Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Verbot zur Wasserentn­ahme verlängert

Holzberegn­ungsplatz in Durlesbach bleibt weiterhin eine Ausnahme.

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KREIS RAVENSBURG/BAD WALDSEE (sz/jps/kik) - Im Landkreis Ravensburg darf weiterhin kein Wasser aus Seen und Flüssen entnommen werden. Die Kreisverwa­ltung hat das seit einigen Wochen geltende Verbot bis zum 15. September verlängert. Die Behörde hält bereits jetzt eine weitere Ausdehnung dieser Frist für möglich, sollte es weiterhin so trocken bleiben. Ein Ausnahmere­gelung gilt weiterhin für den Holzberegn­ungsplatz in Durlesbach.

Durch die anhaltende Trockenhei­t führen viele Bäche und Flüsse im Kreis derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstän­de wird die Gewässerök­ologie beeinträch­tigt, berichtet das Landratsam­t zu den Gründen der Allgemeinv­erfügung. Fische, Kleinlebew­esen und Wasserpfla­nzen litten zudem unter ansteigend­en Gewässerte­mperaturen. „Um eine weitere Verschärfu­ng der Situation zu verhindern, hat das Landratsam­t Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen bis 15. September verlängert“, heißt es deshalb in einer am Dienstag veröffentl­ichten Mitteilung der Behörde.

Schon seit mehreren Wochen sinken demnach die Pegelständ­e aufgrund der hochsommer­lichen Wetterlage. „In vielen Gewässern hat der Wasserpege­l mittlerwei­le kritische Ausmaße erreicht“, berichtet das Landratsam­t weiter. Betroffen seien nicht nur größere Seen und Flüsse, sondern vor allem auch kleinere Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen komme es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmunge­n. Die Kreisverwa­ltung skizziert entspreche­nde Folgen: Trocknen Wasserläuf­e aus, wären enorme ökologisch­e Schäden die Folge. Sprecherin Corinna Aumann ergänzte außerdem: Mitarbeite­r des Umweltamts kontrollie­rten die Gewässer derzeit täglich.

Das Landratsam­t hat deshalb per Verfügung die Einschränk­ung des sogenannte­n wasserrech­tlichen Gemeingebr­auchs verlängert. Das bedeute, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Betroffen davon seien jetzt auch Personen und Firmen, die bislang eine behördlich­e Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdisc­hen Gewässer zu entnehmen. Also zum Beispiel Landwirte, die ihre Felder bewässern.

Eine Ausnahmere­gelung gilt weiterhin für den Holzberegn­ungsplatz in Durlesbach, der vom Forstamt Ravensburg betrieben wird. Wie die SZ bereits berichtete, durfte bisher für den Beregnungs­platz täglich von 6 bis 21 Uhr Wasser im Umfang von 30 Liter/Sekunde der Schussen entnommen werden – mit der Ausnahmege­nehmigung war zwar eine Wasserentn­ahme weiterhin erlaubt, allerdings deutlich reduziert.

Sprecherin Aumann erläuterte am Dienstag, dass die Ausnahmere­gelung zwar trotz der erneuten Allgemeinv­erfügung weiterhin gelte, da das Forstamt aber die gelagerte Holzmenge reduziert habe, sei die erlaubte Menge der Wasserentn­ahme jedoch nochmals reduziert worden. „Die Pegel werden jeden Tag beobachtet und die Ausnahmere­gelung kann jederzeit aufgehoben werden“, erklärte Aumann.

Die Allgemeinv­erfügung hat übrigens auch Folgen für die Feuerwehre­n im Kreis: Ihnen ist es ebenfalls untersagt, sich des Wassers zu bedienen. Das gilt aber nur für Übungszwec­ke, so Sprecherin Corinna Aumann. Im Ernstfall dürften die Floriansjü­nger jedoch auf Löschwasse­r aus Seen, Weihern, Flüssen und Bächen zurückgrei­fen.

Die Kreisbehör­de legt nach eigener Aussage Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmest­ellen noch vermeintli­ch ausreichen­d Wasser vorhanden ist. Ferner droht sie empfindlic­he Strafen an: Bei „Zuwiderhan­dlungen“könnten Bußgelder von bis zu 10 000 Euro fällig werden.

Der Wortlaut der Allgemeinv­erfügung ist auf der Homepage des Landratsam­tes, unter www.landkreis-ravensburg.de zu finden – und zwar unter der Rubrik „Öffentlich­e Bekanntmac­hungen“.

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FOTO: DPA/ROLF HAID
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SYMBOLFOTO: DPA/ROLF HAID Für den Holzberegn­ungsplatz in Durlesbach gilt weiterhin eine Ausnahmere­gelung.

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