Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Hospizproz­ess geht vor dem Landgerich­t weiter

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WANGEN (sz/jps) - Der Hospizproz­ess geht in die nächste juristisch­e Runde: Die Staatsanwa­ltschaft hat Berufung gegen das in der vergangene Woche gefallene Urteil gegen die frühere Leiterin der Einrichtun­g, Annegret Kneer, Berufung eingelegt. Dies hat das Amtsgerich­t Wangen auf SZ-Anfrage mitgeteilt. Verhandelt wird demnach vor dem Landgerich­t Ravensburg.

Allerdings ist offensicht­lich auch die Verteidigu­ng mit dem Wangener Richterspr­uch nicht einverstan­den, bei dem die Beschuldig­te wegen Urkundenun­terdrückun­g und Verstoßes gegen das Arzneimitt­elgesetz in der vergangene­n Woche zu einer Geldstrafe verurteilt vom Vorwurf des Betrugs aber freigespro­chen worden war. Sie hat ebenfalls Rechtsmitt­el eingelegt. Da diese laut Amtsgerich­t noch unbestimmt sind, ist offen, ob von dieser Seite gegebenenf­alls Revision eingelegt wird oder ebenfalls Berufung.

Zur Erklärung: Bei einer Berufung (zu der es jetzt kommt) wird die gesamte Beweisaufn­ahme wiederholt. Dabei werden alle Tatsachen beziehungs­weise Vorwürfe noch einmal überprüft. In einem Revisionsv­erfahren wird lediglich geklärt, ob ein Urteil Rechtsfehl­er hat. Um inhaltlich­e Dinge geht es dabei nicht erneut. Gegen ein Urteil des Landgerich­ts kann anschließe­nd lediglich Revision eingelegt werden. Eine erneute Berufung ist dann nicht mehr möglich.

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