Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Kretschmann will Kinder besser schützen
Nach Fall Staufen fordert Innenminister Strobl Einführung der Vorratsdatenspeicherung
STUTTGART (lsw) - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat nach den Urteilen im Freiburger Missbrauchsprozess eine umfassende Aufarbeitung angekündigt. „Wir müssen genau schauen, ob und welche Fehler in diesem konkreten Fall gemacht wurden“, betonte er am Mittwoch.
Zudem müsse geprüft werden, ob und welche Verbesserungen beim Kinder- und Jugendschutz vorgenommen werden könnten. „Wir müssen alles dransetzen, dass das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen bestmöglich geschützt wird.“Kretschmann betonte, die Landesregierung habe eine Arbeitsgruppe aus Sozial-, Justiz- und Innenministerium eingerichtet. „Diese Arbeitsgruppe wird nun nach Abschluss des Gerichtsverfahrens und der Auswertung des Berichts der Behörden vor Ort zeitnah Ergebnisse liefern“, sagte der Grünen-Politiker.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) bekräftige anlässlich des Falls seine Forderung nach der Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung digitaler Daten – der grüne Koalitionspartner lehnt diese ab. „Mir fehlt jedes, wirklich jedes Verständnis, unseren Polizeien und Staatsanwälten dieses effektive Instrument zur Bekämpfung schlimmsten Kindesmissbrauchs vorzuenthalten“, sagte Strobl. Man müsse „die Nachfrage auf Null bringen, dann wird dieser perverse und menschenverachtende Müll auch nicht mehr produziert“. Die Nachfrage schwinde mit der Gefahr, erwischt zu werden, betonte Strobl. Auch der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, hatte zuvor die Vorratsdatenspeicherung gefordert.
Ein Paar aus dem badischen Staufen hatte einen heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und über das Internet zum Missbrauch angeboten. Die 48 Jahre alte Mutter war am Dienstag vom Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Nach dem Urteil sprechen Kritiker und Experten von Behördenversagen. Das Kind war zwischenzeitlich vom Jugendamt in Obhut genommen, später aber von Familiengerichten zurück zur Mutter und ihrem Partner geschickt worden.