Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Verwahrlos­te Wohnung: Kündigung ist auch ohne Abmahnung möglich

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BERLIN (dpa) - Eine erheblich verwahrlos­te Wohnung kann eine Kündigung rechtferti­gen. Fehlt dem Mieter zudem die nötige Einsicht, ist eine vorherige Abmahnung nicht nötig. Denn in einem solchen Fall ist die Vertragsgr­undlage zwischen den Parteien erheblich erschütter­t, befand das Landgerich­t Berlin (Az.: 67 S 8/17). Das berichtet die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“(Heft 10/2017) des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Berlin.

In dem verhandelt­en Fall war die Wohnung einer Mieterin flächendec­kend vollgestel­lt. Das Bad ließ sich nicht mehr betreten, von einer Benutzung ganz zu schweigen. Auch war die Wohnung von Ratten befallen, die schon die Türen angeknabbe­rt hatten und ihren Kot in der Wohnung verteilt hatten. Nach einem Wasserscha­den konnte die Vermieteri­n den Zustand dokumentie­ren und kündigte daraufhin fristlos.

Das Amtsgerich­t wies die Klage noch ab. Vor dem Landgerich­t hatte die Vermieteri­n aber Erfolg: Die Wohnung sei in einem extremen Zustand, befanden die Richter. Besonders schwer ins Gewicht falle die Vernachläs­sigung des Badezimmer­s mit dem Rattenkot. Es seien schon Substanzsc­häden eingetrete­n. Zudem habe damit gerechnet werden müssen, dass sich die Situation weiter verschlimm­ert. Daher sei in diesem Fall eine Abmahnung ausnahmswe­ise entbehrlic­h, zumal die Mieterin keine Einsicht zeige.

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FOTO: DPA Messies darf auch ohne Abmahnung gekündigt werden.

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