Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
CDU weist Kritik des BUND am Flächenfraß zurück
RAVENSBURG (sz/vin) - „Von Flächenfraß kann keine Rede sein.“So weist die CDU im Kreis Ravensburg die Kritik des Bundes für Umweltund Naturschutz Deutschland (BUND) zurück, wonach die Nutzung des Paragraphen 13b im Baugesetzbruch von vielen Städten und Gemeinden dazu genutzt wird, um Umweltprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen zu umgehen und den „Flächenfrass im Außenbereich durch neue Baugebiete zu forcieren“. Das Vorgehen der Kommunen sei vollkommen richtig und nicht zu beanstanden, so die CDU.
CDU-Kreisvorsitzender und Kreisrat Christian Natterer und der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Horgenzells Bürgermeister Volker Restle: „Unsere Flächen im Land bestehen zu fast 90 Prozent aus Wald, Wiesen, Äckern und Gewässern gegenüber lediglich zehn Prozent Siedlungs- und Verkehrsflächen, daher kann von übermäßigem Flächenfraß nun wirklich keine Rede sein.“Zudem solle man nicht vergessen, dass „gerade die staatlich bewusst herbeigeführte Flächenverknappung neben der unverhältnismäßigen Ökologisierung des Baugesetzbuches, was beispielsweise die Fassadenbegrünung und Fahrradabstellplätze angehe“, maßgeblich mitverantwortlich seien für die Wohnungsnot, die hohen Mieten und Grundstückspreise sowie den daraus resultierenden Druck auf die Kommunen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Das Ziel der Netto-Null im Flächenverbrauch war ein Riesenfehler“, stellen die CDU-Politiker Natterer und Restle in diesem Zusammenhang fest. Die CDU im Kreis Ravensburg sieht darüber hinaus im ländlichen Raum noch genügend Kapazitäten für Bevölkerungswachstum, denn die Ballungsräume stießen an ihre Grenzen und „platzten aus allen Nähten“, so CDU-Kreisvorsitzender Christian Natterer. Gerade deswegen brauche man auch weiterhin Entwicklungschancen für ländliche Räume. Dazu gehöre auch das erleichterte Bauen auf der grünen Wiese und im Außenbereich. Gemeinsam mit dem CDUFraktionsvorsitzenden im Kreistag, Volker Restle, fordert Natterer deshalb, die Befristung des Paragraphen 13b im Bundesbaugesetzbruch um weitere vier Jahre, also mindestens bis 2025 zu verlängern. „Damit könnte man weiter Druck aus dem Kessel nehmen.“