Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Vogt will Schild versetzen, darf aber nicht
Gemeinde könnte sich so Kosten für Lärmschutzwand sparen – Landratsamt lehnt Antrag ab
VOGT - Die Gemeinde Vogt möchte gerne ein Ortsschild versetzen, um die Tempo-50-Zone zu vergrößern. Sie könnte sich auf diese Weise sogar den Bau einer Lärmschutzwand sparen. Was sich für die Vogter nach einer richtigen guten Lösung anhört, ist aus Sicht des Landratsamts jedoch rechtswidrig.
Vor allem entlang der Landesstraße, die von Grenis nach Vogt hineinführt, wäre eine Versetzung des Ortsschilds aus Sicht der Gemeinde sinnvoll: Derzeit steht das Schild sehr nah am Ortszentrum, kurz vor der Einfahrt in den Kreisverkehr. Links entlang der Straße erstreckt sich über rund 500 Meter das Wohngebiet Hochgratweg. Nun sollen südlich davon in einem neuen Baugebiet im Bereich Bergstraße weitere Wohnhäuser entstehen. Um den Lärmschutz für die künftigen Bewohner sicherzustellen, müsste die Gemeinde eine Lärmschutzwand bauen.
Könnte man das Ortsschild ortsauswärts versetzen, wäre der Bau einer solchen Wand nicht notwendig, weil dann für Autofahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern gelten würde. Neuer Standort für das Ortsschild könnte dann die Kreuzung im Bereich Bergstraße/Ziegelstraße sein. „Dort ist auch eine Bushaltestelle, das wäre ein weiterer Grund, warum Tempo 50 sinnvoll wäre“, sagt Bürgermeister Peter Smigoc. Außerdem könnte die Gemeinde mit der Versetzung des Schildes richtig Geld sparen: Die Lärmschutzwand für das neue Baugebiet koste rund 260 000 Euro, sagt der Bürgermeister. „Bei Tempo 50 wäre sie gar nicht nötig.“Das Landratsamt hat die Hoffnungen allerdings zunichtegemacht und eine entsprechende Anfrage abgelehnt: Nach gültiger Rechtslage sei eine Versetzung der Ortstafel an dieser Stelle nicht zulässig.
Bebauung ist ausschlaggebend
Der Standort der Ortstafel an der L 324 sei von Verkehrsbehörde und Polizei geprüft worden, teilt Corinna Aumann von der Pressestelle des Landratsamts auf SZ-Anfrage mit. Ergebnis: Nach gültiger Rechtslage sei eine Versetzung der Ortstafel an die Einmündung Bergstraße/Ziegelstraße nicht zulässig. Wo Ortsschilder stehen dürfen und wo nicht, regelt die Straßenverkehrsordnung. Dabei spielen Gemeindegrenzen und Straßenführungen keine Rolle. Ausschlaggebend ist, wo die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Straßenseiten für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt, heißt es in der Erklärung des Landratsamts weiter. Eine geschlossene Bebauung liege vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Daraus folge, dass Lärmschutz kein Grund für eine Verschiebung von Ortsschildern ist.
Marc Hanschur will sich damit nicht zufriedengeben. Der Gemeinderat der Unabhängigen Bürger würde das Ortsschild am liebsten eigenhändig versetzen. Für ihn ist es unverständlich, dass der Gemeinde aus bürokratischen Gründen solche Steine in den Weg gelegt werden. „Wir von den UB werden an dem Thema dranbleiben“, kündigt er an.