Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Wer hat Vorfahrt aus der Spielstraße?
SZ-Leser ruft die Regelung im verkehrsberuhigten Bereich ins Gedächtnis
●
BAD WALDSEE - SZ-Leser Hartmut Bonnemeyer hat auf die Verkehrssituation auf dem Frauenberg hingewiesen und möchte die Spielstraßen-Regelung ins Gedächtnis rufen. Schließlich müssen Fahrer, die aus einer Spielstraße ausfahren, warten – die „Rechts-vor-Links“-Regel gilt in diesem Fall nicht.
Mit den Neubaugebieten hat der Verkehr auf dem Frauenberg zugenommen.
Hier und da kann es zu kritischen Situationen kommen. Vor allem an den Spielstraßen sind Bonnemeyer diese gefährlichen Situationen aufgefallen. Als Fußgänger und Fahrradfahrer hat er schon etliche gegenseitige Drohgebärden oder Beschimpfungen beobachtet. „An den verkehrsberuhigten Bereichen gibt es immer wieder unliebsame Begegnungen von Verkehrsteilnehmern“, beschreibt der 77-Jährige seine Erfahrungen.
Aus zwei Gründen wendet sich Bonnemeyer an die Öffentlichkeit. Einerseits aus Gründen der Sicherheit, andererseits weil es „leicht zu Beeinträchtigungen von nachbarschaftlichen Verhältnissen“kommen kann, wie der Bad Waldseer es nennt. Daher hebt der Rentner die Straßenverkehrsregel hervor, die derartige Auseinandersetzungen verhindern kann. Schließlich ist die Vorfahrtsregel in Spielstraßen klar geregelt: „Im Kopf der Menschen ist die klare, einfache ,Rechts-vor -Links-Regel’. Aber wer aus einer Spielstraße auf eine ,normale’ Straße fährt, muss warten.“Das städtische Ordnungsamt verweist auf SZ-Nachfrage auf Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung. Unter den Schlagworten Einfahren und Anfahren findet sich dort der allgemeine Hinweis, dass Fahrer, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfahren, sich so zu verhalten haben, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Die Kommentierung des Paragrafs wird da deutlicher: Verkehrsberuhigte Bereiche gewähren bei der Ausfahrt keine Vorfahrt. Der querende Verkehr – auch Fußgänger – haben Vortritt.
Margit Spehn vom Ordnungsamt hat sich von der Situation in der Lortzingstraße persönlich ein Bild gemacht. Das Resümee: In dieser Straße ist an fast allen einmündenden verkehrsberuhigten Bereichen die bekannte Spielstraßen-Beschilderung zu finden – wenn auch einige Meter von der Einmündung entfernt. „Durch den breiten Pflasterstreifen zwischen Einmündung und Beschilderung ist jedoch eindeutig erkennbar, dass der fließende Verkehr auf der Lortzingstraße Vorrang hat.“Die „rechts vor links“-Regelung gelte nur in dem Bereich der Lortzingstraße, wo die einmündenden Seitenstraßen zur 30 km/h-Zone gehören.
Bonnemeyer findet die verkehrsberuhigten Bereiche gut. Schließlich ziele so ein Konzept auf das Miteinander ab und die Verkehrsschwächsten würden besonders geschützt. „In der Spielstraße dürfen Kindern spielen, Autofahrer sind hier quasi nur geduldet“, beschreibt der Bad Waldseer den verkehrsberuhigten Bereich in seinen Worten und hofft zukünftig auf mehr gegenseitiges (Verkehrs-)Verständnis.