Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Hecken und Sträucher zurückschneiden
BAD WALDSEE (sz) - Die trockenen Tage des Herbstes werden jetzt von vielen Gartenbesitzern dazu genutzt, den letzten Rasenschnitt zu tätigen, die Blumen und Stauden vor dem Frost zu schützen und Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Bei Höhen und Breiten der Hecken und Sträucher ist dabei nach Angaben des Ordnungsamts Folgendes zu beachten:
Zweige und Äste dürfen nicht in die Bürgersteige oder Fahrbahnen hineinragen. Über Geh- und Radwegen ist ein lichte Höhe von 2,50 Metern, über Fahrbahnen von 4,50 Metern über die gesamte Breite einzuhalten. An Straßenkreuzungen und Einmündungen dürfen Hecken und Sträucher zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht höher als 70 Zentimeter, gemessen von der Fahrbahnoberkante, sein. Auch Straßenlaternen sollten von Bewuchs befreit werden, um die derzeit laufenden städtischen Stand- und Lichtkontrollen zu ermöglichen.
Zugewachsene Verkehrszeichen und Straßenlaternen, schräg geschnittene Hecken und zu hohe Hecken an Einmündungsbereichen behindern den Verkehr und sind gefährlich, betont das Amt. Der Gartenbesitzer könne ansonsten für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Mit erheblicher Belästigung verbundene Haus- und Gartenarbeit sollte ab abends, 20 Uhr, und vor morgens, 7 Uhr, vermieden werden. Im prädikatisierten Kurortbereich (gesamte Kernstadt inklusive der Wohngebiete Frauenberg, Eschle sowie alle weiteren Wohngebiete der Zentralstadt und Steinach) dürfen auch von 12.30 bis 14 Uhr solche Haus- und Gartenarbeiten nicht getätigt werden.