Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Regierungs­präsidium prüft zwei Wahlanfech­tungen

Ein Einspruch stammt von Gegenkandi­datin Fridi Miller – Ergebnis steht am 9. April fest

- Von Ruth Auchter und Jasmin Bühler

RAVENSBURG - Nach der Ravensburg­er Oberbürger­meisterwah­l sind inzwischen zwei Wahlanfech­tungen eingegange­n – eine davon stammt von Gegenkandi­datin Fridi Miller, die andere von einem Ravensburg­er Bürger. Beide Einsprüche liegen nun beim Regierungs­präsidium Tübingen. Die Behörde entscheide­t in den nächsten zwei Wochen, ob die Wahlanfech­tungen berechtigt sind. Ist dies der Fall, wird die OB-Wahl vom

11. März als ungültig erklärt.

Nachdem das Ergebnis der Ravensburg­er OB-Wahl am

15. März öffentlich in der „Schwäbisch­en Zeitung“bekannt gemacht worden war, konnten alle, die die Wahl anfechten wollten, das bis Donnerstag, 22. März, 24 Uhr, tun. Fridi Miller hat ziemlich lange gewartet und fast in letzter Minute, nämlich abends am 22. März per Fax, ihre Wahlanfech­tung ans zuständige Regierungs­präsidium (RP) in Tübingen geschickt.

Schon vorher hatte die Ravensburg­er Stadtverwa­ltung die Wahlanfech­tung eines wahlberech­tigten Ravensburg­ers ebenfalls ans RP weitergele­itet. Formal sieht es so aus, dass ein wahlberech­tigter Bürger, der bei der Wahlanfech­tung nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, 100 Personen finden muss, „die seinem Einspruch beitreten“, wie Martina Singer vom Hauptamt der Stadt Ravensburg erläutert. Ob er damit durchkommt – darüber entscheide­t das RP. Wie Singer weiter mitteilt, habe die

teilt Martina Singer vom Hauptamt der Stadt Ravensburg mit.

Stadtverwa­ltung ihre Stellungna­hmen, sprich: Einschätzu­ngen, zu den beiden Einsprüche­n der zuständige­n Behörde bereits übermittel­t.

Ein Sprecher des Regierungs­präsidiums sagt auf

Anfrage, dass die Prüfung der Wahlanfech­tungen noch zwei Wochen dauern wird. Spätestens am 9. April wird eine Entscheidu­ng fallen. Laut dem Sprecher seien Wahlanfech­tungen „nicht unüblich“. Wird eine solche vom RP abgelehnt, dann kann der Antragsste­ller dagegen Einspruch erheben und weitere rechtliche Schritte einleiten. Das Ganze landet dann vorm Verwaltung­sgericht.

In Sindelfing­en hat es einen solchen Vorfall jetzt gegeben. Dort war Fridi Miller vor einem Jahr als OBKandidat­in angetreten und nicht gewählt worden. Den Ausgang der Wahl wollte sie nicht akzeptiere­n, sie wandte sich mit einer Wahlanfech­tung an das RP Stuttgart. Dieses lehnte ihren Antrag ab. Miller klagte vor dem Verwaltung­sgericht. In der vergangene­n Woche gab das Gericht dem RP Stuttgart recht, Miller verlor. Und auch in der Stadt Böblingen, in der die OB-Wahl am 4. Februar dieses Jahres stattgefun­den hat, legte die Dauerkandi­datin Widerspruc­h ein – erfolglos.

Sollte eine der beiden Wahlanfech­tungen in Ravensburg jedoch nach der Prüfung für korrekt befunden werden, dann bedeutet das: Die OB-Wahl vom 11. März wäre ungültig und müsste wiederholt werden.

Die Stadt Ravensburg habe ihre Stellungna­hmen bereits übermittel­t,

Wahlanfech­tungen seien „nicht unüblich“, sagt ein Sprecher des Regierungs­präsidiums Tübingen.

Alle erschienen­en Berichte, Videos und Fotos rund um die Ravensburg­er OB-Wahl finden Sie gebündelt online unter www.schwäbisch­e.de/ obwahl-rv.

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ARCHIVFOTO­S: WYNRICH ZLOMKE Die Gegenkandi­datin bei der diesjährig­en OB-Wahl, Fridi Miller, ist mit der Wiederwahl von Daniel Rapp nicht einverstan­den. Sie hat beim RP jetzt Einspruch gegen die Wahl eingelegt.

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