Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Ertappter Schuhdieb bereut seine Tat
Amtsgericht Wangen verurteilt den jungen Mann zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung
●
WANGEN - Ein junger Mann hat in einem Wangener Einkaufszentrum ein Paar Schuhe gestohlen. Als er bei dem Diebstahl ertappt wird, flieht er, wird aber noch im Einkaufszentrum von Verkäufern gestellt. Deshalb wurde der Mann vom Amtsgericht Wangen jetzt zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Und auch, weil es zu Gewaltanwendungen kam, wie im Gerichtssaal deutlich wurde.
„Meine Schuhe hatten Löcher und ich hatte kein Geld für ein neues Paar“, erklärte sich der junge Mann vor Gericht. Da sei er – während seine Freundin in einem anderen Geschäft war – in das Schuhgeschäft und habe die Schuhe in seinen Rucksack gepackt. Als eine Verkäuferin den Alarm hörte und den Dieb über die Rolltreppe laufen sah, rief sie ihm hinterher. Am Ende der Treppe wurde er von einem Verkäufer eines anderen Geschäfts aufgehalten und es kam zu körperlichen Gewaltanwendungen.
Als die Verkäuferin hinzu kam, sei auch sie bei dem Gerangel verletzt worden. „Ich wollte die Schuhe unbedingt behalten und einfach abhauen“, begründete der Mann dem Richter sein Vorgehen. Und er erklärte auch, anstandslos die Forderung der Verkäuferin auf Herausgabe der Schuhe befolgt zu haben.
Währenddessen hatte eine andere Verkäuferin die Polizei alarmiert. Bevor die Beamten eintrafen, hatten sich der Mann und seine Freundin aber bereits aus dem Staub gemacht. Dass er jetzt vor Gericht belangt werden konnte, lag daran, dass der Dieb später dennoch entlarvt und angezeigt wurde. Entlastend für den Angeklagten sagte vor Gericht die Freundin des Mannes aus. So habe er keine Absicht gehabt, gegen irgendjemanden gewalttätig zu werden. „Er wollte niemanden verletzen und hat die Schuhe ohne Widerspruch zurückgegeben.“Die Aussage der Verkäuferin, sie sei in den Schwitzkasten genommen worden, stellte die Frau als schlichtweg erfunden dar. Auch der Angeklagte selbst bestritt diesen Sachverhalt.
Selbst versuchte der junge Mann den Richter außerdem mit der Schilderung seiner Lebensverhältnisse milde zu stimmen. Er bereue die Tat, sei aber seit einem halben Jahr Empfänger von Harz IV und im Begriff nun auch noch seine Wohnung zu verlieren. Nach Beendigung seiner Lehre habe er nur drei Monate arbeiten können, führte der Angeklagte aus, da er sich einen Handwurzelknochen gebrochen hatte. Gegen die Schmerzen habe er Opiate bekommen, die zu einer Sucht führten. Deshalb sei nun eine Substitution unter ärztlicher Aufsicht erforderlich. Zudem habe er über ein Jahr lang Heroin konsumiert und daher Schulden bei privaten Geldgebern.
Das Amtsgericht verhängte letztlich eine achtmonatige Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem wird der Mann jetzt über ein Jahr hinweg einem Bewährungshelfer betreut. Die mildernden Umstände begründete der Richter mit dem geringen Wert des Diebesguts und der Tatsache, dass der Mann noch keine Vorstrafen habe. Das Pärchen wird in naher Zukunft eine Klinik zur Entgiftung über vier Wochen besuchen, um anschließend eine Entziehungskur antreten zu können.