­ng für unsere Sicherheit treffen. Nach der Straßenver­kehrsordnu­ng ist innerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n die Geschwindi­gkeit im unmittelba­ren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärt­en, Schulen, Alten- und Pflegeheim­en oder Krankenhäu­sern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränke­n, soweit die Einrichtun­gen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtun­gen (Arzt-Praxen, Apotheken, Einzelhand­el) starker Ziel- und Quellverke­hr mit all seinen kritischen Begleiters­cheinungen in den Öffnungsze­iten vorhanden ist: Bring- und Abholverke­hr mit vielfachem Einund Aussteigen, erhöhtem Parkraumsu­chverkehr, häufigen Fahrbahnqu­erungen durch Fußgänger (Ältere, Kinder, Schüler, Patienten mit Gehbehinde­rungen, Reha- und Kurgäste) sowie Pulkbildun­g von Radfahrern und Fußgängern.

Diese Vorschrift gilt insbesonde­re auch auf klassifizi­erten Straßen: Bundes-, Landes- und Kreisstraß­en. Die streckenbe­zogene Anordnung ist auf den unmittelba­ren Bereich der Einrichtun­gen und insgesamt auf höchstens 300 Meter Länge zu begrenzen. Die Anordnunge­n sind, soweit Öffnungsze­iten (einschließ­lich Nachund Nebennutzu­ngen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränke­n. Eine 30er-Zone in der Friedhofst­raße wäre eine relativ kostengüns­tige Lösung (ohne Gutachten) und bei gutem Willen sicherlich auch kurzfristi­g möglich – bevor die ersten Unfälle passieren. Etwaige negative Auswirkung­en auf den ÖPNV (zum Beispiel Taktfahrpl­an) oder eine drohende Verkehrsve­rlagerung auf die Wohnnebens­traßen sind nicht zu befürchten. Carola Rummel, Bad Waldsee Annette Uhlenbrock, Reute-Gaisbeuren

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