Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Unfreiwillig in der Psychiatrie
In der Regel kommen die Menschen freiwillig in die Psychiatrie, weil sie eine Krankheit haben, die sie behandeln lassen wollen. Die Einlieferung gegen den Willen des Patienten muss ein Gericht beschließen. Dafür kann es
drei Gründe geben:
Ein psychisch kranker Mensch
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hat eine schwere Straftat begangen und kommt statt ins Gefängnis in die forensische Psychiatrie.
Ein Patient mit schwerer De
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menz kann in die Psychiatrie eingeliefert werden, wenn ihm der Aufenthalt dort gesundheitlich nützt. Das Amtsgericht muss dafür die sogenannte betreuungsrechtliche Unterbringung beschließen.
Wer sich oder andere Men
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schen aufgrund einer psychischen Erkrankung akut gefährdet, wird meist von der Polizei in die Psychiatrie gebracht. Das Amtsgericht muss daraufhin die sogenannte öffentlich- rechtliche Unterbringung der Person beschließen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen bezieht sich nur auf Patienten, die auf diese Weise in die Klinik gekommen sind. Bisher reichte die ärztliche Anordnung aus, um solche Patienten an fünf oder sieben Stellen des Körpers auf einer Liege festzubinden. Künftig muss ein Richter darüber entscheiden. ( len)