Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Besondere Hygienevorschriften für einen Unverpackt-Laden
In einem Laden, der Lebensmittel ohne Verpackungen anbietet, gelten besondere Hygienevorschriften. Davon weiß Alicia Dannecker, Inhaberin des Unverpackt- Ladens „ Wohlgefühl“in Ravensburg, zu berichten. „ Wir haben von Anfang an mit dem Veterinäramt, also der Lebensmittelaufsicht, zusammengearbeitet“, so die Jungunternehmerin. „ Sie hat uns dabei beraten, worauf wir achten müssen.“Obligatorisch sei etwa ein Handwaschbecken. Die Lebensmittel dürften außerdem nur an bestimmten Orten aufbewahrt werden, also zum Bei- spiel nicht in einem Toilettenvorraum. Pflicht sind auch ein Fliegengitter im Lager sowie weitere präventive Schädlingskekämpfungsmaßnahmen. Dazu gehören laut Dannecker regelmäßige Sicht- und gegebenenfalls Geschmackskontrollen der Ware, weil „ die Schädlinge meist nicht vor Ort in die Ware gelangen, sondern bereits vorher drin sind“. Wäre also ein Getreide von Schädlingen befallen, müsste der gesamte Sack komplett vernichtet werden. „ Das hatten wir aber zum Glück noch nie.“Weitere Maßnahmen; Das Besteck, mit dem die Leute ihre Lebensmittel abfüllen, muss täglich bei mehr als 70 Grad gereinigt werden, die Stoffhandtücher werden nur einmal verwendet und anschließend in der Maschine gewaschen, Schütten sind so konzipiert, dass weder der Kundenbehälter noch der Kunde damit in Kontakt kommen kann. Die Edelstahlbehälter zum Schöpfen haben zudem einen Deckel, den man einhängen kann, „ damit er nicht irgendwo rumhängt, während die Leute schöpfen“. Dies alles sind aus Sicht von Dannecker „ total logische und nachvollziehbare Dinge“. ( jam)