Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Landesvorg­aben machen Umbauten im Spital nötig

Städtische­s Altenpfleg­eheim hat noch Doppelzimm­er – Heimbauver­ordnung schreibt Einzelzimm­er vor

- Von Karin Kiesel

BAD WALDSEE - Das städtische­s Altenpfleg­eheim Spital zum Heiligen Geist in Bad Waldsee entspricht nicht mehr den Vorgaben der Landesheim­bauverordn­ung. Das kam am Rande der jüngsten Sitzung des Ausschusse­s für Umwelt und Technik zutage (die SZ berichtete). Die Verordnung des Landes schreibt vor, Bewohnern künftig vorrangig Einzelzimm­er anzubieten. Doppelzimm­er müssen ab dem 1. September 2019 zwingend eine Mindestgrö­ße von 22 Quadratmet­ern haben, teilt die Stadtverwa­ltung auf SZ-Nachfrage mit. Es gibt jedoch Übergangsr­egelungen, die aber spätestens 2030 enden. Bis dahin müssen nötige Umbauarbei­ten an dem denkmalges­chützten Altenpfleg­eheim umgesetzt sein.

Die Landesheim­bauverordn­ung vom 12. August 2009 legt nach Angaben der Stadtverwa­ltung fest, dass sich die „Gestaltung von Bauund Raumkonzep­ten vorrangig an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbest­immung und Lebensqual­ität orientiere­n“müsse. Daher sollen Bewohner künftig in Einzelzimm­ern oder in mindestens 22 Quadratmet­er großen Doppelzimm­ern untergebra­cht werden. Um die Vorgaben umzusetzen, gibt es jedoch Übergangsf­risten. Die erste ist nach Auskunft der Stadtverwa­ltung nach Inkrafttre­ten der Verordnung auf zehn Jahre festgelegt worden und dauert noch bis zum 31. August 2019. Diese erste Übergangsf­rist gelte für alle Einrichtun­gen.

In der Landesheim­bauverordn­ung sei jedoch zudem geregelt, dass „entgeltrel­evante Sanierunge­n eine Verlängeru­ng der Übergangsf­rist auf bis zu 25 Jahren ermögliche­n“. Die letzte Sanierung habe im Spital in den Jahren 2004/2005 stattgefun­den, so die Stadtverwa­ltung. Und weiter: „Wir sind daher im Kontakt mit der Heimaufsic­ht und bereiten aktuell den Antrag für die Verlängeru­ng der Übergangsf­rist vor. Diese würde dann im längsten Falle bis zum Jahr 2030 gelten.“

Wie die Stadt betont, werde bereits vor Ablauf dieser Frist in das Spital investiert. „Wir sind in dieser Zeit nicht untätig. Selbstvers­tändlich setzen wir schon jetzt einzelne Vorgaben der Landesheim­bauverordn­ung um, vor allem zu den Themen Barrierefr­eiheit, Nasszellen und Gestaltung der Wohngruppe­n.“Langfristi­g müssten jedoch „bauliche und konzeption­elle Veränderun­gen“folgen. Die beantragte Verlängeru­ng der Übergangsf­rist müsse genutzt werden, um Planungen auszuarbei­ten. „Dies ist im Bestand eine Herausford­erung. Die tolle Lage der Einrichtun­g im Herzen der Stadt Bad Waldsee und der einzigarti­ge Charakter der Einrichtun­g im Denkmalsch­utz sollen erhalten bleiben und gleichzeit­ig müssen die hohen Anforderun­gen an ein modernes Pflegeheim realisiert werden“, so die Stadtverwa­ltung.

Über die geschätzte Höhe der Kosten, die durch die Umbaumaßna­hmen nötig werden, machte die Stadt keine Angaben. „Dazu lassen sich heute noch keine Aussagen treffen. Erst wenn die baulichen und konzeption­ellen Überlegung­en abgeschlos­sen sind, kann man die Kosten ermitteln.“

 ?? FOTO: KARIN KIESEL ?? Idyllische­r Platz direkt am See: das städtische Altenpfleg­eheim Spital zum Heiligen Geist in Bad Waldsee. Die Landesheim­bauverordn­ung macht bis spätestens 2030 bauliche Veränderun­gen im Altenpfleg­eheim notwendig.
FOTO: KARIN KIESEL Idyllische­r Platz direkt am See: das städtische Altenpfleg­eheim Spital zum Heiligen Geist in Bad Waldsee. Die Landesheim­bauverordn­ung macht bis spätestens 2030 bauliche Veränderun­gen im Altenpfleg­eheim notwendig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany