Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Landesvorgaben machen Umbauten im Spital nötig
Städtisches Altenpflegeheim hat noch Doppelzimmer – Heimbauverordnung schreibt Einzelzimmer vor
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BAD WALDSEE - Das städtisches Altenpflegeheim Spital zum Heiligen Geist in Bad Waldsee entspricht nicht mehr den Vorgaben der Landesheimbauverordnung. Das kam am Rande der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik zutage (die SZ berichtete). Die Verordnung des Landes schreibt vor, Bewohnern künftig vorrangig Einzelzimmer anzubieten. Doppelzimmer müssen ab dem 1. September 2019 zwingend eine Mindestgröße von 22 Quadratmetern haben, teilt die Stadtverwaltung auf SZ-Nachfrage mit. Es gibt jedoch Übergangsregelungen, die aber spätestens 2030 enden. Bis dahin müssen nötige Umbauarbeiten an dem denkmalgeschützten Altenpflegeheim umgesetzt sein.
Die Landesheimbauverordnung vom 12. August 2009 legt nach Angaben der Stadtverwaltung fest, dass sich die „Gestaltung von Bauund Raumkonzepten vorrangig an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität orientieren“müsse. Daher sollen Bewohner künftig in Einzelzimmern oder in mindestens 22 Quadratmeter großen Doppelzimmern untergebracht werden. Um die Vorgaben umzusetzen, gibt es jedoch Übergangsfristen. Die erste ist nach Auskunft der Stadtverwaltung nach Inkrafttreten der Verordnung auf zehn Jahre festgelegt worden und dauert noch bis zum 31. August 2019. Diese erste Übergangsfrist gelte für alle Einrichtungen.
In der Landesheimbauverordnung sei jedoch zudem geregelt, dass „entgeltrelevante Sanierungen eine Verlängerung der Übergangsfrist auf bis zu 25 Jahren ermöglichen“. Die letzte Sanierung habe im Spital in den Jahren 2004/2005 stattgefunden, so die Stadtverwaltung. Und weiter: „Wir sind daher im Kontakt mit der Heimaufsicht und bereiten aktuell den Antrag für die Verlängerung der Übergangsfrist vor. Diese würde dann im längsten Falle bis zum Jahr 2030 gelten.“
Wie die Stadt betont, werde bereits vor Ablauf dieser Frist in das Spital investiert. „Wir sind in dieser Zeit nicht untätig. Selbstverständlich setzen wir schon jetzt einzelne Vorgaben der Landesheimbauverordnung um, vor allem zu den Themen Barrierefreiheit, Nasszellen und Gestaltung der Wohngruppen.“Langfristig müssten jedoch „bauliche und konzeptionelle Veränderungen“folgen. Die beantragte Verlängerung der Übergangsfrist müsse genutzt werden, um Planungen auszuarbeiten. „Dies ist im Bestand eine Herausforderung. Die tolle Lage der Einrichtung im Herzen der Stadt Bad Waldsee und der einzigartige Charakter der Einrichtung im Denkmalschutz sollen erhalten bleiben und gleichzeitig müssen die hohen Anforderungen an ein modernes Pflegeheim realisiert werden“, so die Stadtverwaltung.
Über die geschätzte Höhe der Kosten, die durch die Umbaumaßnahmen nötig werden, machte die Stadt keine Angaben. „Dazu lassen sich heute noch keine Aussagen treffen. Erst wenn die baulichen und konzeptionellen Überlegungen abgeschlossen sind, kann man die Kosten ermitteln.“