Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Verbot zur Wasserentnahme verlängert
Holzberegnungsplatz in Durlesbach bleibt weiterhin eine Ausnahme.
KREIS RAVENSBURG/BAD WALDSEE (sz/jps/kik) - Im Landkreis Ravensburg darf weiterhin kein Wasser aus Seen und Flüssen entnommen werden. Die Kreisverwaltung hat das seit einigen Wochen geltende Verbot bis zum 15. September verlängert. Die Behörde hält bereits jetzt eine weitere Ausdehnung dieser Frist für möglich, sollte es weiterhin so trocken bleiben. Ein Ausnahmeregelung gilt weiterhin für den Holzberegnungsplatz in Durlesbach.
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Kreis derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, berichtet das Landratsamt zu den Gründen der Allgemeinverfügung. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen litten zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. „Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen bis 15. September verlängert“, heißt es deshalb in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung der Behörde.
Schon seit mehreren Wochen sinken demnach die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. „In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht“, berichtet das Landratsamt weiter. Betroffen seien nicht nur größere Seen und Flüsse, sondern vor allem auch kleinere Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen komme es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Die Kreisverwaltung skizziert entsprechende Folgen: Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Sprecherin Corinna Aumann ergänzte außerdem: Mitarbeiter des Umweltamts kontrollierten die Gewässer derzeit täglich.
Das Landratsamt hat deshalb per Verfügung die Einschränkung des sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs verlängert. Das bedeute, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Betroffen davon seien jetzt auch Personen und Firmen, die bislang eine behördliche Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Also zum Beispiel Landwirte, die ihre Felder bewässern.
Eine Ausnahmeregelung gilt weiterhin für den Holzberegnungsplatz in Durlesbach, der vom Forstamt Ravensburg betrieben wird. Wie die SZ bereits berichtete, durfte bisher für den Beregnungsplatz täglich von 6 bis 21 Uhr Wasser im Umfang von 30 Liter/Sekunde der Schussen entnommen werden – mit der Ausnahmegenehmigung war zwar eine Wasserentnahme weiterhin erlaubt, allerdings deutlich reduziert.
Sprecherin Aumann erläuterte am Dienstag, dass die Ausnahmeregelung zwar trotz der erneuten Allgemeinverfügung weiterhin gelte, da das Forstamt aber die gelagerte Holzmenge reduziert habe, sei die erlaubte Menge der Wasserentnahme jedoch nochmals reduziert worden. „Die Pegel werden jeden Tag beobachtet und die Ausnahmeregelung kann jederzeit aufgehoben werden“, erklärte Aumann.
Die Allgemeinverfügung hat übrigens auch Folgen für die Feuerwehren im Kreis: Ihnen ist es ebenfalls untersagt, sich des Wassers zu bedienen. Das gilt aber nur für Übungszwecke, so Sprecherin Corinna Aumann. Im Ernstfall dürften die Floriansjünger jedoch auf Löschwasser aus Seen, Weihern, Flüssen und Bächen zurückgreifen.
Die Kreisbehörde legt nach eigener Aussage Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Ferner droht sie empfindliche Strafen an: Bei „Zuwiderhandlungen“könnten Bußgelder von bis zu 10 000 Euro fällig werden.
Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes, unter www.landkreis-ravensburg.de zu finden – und zwar unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.