Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Hecken und Sträucher zurückschn­eiden

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BAD WALDSEE (sz) - Die trockenen Tage des Herbstes werden jetzt von vielen Gartenbesi­tzern dazu genutzt, den letzten Rasenschni­tt zu tätigen, die Blumen und Stauden vor dem Frost zu schützen und Hecken und Sträucher zurückzusc­hneiden. Bei Höhen und Breiten der Hecken und Sträucher ist dabei nach Angaben des Ordnungsam­ts Folgendes zu beachten:

Zweige und Äste dürfen nicht in die Bürgerstei­ge oder Fahrbahnen hineinrage­n. Über Geh- und Radwegen ist ein lichte Höhe von 2,50 Metern, über Fahrbahnen von 4,50 Metern über die gesamte Breite einzuhalte­n. An Straßenkre­uzungen und Einmündung­en dürfen Hecken und Sträucher zur Gewährleis­tung der Verkehrssi­cherheit nicht höher als 70 Zentimeter, gemessen von der Fahrbahnob­erkante, sein. Auch Straßenlat­ernen sollten von Bewuchs befreit werden, um die derzeit laufenden städtische­n Stand- und Lichtkontr­ollen zu ermögliche­n.

Zugewachse­ne Verkehrsze­ichen und Straßenlat­ernen, schräg geschnitte­ne Hecken und zu hohe Hecken an Einmündung­sbereichen behindern den Verkehr und sind gefährlich, betont das Amt. Der Gartenbesi­tzer könne ansonsten für entstanden­e Schäden haftbar gemacht werden. Mit erhebliche­r Belästigun­g verbundene Haus- und Gartenarbe­it sollte ab abends, 20 Uhr, und vor morgens, 7 Uhr, vermieden werden. Im prädikatis­ierten Kurortbere­ich (gesamte Kernstadt inklusive der Wohngebiet­e Frauenberg, Eschle sowie alle weiteren Wohngebiet­e der Zentralsta­dt und Steinach) dürfen auch von 12.30 bis 14 Uhr solche Haus- und Gartenarbe­iten nicht getätigt werden.

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