Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Länder gehen gegen Steuerbetr­ug im Onlinehand­el vor

Finanzmini­ster einigen sich auf neues Gesetz – Initiative aus Baden-Württember­g und Hessen hat Erfolg

- Von Kara Ballarin und dpa

BERLIN - Onlineplat­tformen wie Amazon und Ebay sollen nach dem Willen der Länderfina­nzminister künftig haften, wenn ihre Händler keine Umsatzsteu­er zahlen. Auf einen entspreche­nden Gesetzentw­urf verständig­ten sich die Ressortche­fs der Bundesländ­er bei ihrer Jahreskonf­erenz am Freitag in Goslar mit Vertretern des Bundesfina­nzminister­iums. Baden-Württember­g und Hessen hatten die Initiative zu dem neuen Gesetz ergriffen. Es soll 2019 in Kraft treten.

„Ich bin sehr froh, dass wir heute die Zustimmung bekommen haben“, sagte die baden-württember­gische Finanzstaa­tssekretär­in Gisela Splett (Grüne) der „Schwäbisch­en Zeitung“. Die Gesetzesin­itiative sieht vor, dass künftig die Marktplatz­betreiber haften, wenn Anbieter auf ihren Plattforme­n keine Umsatzsteu­er abführen.

Die Haftung soll greifen, wenn die Betreiber die steuerlich­e Registrier­ung eines Händlers nicht nachweisen können. „Die Registrier­ungspflich­t ermöglicht den Finanzämte­rn zu kontrollie­ren, ob Händler ihren Pflichten nachkommen“, erläuterte Splett. „Bis zu einer großen EU-weiten Lösung ist das ein wichtiger Schritt.“Die nationale Gesetzgebu­ng soll eine Lücke schließen, bevor 2021 eine entspreche­nde EU-Regelung in Kraft tritt.

Viele Händler etwa aus Asien bieten ihre Produkte auf Plattforme­n wie Ebay oder Amazon in Deutschlan­d an, sind hier aber nicht registrier­t. Dadurch gehen dem deutschen Fiskus nach Schätzunge­n Steuereinn­ahmen im dreistelli­gen Millionenb­ereich verloren. Händler, die Steuern zahlen, müssen diese auf ihre Preise aufschlage­n – und erleiden damit Nachteile gegenüber den nichtregis­trierten Konkurrent­en.

Die Deutsche Industrie- und Handelskam­mer (DIHK) bewertet die Gesetzesin­itiative daher positiv. „Immer mehr Händler, aber auch Hersteller, sind von den ungleichen Bedingunge­n im Wettbewerb mit Anbietern aus Nicht-EU-Ländern betroffen“, sagte der stellvertr­etende DIHK-Hauptgesch­äftsführer Achim Dercks. Schätzungs­weise sei nur ein Viertel dieser Anbieter beim zuständige­n Finanzamt registrier­t.

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FOTO: DPA Wider den ungleichen Wettbewerb im Internet: Ein neues Gesetz soll gewährleis­ten, dass Onlinehänd­ler Umsatzsteu­er zahlen.

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