Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
51-Jährige ist bis auf Weiteres in der Psychiatrie
Tötungsdelikt in der Nacht zu Donnerstag geschah in einem Mehrfamilienhaus des Wohngebiets Ebnet in Wangen
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WANGEN - Die 51-jährige Frau, die in der Nacht zu Donnerstag ihren schlafenden Lebensgefährten umgebracht haben soll, ist bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Trotz des vergleichsweise klaren Erkenntnisstands, sowohl zum Tathergang als auch zur mutmaßlichen Täterin, laufen die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen weiter. Unterdessen hat die Polizei am Freitag Informationen der „Schwäbischen Zeitung“bestätigt, wonach das 58-jährige Opfer in einem Mehrfamilienhaus im Wohngebiet Ebnet umgebracht wurde.
Einer Frau, die im Ebnet Erledigungen in Angriff nehmen wollte, waren am Donnerstagvormittag in diesem Bereich weiß gekleidete Spurensucher der Polizei und Absperrbänder der Behörde aufgefallen. Dass ihre später der SZ geschilderten Beobachtungen in Zusammenhang mit dem wenige Stunden zuvor mutmaßlich von der 51-Jährigen begangenen Tötungsdelikt zu tun haben, bestätigte ein Sprecher der Polizei am Freitag.
Beschuldigte hat sich „ihrem Zustand entsprechend“geäußert
Die Arbeiten gehörten zu den Ermittlungen, die bereits in der Nacht eingesetzt hatten. Wie berichtet, hatte die 51-Jährige gegen 2 Uhr ihren im Bett schlafenden Lebensgefährten mit mehreren Messerstichen umgebracht und anschließend über den Notruf die Polizei verständigt.
Schnell stellte sich für die Beamten ein möglicher „psychischer Ausnahmezustand“der Festgenommenen dar. Nach der Vernehmung der Frau am frühen Donnerstagnachmittag verhängte ein Richter deshalb auch keinen Haft-, sondern einen Unterbringungsbefehl. Das heißt: Die mutmaßliche Täterin hat ihren Lebensgefährten in einem „Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit“umgebracht. Auch deshalb wird sie bis auf Weiteres auch nicht in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht, sondern in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen.
Bei der Vernehmung selbst habe sich die Frau geäußert, erklärte Claudia Weiß von der Staatsanwaltschaft Ravensburg am Freitag auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“, ob die Beschuldigte die Tat in diesem Zuge gestanden habe. Allerdings schränkte sie ein: „Ihrem Zustand entsprechend.“Weiß ließ am Freitag offen, ob die 51-Jährige schon länger psychisch krank ist beziehungsweise, ob sie sich deshalb in der Vergangenheit bereits in entsprechender Behandlung befunden habe: „Wir müssen erst ermitteln, ob es eine Vorgeschichte gibt.“
Zu den ebenfalls jetzt anstehenden Ermittlungen der Behörden gehört zum einen die vom Haftrichter angeordnete Obduktion der Leiche des 58-jährigen Opfers. Zum anderen kündigte Markus Sauter, Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, weitere kriminaltechnische Untersuchungen vom Tatort und Ermittlungen des Umfelds von mutmaßlicher Täterin und Opfer an. Dabei sei die entsprechende Sorgfalt geboten, allerdings nicht mit derartigem (personellen) Aufwand wie in von der Sachlage her deutlich unklareren Fällen: „Man darf sich das nicht so vorstellen wie bei einer Sonderkommission“, so der Sprecher.
Psychiatrisches Gutachten wird Bedeutung haben
Auch die Arbeit der Staatsanwalt geht in – für Tötungsdelikte beziehungsweise andere Kapitalverbrechen – üblichem Rahmen weiter. Aufgrund der wahrscheinlichen psychischen Erkrankung der Beschuldigten allerdings in etwas anderer Form: Denn laut Staatsanwältin Weiß ist klar, dass vor einem möglichen Prozess vor dem Schwurgericht des Landgerichts Ravensburg ein Sachverständiger ein psychiatrisches Gutachten zu der Frau erstellen wird.
Bestätigen sich darin die Erkrankung und damit die mögliche Schuldunfähigkeit der Frau, so wird die Staatsanwaltschaft, laut Weiß, keine Anklage-, sondern eine Antragsschrift verfassen. „Das ist aber im Aufbau dasselbe“, erläutert sie.
Im voraussichtlichen Prozess selbst dürfte – neben der Schuldfrage – ebenfalls die Schuldfähigkeit der 51Jährigen im Mittelpunkt stehen. Denn davon hängt für den Fall einer Verurteilung ab, ob sie eine mögliche Haftstrafe antreten muss oder weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhauses untergebracht wird, im Rahmen von „Maßregeln der Besserung und Sicherung“, wie es im Strafgesetzbuch heißt.