Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Hospizprozess geht vor dem Landgericht weiter
WANGEN (sz/jps) - Der Hospizprozess geht in die nächste juristische Runde: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das in der vergangene Woche gefallene Urteil gegen die frühere Leiterin der Einrichtung, Annegret Kneer, Berufung eingelegt. Dies hat das Amtsgericht Wangen auf SZ-Anfrage mitgeteilt. Verhandelt wird demnach vor dem Landgericht Ravensburg.
Allerdings ist offensichtlich auch die Verteidigung mit dem Wangener Richterspruch nicht einverstanden, bei dem die Beschuldigte wegen Urkundenunterdrückung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe verurteilt vom Vorwurf des Betrugs aber freigesprochen worden war. Sie hat ebenfalls Rechtsmittel eingelegt. Da diese laut Amtsgericht noch unbestimmt sind, ist offen, ob von dieser Seite gegebenenfalls Revision eingelegt wird oder ebenfalls Berufung.
Zur Erklärung: Bei einer Berufung (zu der es jetzt kommt) wird die gesamte Beweisaufnahme wiederholt. Dabei werden alle Tatsachen beziehungsweise Vorwürfe noch einmal überprüft. In einem Revisionsverfahren wird lediglich geklärt, ob ein Urteil Rechtsfehler hat. Um inhaltliche Dinge geht es dabei nicht erneut. Gegen ein Urteil des Landgerichts kann anschließend lediglich Revision eingelegt werden. Eine erneute Berufung ist dann nicht mehr möglich.