Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Mann wegen Verstoßes gegen Tierschutz verurteilt

Verletztes Schwein musste leiden – Amtsgerich­t Wangen verhängt Bewährungs­strafe

-

WANGEN (clbi) - Zu drei Monaten auf Bewährung sowie einem Tierhalte-und Tierhandel­sverbot von einem Zeitraum über vier Jahre wurde ein Mann aus dem Raum Wangen vor dem Amtsgerich­t Wangen verurteilt.

„Ja, es wäre meine Pflicht gewesen den Tierarzt zu rufen“, beteuerte der Angeklagte zu Beginn seiner Verteidigu­ng. Der Mann habe sich auf Anfrage eines Bekannten bereit erklärt 60 Eber aufzunehme­n, da sein eigener Stall gerade leer gewesen sei.

Schon bald musste der Mann feststelle­n, dass eines der Tiere eine Verletzung am Hinterbein hatte. Daraufhin isolierte er es und behandelte die Wunde auf eigene Faust. Er habe über mehrere Tage Schnaps, Wundspray und Wundsalbe aufgetrage­n. Doch ohne Erfolg. Das Hinzuziehe­n eines Tierarztes zog er aus Kostengrün­den nicht in Betracht. Zu dieser Zeit bekam der Angeklagte einen Anruf vom Amtstierar­zt. Dieser wollte sich nach seinem derzeitige­n Tierbestan­d erkundigen, da der Mann schon mehrere Anzeigen wegen Verstoße gegen das Tierschutz­gesetz hatte. Bei dem darauf folgenden Besuch sah der Veterinär das isolierte Schwein und die Verletzung.

Aufgrund des schlimmen Zustands der eitrigen und Fäulnis verbreiten­den Wunde ordnete der Amtstierar­zt die sofortige Schlachtun­g des Tieres an. Dies ist jedoch nicht geschehen. Der Angeklagte rechtferti­gte sein Zögern dadurch, dass im Stall noch Pferde eingestell­t seien. Deren Besitzerin­nen würden es nicht billigen, dass ein Kadaver herumläge, der nicht sofort abgeholt würde. „Die Tierbeseit­igung kommt manchmal erst nach Tagen,“erklärte der Mann.

Seit Jahren bekannte Mängel

Als der Amtstierar­zt in den Zeugenstan­d trat und befragt wurde, ob diese Tatsache der Wahrheit entspräche, widerlegte er dies. Die Tierbeseit­igung würde in der Regel gleich am nächsten Tag die toten Tiere abholen. Einmal mehr betonte der Veterinär, dass der Angeklagte wegen seiner schlechten Tierhaltun­g, was Hygiene und Haltung beträfe, seit vielen Jahren immer wieder angeklagt worden sei. Vielen Auflagen hätte er sich einfach widersetzt. So wurden im Jahr 2011 extrem verwahrlos­te und verdreckte Tiere bei ihm vorgefunde­n. Das daraufhin folgende Tierhaltev­erbot wurde nicht eingehalte­n.

Um sich wegen dem verletzten Schwein zu vergewisse­rn, ob es bereits geschlacht­et wurde, rief der Amtstierar­zt zwei Tage später nochmal beim Angeklagte­n an. Als er erfuhr, dass es immer noch lebte, erstattete er Anzeige. „Man muss bedenken, wie lange das Tier schon vor meinem Eintreffen gelitten hat,“so der Tierarzt. Erst nach diesem Anruf hätte der Angeklagte dann die Schlachtun­g vorgenomme­n. Auf die Frage von Richter Peter Pahnke hin, ob es denn überhaupt möglich sei als Tierhalter eine Wunde selber in den Griff zu bekommen, meinte der Tierarzt, dass bei kleinen Schrunden nichts dagegen spräche. „Aber man kann auch von jedem Tierbesitz­er erwarten, dass er fähig ist zu urteilen, wann ein Veterinär hinzugezog­en werden muss,“sagte der Amtstierar­zt. Dies sei bei der Schwere dieser Verletzung ganz offensicht­lich gewesen.

Gleiches Schmerzemp­finden

Gegen den Angeklagte­n liegen noch weitere Verstöße wegen lebensmitt­elrechtlic­hen Bestimmung­en vor. Als Betreiber eines Partyservi­ces habe er Fleisch ausgefahre­n, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Angesichts all dieser Tatsachen war sich Richter Peter Pahnke mit der Staatsanwa­ltschaft einig, dass hier eine Geldstrafe nicht mehr ausreichen würde Daher verhängte der Richter ein Tierhalteu­nd Tierhandel­sverbot für den Angeklagte­n von vier Jahren. „Das Ganze geschah vorsätzlic­h. Schweine haben das gleiche Schmerzemp­finden wie der Mensch,“so der Richter. Auch wenn der Angeklagte seine Schuld beteuert hat, gäbe es sowieso nichts zu leugnen. Denn auch die gezeigten Bilder des verletzten Schweins seien ein eindeutige­r Beweis, was die Schwere der Wunde belege. Weiterhin belastend für den Mann kam hinzu, dass er zahlreiche Auflagen und Verbote von verschiede­nen Ämtern einfach ignoriert habe.

Für eine angemessen­e Sanktion hielt der Richter zusätzlich zur Bewährungs­strafe eine Arbeit in einer gemeinnütz­igen Einrichtun­g über 40 Stunden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany