Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Abkommen mit Griechenla­nd steht

Bundesregi­erung schließt weiteres Abkommen – scharfe Kritik von Pro Asyl

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BERLIN (dpa) - Deutschlan­d hat sich mit Griechenla­nd auf eine Vereinbaru­ng zur Rücknahme von Asylbewerb­ern geeinigt, für die Athen zuständig ist. Der Abschluss stehe unmittelba­r bevor, sagte eine Sprecherin des Innenminis­teriums in Berlin. Es fehle lediglich noch ein Briefwechs­el. Auch das geplante Migrations­abkommen mit Italien sei weit fortgeschr­itten, beide Seiten seien weiter in Verhandlun­gen.

BERLIN/ATHEN (dpa/AFP) - Nach dem Abkommen mit Spanien hat sich Deutschlan­d auch mit Griechenla­nd auf eine Vereinbaru­ng zur Rücknahme bereits registrier­ter Asylbewerb­er geeinigt. „Der Abschluss steht unmittelba­r bevor“, sagte eine Sprecherin des Bundesinne­nministeri­ums am Freitag. Es fehle nur ein letzter Briefwechs­el. Die Einigung sei am Donnerstag­abend erzielt worden. Über Einzelheit­en und mögliche Gegenleist­ungen sagte die Sprecherin nichts.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte: „Es ist gut, dass man zu einem Ergebnis gekommen ist.“Die Verhandlun­gen seien „quasi abgeschlos­sen“. Das Ergebnis entspreche dem Geist des Gesprächs, das sie mit dem griechisch­en Premier Alexis Tsipras geführt habe. Auch die Verhandlun­gen mit Italien über das geplante Migrations­abkommen seien „sehr weit fortgeschr­itten“, berichtete das Innenminis­terium weiter. Beide Seiten seien in Gesprächen auf Ministereb­ene. „Wir gehen davon aus, dass diese Vereinbaru­ng auch mit Italien zustande kommt.“

In Athen geht man davon aus, dass es sich nur um eine kleine Zahl von Menschen handelt, die aus Deutschlan­d nach Griechenla­nd zurückgefü­hrt werden sollen. Ohnehin gelinge es vielen Migranten, weiter nach Mitteleuro­pa zu reisen, ohne sich zu registrier­en. Diese könnten dann auch nicht zurückgesc­hickt werden.

Die Menschenre­chtsorgani­sation Pro Asyl hat das Rückführun­gsabkommen mit Griechenla­nd scharf kritisiert. „Wir befürchten eine Umgehung geltenden Rechts durch dieses Abkommen“, sagte Geschäftsf­ührer Günter Burkhardt. Gerade vor dem Hintergrun­d jüngster rechtswidr­iger Abschiebun­gen müsse „das Handeln der Behörden durch unabhängig­e Gerichte kontrollie­rt werden können“.

Wie in dem zuvor bereits mit Spanien geschlosse­nen Rückführun­gsabkommen sollen laut Bundesinne­nministeri­um Flüchtling­e, die an der deutsch-österreich­ischen Grenze aufgegriff­en werden, innerhalb von 48 Stunden nach Griechenla­nd zurückgesc­hickt werden können, wenn sie dort zuvor bereits einen Asylantrag gestellt haben. „In 48 Stunden kann kein rechtskonf­ormes DublinVerf­ahren durchgefüh­rt werden“, sagte dazu Burkhardt. Vor einer möglichen Rücksendun­g müsse geprüft werden, ob in Griechenla­nd menschenwü­rdige Zustände für Flüchtling­e herrschen und ob der Betreffend­e möglicherw­eise in Deutschlan­d Familienan­gehörige habe.

Nach unbestätig­ten Berichten sieht die deutsch-griechisch­e Vereinbaru­ng auch die Beschleuni­gung der Familienzu­sammenführ­ungen vor. In Griechenla­nd warten rund 3000 Flüchtling­e darauf, zu ihren Familien nach Deutschlan­d reisen zu dürfen.

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