Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Pflanzen stutzen für die Verkehrssicherheit
Grundstückseigentümer müssen Straßen, Wege, Einmündungen und Kreuzungen von Bewuchs frei halten
KREIS RAVENSBURG (sz) - Pflanzen auf privaten Grundstücken können laut einer Pressemitteilung des Landratsamts Ravensburg den Verkehr behindern oder gefährden. Der Fall ist das laut Mitteilung, wenn der Bewuchs an Straßeneinmündungen und -kreuzungen oder in das sogenannte Lichtraumprofil von angrenzenden Rad- und Gehwegen und Fahrbahnen hineinragt. Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen, stehen daher in der Pflicht, ihre Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückzuschneiden. So sollen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum ohne Gefahren nutzen können.
Die Durchgangs- beziehungsweise Durchfahrtshöhe beträgt bei Gehund Radwegen 2,50 Meter und auf Fahrbahnen 4,50 Meter. Die seitliche Begrenzung ist die Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise die Grundstücksgrenze und eventuell ein zusätzlicher Sicherheitsabstand. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen ist darauf zu achten, dass ab einer Höhe von 75 Zentimetern über dem Boden der Bewuchs die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Die Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils und der Sichtfelder – auch bei privaten Zufahrten zu übergeordneten Straßen – obliegt neben dem Grundstückseigentümer auch dem Mieter, bei landwirtschaftlichen Flächen dem Pächter sowie bei einmündenden Straßen dem Baulastträger, so das Landratsamt.