Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Die wichtigste­n Punkte

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Folgende Eckpunkte sieht der Entwurf vor:

Einen Antrag auf Verringeru­ng

ihrer Arbeitszei­t einreichen können Mitarbeite­r, die länger als sechs Monate in dem Unternehme­n angestellt sind. Verringert werden kann das Pensum für einen Zeitrum zwischen einem und fünf Jahren.

Gründe, wie die Pflege von

Angehörige­n oder Kindererzi­ehung, müssen nicht angegeben werden.

Gestellt werden muss der

Antrag schriftlic­h mindestens drei Monate vor der gewünschte­n Arbeitszei­tverringer­ung.

Die Regelung soll nur für

Unternehme­n mit mehr als 45

Beschäftig­ten gelten. Für Arbeitgebe­r, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehm­er beschäftig­en, soll es zudem eine besondere Zumutbarke­itsgrenze geben. Hier müssen die Arbeitgebe­r je 15 Arbeitnehm­ern nur einem den Anspruch auf Brückentei­lzeit gewähren. (AFP)

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