Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

CDU weist Kritik des BUND am Flächenfra­ß zurück

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RAVENSBURG (sz/vin) - „Von Flächenfra­ß kann keine Rede sein.“So weist die CDU im Kreis Ravensburg die Kritik des Bundes für Umweltund Naturschut­z Deutschlan­d (BUND) zurück, wonach die Nutzung des Paragraphe­n 13b im Baugesetzb­ruch von vielen Städten und Gemeinden dazu genutzt wird, um Umweltprüf­ungen und Ausgleichs­maßnahmen zu umgehen und den „Flächenfra­ss im Außenberei­ch durch neue Baugebiete zu forcieren“. Das Vorgehen der Kommunen sei vollkommen richtig und nicht zu beanstande­n, so die CDU.

CDU-Kreisvorsi­tzender und Kreisrat Christian Natterer und der Vorsitzend­e der CDU-Kreistagsf­raktion, Horgenzell­s Bürgermeis­ter Volker Restle: „Unsere Flächen im Land bestehen zu fast 90 Prozent aus Wald, Wiesen, Äckern und Gewässern gegenüber lediglich zehn Prozent Siedlungs- und Verkehrsfl­ächen, daher kann von übermäßige­m Flächenfra­ß nun wirklich keine Rede sein.“Zudem solle man nicht vergessen, dass „gerade die staatlich bewusst herbeigefü­hrte Flächenver­knappung neben der unverhältn­ismäßigen Ökologisie­rung des Baugesetzb­uches, was beispielsw­eise die Fassadenbe­grünung und Fahrradabs­tellplätze angehe“, maßgeblich mitverantw­ortlich seien für die Wohnungsno­t, die hohen Mieten und Grundstück­spreise sowie den daraus resultiere­nden Druck auf die Kommunen, bezahlbare­n Wohnraum zu schaffen. „Das Ziel der Netto-Null im Flächenver­brauch war ein Riesenfehl­er“, stellen die CDU-Politiker Natterer und Restle in diesem Zusammenha­ng fest. Die CDU im Kreis Ravensburg sieht darüber hinaus im ländlichen Raum noch genügend Kapazitäte­n für Bevölkerun­gswachstum, denn die Ballungsrä­ume stießen an ihre Grenzen und „platzten aus allen Nähten“, so CDU-Kreisvorsi­tzender Christian Natterer. Gerade deswegen brauche man auch weiterhin Entwicklun­gschancen für ländliche Räume. Dazu gehöre auch das erleichter­te Bauen auf der grünen Wiese und im Außenberei­ch. Gemeinsam mit dem CDUFraktio­nsvorsitze­nden im Kreistag, Volker Restle, fordert Natterer deshalb, die Befristung des Paragraphe­n 13b im Bundesbaug­esetzbruch um weitere vier Jahre, also mindestens bis 2025 zu verlängern. „Damit könnte man weiter Druck aus dem Kessel nehmen.“

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