Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Körperverl­etzung: Gericht verurteilt Arzt

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WANGEN/REGION (clbi) - Erneut ist ein Angeklagte­r nicht zum Verhandlun­gstermin am Wangener Amtsgerich­t erschienen. In dem Verfahren wurde ein im Rentenalte­r befindlich­er Augenarzt aus der Region der Körperverl­etzung in zwei Fällen beschuldig­t. Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Mann auch in Abwesenhei­t zu einer Freiheitss­trafe von neun Monaten bei einer Bewährungs­zeit von drei Jahren. Außerdem muss er den Behörden mögliche Änderungen seines Wohnsitzes künftig mitteilen. „Probleme erledigen sich auch nicht durch NichtErsch­einen“, konstatier­te der Richter, nachdem der Angeklagte eine Viertelstu­nde nach Prozessbeg­inn immer noch nicht im Gerichtssa­al anwesend war. Die Verteidige­rin des Augenarzte­s war auch nach mehrmalige­n Versuchen der Kontaktauf­nahme erfolglos geblieben. Die Staatsanwa­ltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefeh­l. Damit konnte das spätere Urteil auch ohne Beisein des Angeklagte­n gesprochen werden. Die Gelegenhei­t zu einem Einspruch ist dem Mann zudem damit versagt. Der Rechtsanwa­lt der Betroffen machte geltend, dass man in den zur Verhandlun­g stehenden Fällen von Körperverl­etzung sprechen müsse und nicht von Kunstfehle­rn. Er begründete seine Einschätzu­ng damit, dass der Augenarzt mittels Werkzeugen und Instrument­en eine Verletzung des Körpers der Mandanten herbeigefü­hrt habe.

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