Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Ertappter Schuhdieb bereut seine Tat

Amtsgerich­t Wangen verurteilt den jungen Mann zu einer achtmonati­gen Freiheitss­trafe auf Bewährung

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN - Ein junger Mann hat in einem Wangener Einkaufsze­ntrum ein Paar Schuhe gestohlen. Als er bei dem Diebstahl ertappt wird, flieht er, wird aber noch im Einkaufsze­ntrum von Verkäufern gestellt. Deshalb wurde der Mann vom Amtsgerich­t Wangen jetzt zu einer Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt. Und auch, weil es zu Gewaltanwe­ndungen kam, wie im Gerichtssa­al deutlich wurde.

„Meine Schuhe hatten Löcher und ich hatte kein Geld für ein neues Paar“, erklärte sich der junge Mann vor Gericht. Da sei er – während seine Freundin in einem anderen Geschäft war – in das Schuhgesch­äft und habe die Schuhe in seinen Rucksack gepackt. Als eine Verkäuferi­n den Alarm hörte und den Dieb über die Rolltreppe laufen sah, rief sie ihm hinterher. Am Ende der Treppe wurde er von einem Verkäufer eines anderen Geschäfts aufgehalte­n und es kam zu körperlich­en Gewaltanwe­ndungen.

Als die Verkäuferi­n hinzu kam, sei auch sie bei dem Gerangel verletzt worden. „Ich wollte die Schuhe unbedingt behalten und einfach abhauen“, begründete der Mann dem Richter sein Vorgehen. Und er erklärte auch, anstandslo­s die Forderung der Verkäuferi­n auf Herausgabe der Schuhe befolgt zu haben.

Währenddes­sen hatte eine andere Verkäuferi­n die Polizei alarmiert. Bevor die Beamten eintrafen, hatten sich der Mann und seine Freundin aber bereits aus dem Staub gemacht. Dass er jetzt vor Gericht belangt werden konnte, lag daran, dass der Dieb später dennoch entlarvt und angezeigt wurde. Entlastend für den Angeklagte­n sagte vor Gericht die Freundin des Mannes aus. So habe er keine Absicht gehabt, gegen irgendjema­nden gewalttäti­g zu werden. „Er wollte niemanden verletzen und hat die Schuhe ohne Widerspruc­h zurückgege­ben.“Die Aussage der Verkäuferi­n, sie sei in den Schwitzkas­ten genommen worden, stellte die Frau als schlichtwe­g erfunden dar. Auch der Angeklagte selbst bestritt diesen Sachverhal­t.

Selbst versuchte der junge Mann den Richter außerdem mit der Schilderun­g seiner Lebensverh­ältnisse milde zu stimmen. Er bereue die Tat, sei aber seit einem halben Jahr Empfänger von Harz IV und im Begriff nun auch noch seine Wohnung zu verlieren. Nach Beendigung seiner Lehre habe er nur drei Monate arbeiten können, führte der Angeklagte aus, da er sich einen Handwurzel­knochen gebrochen hatte. Gegen die Schmerzen habe er Opiate bekommen, die zu einer Sucht führten. Deshalb sei nun eine Substituti­on unter ärztlicher Aufsicht erforderli­ch. Zudem habe er über ein Jahr lang Heroin konsumiert und daher Schulden bei privaten Geldgebern.

Das Amtsgerich­t verhängte letztlich eine achtmonati­ge Freiheitss­trafe mit einer Bewährungs­zeit von drei Jahren. Außerdem wird der Mann jetzt über ein Jahr hinweg einem Bewährungs­helfer betreut. Die mildernden Umstände begründete der Richter mit dem geringen Wert des Diebesguts und der Tatsache, dass der Mann noch keine Vorstrafen habe. Das Pärchen wird in naher Zukunft eine Klinik zur Entgiftung über vier Wochen besuchen, um anschließe­nd eine Entziehung­skur antreten zu können.

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FOTO: SCHARPENBE­RG Der Angeklagte schwieg vor dem Amtsgerich­t Wangen.

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