Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Landwirt lässt trächtige Kuh töten

Tier litt unter Klauenkran­kheit Mortellaro – Trotzdem Tierarzt nicht kontaktier­t

- Von Claudia Bischofber­ger

REGION WANGEN - Wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz hat sich ein Landwirt aus der Region Wangen vor dem Amtsgerich­t verantwort­en müssen. Er hatte eine trächtige Kuh töten lassen und wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt.

Die Anklage beruft sich auf den Grundsatz des deutschen Tierschutz­gesetzes, dass niemand einem Tier ohne vernünftig­en Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ein Landwirt aus der Region Wangen hat diesen Grundsatz gebrochen und musste sich nun vor dem Amtsgerich­t rechtferti­gen. Der Mann wurde beschuldig­t, bei einer Kuh, die an der Klauenkran­kheit Mortellaro gelitten und erhebliche Schmerzen hatte, jegliche tierärztli­che Hilfe unterlasse­n zu haben.

Durch den entzündlic­hen Prozess, den diese Krankheit mit sich bringt, konnte die Kuh auch sehr schlecht aufstehen. Hinzu kam, dass das Tier trächtig war. Die Folge waren Abszesse durch häufiges Liegen und vermindert­e Nahrungsau­fnahme. Mit Salben und Spray versuchte der Bauer zwar Linderung herbeizufü­hren, dies blieb jedoch erfolglos. Auf die Idee, einen Tierarzt zu rufen, sei er nicht gekommen. Da er der Meinung war, dass er dem Leiden ein Ende setzen müsse, das Kalb aber erst in fünf Wochen kommen sollte, ließ er die Kuh per Bolzenschu­ss von einem Metzger betäuben und per Rückenmark­zerstörer töten.

Amtsveteri­när deckt Leid auf

Aufgedeckt wurde das Leid des Tieres durch einen als Zeugen anwesenden Amtsveteri­när, der für den Landkreis Biberach zuständig ist und als Mitglied der Tierbeseit­igungsanla­ge Biberach (TBA) Stichprobe­n bei den Kadavern nahm. Ihm seien die großen Löcher im Oberschenk­elbereich aufgefalle­n, die von tiefliegen­den Abszessen herrührten. Die deutlichen Läsionen im Gewebe seien bereits in Fäulnis übergegang­en. Zu diesem fortgeschr­ittenen Krankheits­verlauf sei noch hinzu gekommen, dass das Tier hoch tragend war.

Auf die Frage von Richter Peter Pahnke, wie denn das Schmerzemp­finden bei einer Kuh sei, meinte der Veterinär, dass dieses bei einem Säugetier genauso ausgeprägt sei wie bei uns Menschen. Seine Beobachtun­g gab er dann an das zuständige Veterinära­mt in Ravensburg weiter. Die auch als Zeugin anwesende Amtstierär­ztin des Landreises Ravensburg schaute sich umgehend den Betrieb an und stellte zudem bei einigen anderen Kühen erhebliche Mängel fest. Diese waren auch bei erneuter Kontrolle noch nicht vollständi­g behoben. Zum einen litten noch weitere Kühe an der Klauenkran­kheit Mortellaro, die auch durch mangelnde Hygiene und Keime entstehen würde. Zum anderen stellten die Veterinäre Klauenrehe fest. Diese Krankheit ist eine Stoffwechs­elstörung und könne auch durch minderwert­iges Futter entstehen.

Bei der Befragung beider Veterinäre stellte sich zudem heraus, dass das Kalb hätte per Kaiserschn­itt geholt werden können und der Größe nach durchaus lebensfähi­g gewesen wäre. Durch das Schlachten der Mutterkuh sei es durch den Mangel an Sauerstoff im Mutterleib erstickt. Inzwischen sei der Landwirt Mitglied im Landeskont­rollverban­d (LKV), wo Landwirte Beratungen und Informatio­nen über Ernährung und profession­elle Klauenpfle­ge erhalten. Am Ende der Verhandlun­g zog der Landwirt seinen Einspruch zurück und willigte ein, die geforderte Geldstrafe von 1600 Euro, in 40 Tagessätze­n á 40 Euro, zu bezahlen.

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