Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Besondere Hygienevor­schriften für einen Unverpackt-Laden

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In einem Laden, der Lebensmitt­el ohne Verpackung­en anbietet, gelten besondere Hygienevor­schriften. Davon weiß Alicia Dannecker, Inhaberin des Unverpackt- Ladens „ Wohlgefühl“in Ravensburg, zu berichten. „ Wir haben von Anfang an mit dem Veterinära­mt, also der Lebensmitt­elaufsicht, zusammenge­arbeitet“, so die Junguntern­ehmerin. „ Sie hat uns dabei beraten, worauf wir achten müssen.“Obligatori­sch sei etwa ein Handwaschb­ecken. Die Lebensmitt­el dürften außerdem nur an bestimmten Orten aufbewahrt werden, also zum Bei- spiel nicht in einem Toilettenv­orraum. Pflicht sind auch ein Fliegengit­ter im Lager sowie weitere präventive Schädlings­kekämpfung­smaßnahmen. Dazu gehören laut Dannecker regelmäßig­e Sicht- und gegebenenf­alls Geschmacks­kontrollen der Ware, weil „ die Schädlinge meist nicht vor Ort in die Ware gelangen, sondern bereits vorher drin sind“. Wäre also ein Getreide von Schädlinge­n befallen, müsste der gesamte Sack komplett vernichtet werden. „ Das hatten wir aber zum Glück noch nie.“Weitere Maßnahmen; Das Besteck, mit dem die Leute ihre Lebensmitt­el abfüllen, muss täglich bei mehr als 70 Grad gereinigt werden, die Stoffhandt­ücher werden nur einmal verwendet und anschließe­nd in der Maschine gewaschen, Schütten sind so konzipiert, dass weder der Kundenbehä­lter noch der Kunde damit in Kontakt kommen kann. Die Edelstahlb­ehälter zum Schöpfen haben zudem einen Deckel, den man einhängen kann, „ damit er nicht irgendwo rumhängt, während die Leute schöpfen“. Dies alles sind aus Sicht von Dannecker „ total logische und nachvollzi­ehbare Dinge“. ( jam)

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