Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Warum der Schutz des Eigenheims ins Budget gehört

Eine Wohngebäud­eversicher­ung bewahrt Hausbesitz­er im schlimmste­n Fall vor dem Ruin

- Von Monika Hillemache­r

M● it der eigenen Immobilie geht für viele Menschen ein Traum in Erfüllung. Der Schutz des teuer bezahlten Zuhauses sollte ins Budget mit eingerechn­et werden. Die Wohngebäud­eversicher­ung deckt eine Reihe von Schäden am Gebäude ab. Manches Risiko muss aber extra versichert werden.

Die Wohngebäud­eversicher­ung ist zwar kein Muss. Aber sie deckt Schäden ab, die Hausbesitz­er ruinieren können. Wohnungsei­gentümer sind meist über die Eigentümer­gemeinscha­ft versichert. Die Policen umfassen in der Regel die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Explosion. Ebenfalls enthalten sind Schäden infolge defekter Wasserleit­ungen. Das ist der Grundschut­z. Ersetzt wird – wenn erforderli­ch – das komplette Gebäude einschließ­lich der Technik. Terrasse, Garage und Gartenhäus­chen können ebenfalls eingeschlo­ssen sein, sofern sie im Vertrag stehen. Sauna und Solarium gehören dagegen nicht zum Standardpr­ogramm, sondern können zugebucht werden.

Die Versicheru­ngssumme richtet sich unter anderem nach Wohnort, Umgebung, Nutzung und Alter des Hauses. Den Ausschlag gibt meistens der Wert. Versichert wird grundsätzl­ich der Neuwert der Immobilie. Um den Wiederaufb­auwert zu ermitteln, gibt es unterschie­dliche Methoden. Gängig ist das Verfahren Versicheru­ngswert 1914. „Die Entschädig­ungsleistu­ng wird jährlich mit Hilfe des Baupreisin­dex an das aktuelle Preisnivea­u angepasst“, informiert der Bund der Versichert­en (BdV) aus Hamburg. Basis ist der Baupreisin­dex von 1914.

Die Berechnung ist komplizier­t. Deshalb sollten Eigentümer es ihrer Versicheru­ng überlassen, das Haus einzuschät­zen. Wer es alleine machen will, dem hilft der Wertermitt­lungsbogen des Versichere­rs. Bausachver­ständige und Versicheru­ngsberater unterstütz­en Eigentümer gegen Honorar.

Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsche oder Schneelast­en bleiben beim Grundschut­z außen vor. Diese Elementars­chäden müssen extra versichert werden. Das kann sinnvoll sein. „Bei Starkregen nützt mir Schutz vor Leitungswa­sserschade­n nichts“, erläutert Gabriele Zeugner von der Verbrauche­rzentrale Bremen. Verbrauche­r haben die Möglichkei­t, sich im Internet über Standortri­siken zu informiere­n, um die Notwendigk­eit eines zusätzlich­en Schutzes vor Elementars­chäden zu kalkuliere­n. Grundsätzl­ich bieten Assekuranz­en solche Policen nur im Paket mit der Wohngebäud­eversicher­ung an.

Unabhängig von individuel­len Kriterien wie Risikostan­dort, Denkmalsch­utz, hohen Bäumen oder Schwimmbad sollten nach Erfahrung der Verbrauche­rschützeri­n einige Dinge in jedem Vertrag enthalten sein. Dazu gehört etwa die Regulierun­g von Schäden, die durch grobe Fahrlässig­keit entstehen – zum Beispiel durch vergessene Herdplatte­n oder brennende Kerzen. Überspannu­ngsschäden an Heizungsel­ektronik und Smarthome-Installati­onen sollten drin sein. Der üblicherwe­ise enthaltene Blitzschut­z erfasse dies manchmal nicht. Probleme, die etwa ein Kaminfeuer verursacht, sind unter dem Stichwort Nutzungswä­rme häufig im Beitrag inklusive.

Schäden infolge defekter Abwasserro­hre mit einschließ­en

Eigentümer sollten besonders beachten, ob und in welchem Umfang Schäden infolge defekter Abwasserro­hre eingeschlo­ssen sind. Abhängig von der kommunalen Abwassersa­tzung kann es ihnen passieren, dass sie sogar für gebrochene Leitungen außerhalb ihres Grundstück­es geradesteh­en müssen. Da wäre es unglücklic­h, wenn dies in der eigenen Wohngebäud­epolice fehlt.

Ein Fallstrick lauert beim Schutz vor Überschwem­mungsrücks­tau: Eventuell steht im Kleingedru­ckten, dass der Versichere­r den Einbau einer Rückstaukl­appe plus der erforderli­chen Wartung verlangt.

Auf die Zusatzlist­e setzt Versicheru­ngsberater Andreas Kutschera aus Mönchengla­dbach die Kostenüber­nahme für Aufräumarb­eiten und die eventuelle Boden-Dekontamin­ation nach einem Brand. Vermietend­e Hauseigent­ümer können sich zudem gegen Mietausfal­l absichern. In der Police sollte der Bruttojahr­esmietwert festgeschr­ieben sein anstelle der ortsüblich­en Miete, so Kutschera. Häufig müssen Eigentümer für Besonderhe­iten sowie für mehr Risiken höhere Prämien bezahlen. Von Häuslebaue­rn verlangt die finanziere­nde Bank meistens den Abschluss einer Wohngebäud­eversicher­ung, mindestens aber einer Feuerschut­zpolice. Vor einem Anbieterwe­chsel will das Kreditinst­itut gefragt sein, solange es im Grundbuch steht. „Die Bank muss dem Wechsel förmlich zustimmen“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en.

Vorschäden aus den vergangene­n fünf Jahren sind beim Wechsel anzugeben. „Höhe, Zahl, Grund“, zählt Kutschera auf. Mit mehr als drei Schäden könne es schwierig werden, einen neuen Anbieter zu finden. Um das zu vermeiden, sollten Immobilien­besitzer kleinere Missgeschi­cke aus der eigenen Tasche zahlen. (dpa)

Merkblatt des Bundes der Versichert­en: www.bundderver­sicherten.de/files/merkblatt/72-wnmg.pdf

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FOTO: M. MURAT/DPA Stürme können an Hausdächer­n schwere Schäden anrichten. Eine Wohngebäud­eversicher­ung kommt in der Regel für die Kosten auf.

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