Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Neuer Mordprozess gegen Autoraser
Illegales Rennen mit Todesopfer in Berlin wird erneut juristisch aufgearbeitet
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BERLIN (dpa) - Rund zweieinhalb Jahre nach einem illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku’damm wird der Prozess gegen zwei Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes neu aufgerollt. Vor dem Landgericht der Hauptstadt wird ihnen zur Last gelegt, in der Nacht zum 1. Februar 2016 bei dem Rennen einen unbeteiligten 69-Jährigen getötet zu haben. Sie sollen seinen Tod billigend in Kauf genommen haben.
Zum Prozessauftakt am Dienstag ließen die inzwischen 29 und 26 Jahre alten Männer über ihre Anwälte erklären, sie würden sich nicht zu den Vorwürfen äußern. So war es auch im ersten Prozess. Der Jüngere, ein früherer Bundeswehrsoldat, saß fast bewegungslos neben seinen Anwälten. Dem Deutschen fielen immer wieder die Augen zu. Der Ältere, der mit seinem hochmotorisierten Auto in den Wagen des Opfers gekracht war, grinste wiederholt in Richtung der Zuschauer. Der aus dem Kosovo stammende Raser, der mehrere Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten hat, gab sich entspannt.
Der Rentner starb in jener Nacht durch die Wucht des Aufpralls in seinem Auto, das noch meterweit durch die Luft flog. Laut erstem Urteil waren die Angeklagten auf dem Kurfürstendamm nahe dem KaDeWe mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde über elf Kreuzungen gebrettert und hatten mehrere rote Ampeln missachtet.
Das erste Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) am 1. März dieses Jahres auf. Das Berliner Landgericht hatte im Februar 2017 bundesweit das erste Mal in einem Raser-Fall lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes verhängt. Der BGH sah aber den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an.
Nun muss eine andere Kammer den Fall verhandeln. Doch noch bevor die Anklage verlesen wurde, stellte der Verteidiger des 26-Jährigen einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Peter Schuster. Auf mehr als 30 Seiten führte Anwalt Rainer Elfferding aus, dass für den Richter eine erneute Verurteilung wegen Mordes schon feststehe. Dieser versuche, die BGHEntscheidung auszuhebeln. Das sei unverschämt, eine unverhohlene Missbilligung des BGH-Urteils.
Weiter in Untersuchungshaft
Der Verteidiger bezog sich auf Begründungen Schusters und zwei seiner Berufskollegen in einem Beschluss, den jüngeren Angeklagten nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Über den Befangenheitsantrag muss nun eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Unbeirrt setzte Schuster die Verhandlung trotz Widerspruchs des Verteidigers nach kurzer Unterbrechung fort. Am Freitag soll der Prozess weitergehen.