Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Körperverletzung: Gericht verurteilt Arzt
WANGEN/REGION (clbi) - Erneut ist ein Angeklagter nicht zum Verhandlungstermin am Wangener Amtsgericht erschienen. In dem Verfahren wurde ein im Rentenalter befindlicher Augenarzt aus der Region der Körperverletzung in zwei Fällen beschuldigt. Das Schöffengericht verurteilte den Mann auch in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten bei einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem muss er den Behörden mögliche Änderungen seines Wohnsitzes künftig mitteilen. „Probleme erledigen sich auch nicht durch NichtErscheinen“, konstatierte der Richter, nachdem der Angeklagte eine Viertelstunde nach Prozessbeginn immer noch nicht im Gerichtssaal anwesend war. Die Verteidigerin des Augenarztes war auch nach mehrmaligen Versuchen der Kontaktaufnahme erfolglos geblieben. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefehl. Damit konnte das spätere Urteil auch ohne Beisein des Angeklagten gesprochen werden. Die Gelegenheit zu einem Einspruch ist dem Mann zudem damit versagt. Der Rechtsanwalt der Betroffen machte geltend, dass man in den zur Verhandlung stehenden Fällen von Körperverletzung sprechen müsse und nicht von Kunstfehlern. Er begründete seine Einschätzung damit, dass der Augenarzt mittels Werkzeugen und Instrumenten eine Verletzung des Körpers der Mandanten herbeigeführt habe.