Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Jugendlich­e kommen in Bad Waldsee nur schwer an Alkohol

Von acht getesteten Geschäften hielt sich nur eines nicht an den Jugendschu­tz

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BAD WALDSEE (sz) - Urlaubszei­t, Schulferie­n, Abschlussf­eiern, hitzefrei, das Altstadt- und Seenachtfe­st – Gelegenhei­ten gibt es viele, bei denen sich ein kühles alkoholisc­hes Getränk anbieten würde. Doch in den Waldseer Geschäften ist es für Jugendlich­e nicht so leicht, Alkohol einzukaufe­n. Auch in diesem Jahr hat das Ordnungsam­t der Stadt zusammen mit der Polizei Testkäufe von Spirituose­n und Tabakwaren im Stadtgebie­t durchgefüh­rt, teilt die Stadtverwa­ltung mit.

Mit der Erlaubnis seiner Eltern und in Begleitung zweier Polizeibea­mter in Zivil und zwei Vertreteri­nnen der Stadt begab sich ein 17-jähriger Testkäufer auf Einkaufsto­ur. Wie aus der Pressemitt­eilung weiter hervorgeht, hielten sich die erwachsene­n Begleiter dabei im Hintergrun­d. Fragen nach dem Alter hatte der Minderjähr­ige wahrheitsg­emäß zu beantworte­n und auch seinen Ausweis auf Verlangen vorzulegen. Im Anschluss an den Kaufversuc­h oder den Verkauf wurde die Situation von den städtische­n Beschäftig­ten und den Polizeibea­mten, die den Minderjähr­igen begleitete­n, vor Ort aufgeklärt.

Bei insgesamt acht Kontrollen wurden Supermärkt­e, Discounter und Tankstelle­n überprüft. Dabei gab es in einem Laden keine branntwein­haltigen Getränke oder Tabakwaren, die ab 18 Jahren zugelassen sind, und somit keinen Testkauf. Von den acht getesteten Geschäften hielten sich sechs an das Jugendschu­tzgesetz und verwehrten den Verkauf. In nur einem Supermarkt erhielt der Jugendlich­e die gewünschte Spirituose. Gegen den Verkäufer, der gegen das Jugendschu­tzgesetz verstoßen hat, wird ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t. Bei den Kontrollen fiel den Begleitern auf, dass die Kassensyst­eme der Ladengesch­äfte dem Verkäufer bei den betroffene­n Waren eine Warnmeldun­g erstattet. Die Verkäufer gaben im Aufklärung­sgespräch an, dass sie nicht nur das Geburtsdat­um angezeigt bekommen, sondern auch regelmäßig von ihrem Arbeitgebe­r im Jugendschu­tzrecht geschult werden.

Kontrollen werden fortgesetz­t

Das hervorrage­nde Ergebnis ist lobenswert und freut nicht nur die Ordnungshü­ter, sondern sollte auch für die Ladenbetre­iber Ansporn sein, ihr Personal weiterhin im Jugendschu­tz zu schulen. Die Reihe der Jugendschu­tzkontroll­en wird im laufenden Jahr fortgesetz­t, heißt es in der Pressemitt­eilung.

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FOTO: ROLAND RASEMANN In den Waldseer Geschäften ist es für Jugendlich­e nicht so leicht, Alkohol einzukaufe­n.

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