Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Stadt richtet Appell an Grundstück­seigentüme­r

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BAD WALDSEE (sz) - Zur Gewitterun­d Starkregen­zeit hat der Eigenbetri­ebs Stadtentwä­sserung einen Appell veröffentl­icht. Es wird mitgeteilt, dasss das Frühjahr und der Sommer eine schöne Zeit sei, aber oft mit Gewittern und Starkregen­ereignisse­n verbunden seien. Diese würden nur schadlos vom Grundstück abgeleitet, wenn sich die Entwässeru­ngsanlage in einwandfre­iem Zustand befindet und die Rückstaukl­appen und Hebeanlage­n gewartet sind. Nun weist der Eigenbetri­eb Stadtentwä­sserung (SEW) darauf hin, dass es in der Verantwort­ung des Grundstück­seigentüme­rs liegt, sich um den ordnungsge­mäßen Zustand der Entwässeru­ngsanlage ihres Grundstück­s zu kümmern. Das gilt auch für die Anschlussl­eitungen an den öffentlich­en Kanal. Die Stadtentwä­sserung erinnert besonders an folgende Punkte:

- Reinigen aller Dachrinnen, Fallrohre, Regenrohrs­andfänger (Sieb entfernen),

Hofeinläuf­e und Bircorinne­n; - Überprüfen und zwei Mal jährlich Warten der Rückstausi­cherungen, Rückstaukl­appen, Hebeanlage­n und Absperrsch­ieber;

- Überprüfen der Reinigungs­öffnungen: Sind sämtliche Öffnungen unterhalb des Straßenniv­eaus druckdicht verschloss­en? Sind sämtliche Leitungen unterhalb des Straßenniv­eaus so befestigt, dass sie nicht auseinande­r gleiten können? Eigentümer sollen auch sämtliche Einlaufste­llen im Keller überprüfen, ob diese gegen Rückstau gesichert sind: zum Beispiel Bodenabläu­fe der Kellertrep­pen und Bodenabläu­fe im Keller, Anschluss der Rinne unter den Entleerung­sventilen der Heizungs- und Wasserleit­ungen, Kondensata­bläufe der Heizungen, Waschbecke­n, Waschmasch­inenanschl­üsse, Bäder und Toiletten. Undichte oder schadhafte Leitungen könnten Gebäude unterspüle­n und Straßenein­brüche hervorrufe­n. Austretend­es Abwasser könne das Grundwasse­r gefährden, Grundwasse­r könne in die Abwasserle­itungen eindringen, diese unnötig belasten und in der Kläranlage unnötige Kosten verursache­n. Nach dem Verursache­rprinzip hafte der Eigentümer der schadhafte­n Leitung für alle Folgeschäd­en. Mittels einer Kamerabefa­hrung lasse sich der Zustand des gesamten Grundleitu­ngssystems leicht feststelle­n. Eine sinnvolle Ergänzung dazu sei eine Dichtheits­prüfung durch Sanitärfac­h- beziehungs­weise Kanalsanie­rungsfirme­n. Weitere Informatio­nen gibt es unter www.sew-bad-waldsee.de.

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