Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Hospiz bleibt wohl in Wangener Klinik
Mietvertrag steht vor der Verlängerung – Knackpunkt ist für den Kreis die Laufzeit
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WANGEN - Das lange Rätselraten um einen Verbleib des stationären Hospizes im Wangener Krankenhausgebäude nähert sich dem Ende: Die Oberschwabenklinik (OSK) meldet endgültig keinen Eigenbedarf mehr für die Räume im fünften Obergeschoss an. Und Kreiskämmerer Franz Baur sagt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“zu einer möglichen Fortsetzung des Mietvertrags zwischen Kreis und Hospiz: „Ich kann nicht erkennen, dass es nicht klappt.“
In den vergangenen Wochen und Monaten hatte es Gespräche zum zukünftigen Standort des Wangener Hospizes gegeben. Ein Ergebnis lautet: Die OSK benötigt die Räume endgültig nicht selbst, so deren Sprecher Winfried Leiprecht. Geredet wurde auch zwischen den Vertretern des Hospizes (Trägerverein Calendula und Geschäftsführung der betreibenden gGmbH) und des Immobilieneigenbetrieb des Kreises, IKP.
Dabei war es schon im Vorfeld kein Geheimnis mehr, dass Erstere großes Interesse am Fortbestand der Einrichtung für Sterbende am bisherigen Ort haben. Dem steht jetzt auch von Kreisseite nichts Generelles mehr entgegen, wie Baur, der auch IKP-Geschäftsführer ist, erklärt.
Nächstes Gespräch steht im Oktober an
Deshalb sollen bei einem weiteren, im Oktober anstehenden Gespräch soweit möglich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Geht der Termin einvernehmlich aus, könnte der IKP-Betriebsausschuss im Dezember der Mietvertragsverlängerung zustimmen, so Baur.
Hintergrund: 2017 war die seit Bestehen des Hospizes gültige, auf zehn Jahre befristete Übereinkunft zwischen der IKP und der Hospiz gGmbH ausgelaufen. Im Vorfeld hatte die OSK erklärt, einen möglichen Eigenbedarf für die Hospizräume zu prüfen. Dennoch kam seinerzeit ein neuer Mietvertrag zustande – allerdings nur ein übergangsweiser, bis Ende August kommenden Jahres befristeter.
Dass darüber hinaus bald Klarheit herrschen dürfte, zeichnet sich jetzt also ab. Offen ist laut Baur hingegen die Dauer eines möglichen neuen Vertrags. Während die Hospizvertreter eine möglichst langfristige Lösung anstrebten, stünden für den Kreis zwei zuvor zu klärende Fragen im Blick.
Offene Fragen zu den Nasszellen und zum Hauszustand
Eine basiert auf der neuen Heimbauverordnung. Die sieht vor, dass jedes der Einzelzimmer im Hospiz über eine eigene Nasszelle mit Dusche verfügt. Das aber ist im fünften Obergeschoss nicht flächendeckend der Fall. Ergo lässt der Gesetzgeber entsprechende Übergangsfristen von maximal 25 Jahren zu – beginnend mit dem Jahr des Starts einer Einrichtung. Für das im Jahr 2007 eröffnete Hospiz am Engelberg endet die Klausel somit 2032.
Dies unter der Voraussetzung, dass sich bis dahin bei den baulichen Gegebenheiten nichts tut. Baur sind nach eigenen Angaben diesbezüglich zwar noch keine Klagen von Gästen oder Angehörigen zu Ohren gekommen. Außerdem stellt er die Sinnfrage nach Einzelduschen für jeden bettlägerigen Menschen. Allerdings liegt für ihn in der Regelung dennoch ein Knackpunkt. Denn baue man um, seien – überspitzt formuliert – die Nasszellen größer als manches Zimmer.
Was zur zweiten zu klärenden Frage führt, die für die Dauer des anvisierten neuen Mietverhältnisses bedeutsam ist: das Wangener Krankenhausgebäude an sich. Laut Baur ist es an sich in einem guten Zustand, auch wegen diverser Sanierungen in früheren Jahrzehnten und den Millionen-Investitionen in den vergangenen Jahren. Dennoch stelle sich über kurz oder lang die Frage nach der „Lebensdauer“des im Kern 1916 errichteten Hauses.
Bei dieser Frage stecken die Überlegungen von Kreisverwaltung und IKP nach Angaben des Dezernenten noch in den Kinderschuhen. Das heißt für Baur aber auch: „Irgendwann wird man sich dran machen müssen.“