Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Kein Angeklagter – keine Verhandlung
Zwei Männer verweigern Anwesenheitspflicht – Einmal ergeht Strafbefehl, einmal Haftbefehl
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WANGEN - Immer wieder kommt es vor, dass Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erscheinen. So auch vergangene Woche, als sich in zwei unabhängig voneinander anberaumten Verhandlungen zwei Männer vor dem Gericht verantworten sollten, sich aber nicht blicken ließen. Dem einen war räuberischer Diebstahl vorgeworfen worden, der andere war wegen Diebstahls angeklagt.
Ohne Angeklagten, so schreibt es das Strafprozessrecht vor, findet eine Hauptverhandlung nicht statt. Damit soll verhindert werden, dass Urteile „hinter dem Rücken des Angeklagten abgesprochen und gefällt werden“. Lediglich in Ausnahmefällen ist eine Verhandlung ohne den Angeklagten möglich.
Nämlich dann, wenn vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag stellt. Bedingung ist, dass nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet wird und bestimmte Rechtsfolgen eingehalten werden.
Räuberischer Diebstahl
Im ersten Fall handelt es sich um einen Mann aus dem Umkreis von Wangen, der aus einem Einkaufsmarkt zwei Paar Schuhe entwendet hatte. Als der Alarmmechanismus ansprang und man ihn festhalten wollte, wehrte sich der Dieb. Somit war der Tatbestand des „räuberischen Diebstahls“erfüllt.
Zehn Minuten vor Sitzungsbeginn meldete sich der Angeklagte telefonisch. Er sei mit dem Bus unterwegs nach Ravensburg, um einen Arzttermin wahrzunehmen. Er habe geglaubt, er müsse erst um 10 Uhr bei Gericht erscheinen. Ob man die Angelegenheit aber generell nicht außergerichtlich regeln könne. Etwas später ließ er seinen Verteidiger ans Telefon rufen. „Mein Mandant nimmt an einer Substitutionsbehandlung teil und wollte deshalb zum Arzt. Außerdem hat er mir erklärt, dass er nicht vernehmungsfähig der Rechtsanwalt.
„Das ist alles sehr komisch“, ließ der Richter am Amtsgericht hören, „warum geht er nicht in Wangen zum Arzt? Warum fällt es ihm erst im Bus ein, dass er geladen ist?“Vorführen, so der Richter, könne man ihn schon deshalb nicht, weil man nicht wisse, wo er sich in Ravensburg aufhalte. Bis zur Hauptverhandlung in Haft nehmen, das wäre eine andere Möglichkeit. Um dann vorzuschlagen: „Der Verteidiger ist da, deshalb könnte man den Angeklagten in Abwesenheit per sogenanntem Strafbefehl aburteilen.“
Alle am Prozess beteiligten waren damit einverstanden. So erging das Urteil. Wegen räuberischen Diebstahls wurde der Mann zu einem Jahr Haft verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde er für die Dauer eines Jahres einem Bewährungshelfer unterstellt. Binnen eines Monats ab Rechtskraft des Urteils muss er „aussagefähige Unterlagen über seine Behandlungen vorlegen“und diese nach ärztlicher Weisung fortführen. sei“,
Opferstöcke aufgebrochen
erklärte Im März 2018 nahm die Polizei einen 35-jährigen Mann aus dem Kreis Isny fest, der im Tatverdacht steht, Opferstöcke in Kirchen aufgebrochen zu haben. Darunter auch in Argenbühl und Hergatz. Aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Dienststellen konnte dem Mann eine Vielzahl der Taten nachgewiesen werden. Dieser räumte die Vorwürfe dann auch „zum Großteil“ein. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Zur Verhandlung erschien der Angeklagte dann allerdings nicht. Die Beamten, die ihn polizeilich vorführen sollten, mussten passen. Unter der bekannten Adresse war der Mann nicht aufzufinden. Ein Mitbewohner ließ allerdings wissen, dass der Gesuchte „in Österreich auf Geschäftsreise“sei. Gegen den Angeklagten wurde ein Haftbefehl erlassen.