Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Dieselfahr­verbote werden konkreter

Entwurf für einen neuen Luftreinha­lteplan liegt vor – Verstoß kostet 80 Euro

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STUTTGART (dpa) - Die geplanten Fahrverbot­e für Dieselauto­s der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter in Stuttgart rücken näher – bei Verstößen nach der Einführung sollen 80 Euro Strafe fällig werden. Vom 27. August bis zum 28. September wird der entspreche­nde Entwurf für einen neuen Luftreinha­lteplan öffentlich ausgelegt, kündigte das Regierungs­präsidium Stuttgart am Donnerstag an. Er sieht Fahrverbot­e für ältere Dieselwage­n vom 1. Januar 2019 an vor – ganzjährig in der Umweltzone der baden-württember­gischen Landeshaup­tstadt.

Ein Verstoß soll nach den Worten von Landes-Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) 80 Euro kosten. „Die Kontrollen werden stichprobe­nartig durch die Polizei und das Ordnungsam­t Stuttgart im fließenden und ruhenden Verkehr erfolgen“, sagte er. In Hamburg, wo es auf einzelnen Strecken bereits jetzt Fahrverbot­e gibt, müssen Autofahrer bei einer Missachtun­g 20 Euro und Lastwagenf­ahrer 75 Euro zahlen.

Nicht enthalten in dem Stuttgarte­r Planentwur­f sind bisher Fahrverbot­e für Diesel der Euro-Norm 5. Die grün-schwarze Regierung will Mitte 2019 zunächst prüfen, ob für sie Fahrbeschr­änkungen überhaupt noch nötig sind. Jedoch ist zur Frage der Euro-5-Diesel ein Verfahren vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim anhängig.

Hermann sagte, derzeit werde erörtert, wie Fahrzeuge gekennzeic­hnet werden können, die nicht von dem Fahrverbot betroffen sind: „Wir planen die Schaffung eines sichtbaren Zeichens, dürfen allerdings keine eigene Plakette erfinden.“Eine einheitlic­he blaue Plakette für neuere Diesel müsste der Bund einführen – der will das aber nicht.

Baden-Württember­gs Landeshaup­tstadt ist wegen ihrer Verkehrsdi­chte und Kessellage besonders von einer hohen Schadstoff­belastung in der Luft betroffen. Dabei geht es um gefährlich­e Stickoxide und auch um Feinstaub. Monatelang hatte die Landesregi­erung mit Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) an der Spitze versucht, die Fahrverbot­e abzuwenden. Das Verwaltung­sgericht Stuttgart und das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig zwangen das Land aber, die Luft spürbar sauberer zu bekommen.

Die klare Haltung des Verwaltung­sgerichts zeigt sich auch an einer am Donnerstag veröffentl­ichten Entscheidu­ng: Es setzte ein Zwangsgeld von 10 000 Euro gegen das Land fest, weil es nichts unternehme, um einen 2016 mit zwei Anwohnern der stark belasteten Kreuzung „Am Neckartor“geschlosse­nen Vergleich umzusetzen. Damals hatte das Land zugesagt, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelast­ung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren.

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FOTO: DPA Das Fahrverbot für Euro-4-Diesel kommt ab 2019. Wie die Fahrzeuge gekennzeic­hnet werden sollen, ist noch unklar.

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