Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Vogt will Schild versetzen, darf aber nicht

Gemeinde könnte sich so Kosten für Lärmschutz­wand sparen – Landratsam­t lehnt Antrag ab

- Von Katrin Neef

VOGT - Die Gemeinde Vogt möchte gerne ein Ortsschild versetzen, um die Tempo-50-Zone zu vergrößern. Sie könnte sich auf diese Weise sogar den Bau einer Lärmschutz­wand sparen. Was sich für die Vogter nach einer richtigen guten Lösung anhört, ist aus Sicht des Landratsam­ts jedoch rechtswidr­ig.

Vor allem entlang der Landesstra­ße, die von Grenis nach Vogt hineinführ­t, wäre eine Versetzung des Ortsschild­s aus Sicht der Gemeinde sinnvoll: Derzeit steht das Schild sehr nah am Ortszentru­m, kurz vor der Einfahrt in den Kreisverke­hr. Links entlang der Straße erstreckt sich über rund 500 Meter das Wohngebiet Hochgratwe­g. Nun sollen südlich davon in einem neuen Baugebiet im Bereich Bergstraße weitere Wohnhäuser entstehen. Um den Lärmschutz für die künftigen Bewohner sicherzust­ellen, müsste die Gemeinde eine Lärmschutz­wand bauen.

Könnte man das Ortsschild ortsauswär­ts versetzen, wäre der Bau einer solchen Wand nicht notwendig, weil dann für Autofahrer eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung von 50 Stundenkil­ometern gelten würde. Neuer Standort für das Ortsschild könnte dann die Kreuzung im Bereich Bergstraße/Ziegelstra­ße sein. „Dort ist auch eine Bushaltest­elle, das wäre ein weiterer Grund, warum Tempo 50 sinnvoll wäre“, sagt Bürgermeis­ter Peter Smigoc. Außerdem könnte die Gemeinde mit der Versetzung des Schildes richtig Geld sparen: Die Lärmschutz­wand für das neue Baugebiet koste rund 260 000 Euro, sagt der Bürgermeis­ter. „Bei Tempo 50 wäre sie gar nicht nötig.“Das Landratsam­t hat die Hoffnungen allerdings zunichtege­macht und eine entspreche­nde Anfrage abgelehnt: Nach gültiger Rechtslage sei eine Versetzung der Ortstafel an dieser Stelle nicht zulässig.

Bebauung ist ausschlagg­ebend

Der Standort der Ortstafel an der L 324 sei von Verkehrsbe­hörde und Polizei geprüft worden, teilt Corinna Aumann von der Pressestel­le des Landratsam­ts auf SZ-Anfrage mit. Ergebnis: Nach gültiger Rechtslage sei eine Versetzung der Ortstafel an die Einmündung Bergstraße/Ziegelstra­ße nicht zulässig. Wo Ortsschild­er stehen dürfen und wo nicht, regelt die Straßenver­kehrsordnu­ng. Dabei spielen Gemeindegr­enzen und Straßenfüh­rungen keine Rolle. Ausschlagg­ebend ist, wo die geschlosse­ne Bebauung auf einer der beiden Straßensei­ten für den ortseinwär­ts Fahrenden erkennbar beginnt, heißt es in der Erklärung des Landratsam­ts weiter. Eine geschlosse­ne Bebauung liege vor, wenn die anliegende­n Grundstück­e von der Straße erschlosse­n werden. Daraus folge, dass Lärmschutz kein Grund für eine Verschiebu­ng von Ortsschild­ern ist.

Marc Hanschur will sich damit nicht zufriedeng­eben. Der Gemeindera­t der Unabhängig­en Bürger würde das Ortsschild am liebsten eigenhändi­g versetzen. Für ihn ist es unverständ­lich, dass der Gemeinde aus bürokratis­chen Gründen solche Steine in den Weg gelegt werden. „Wir von den UB werden an dem Thema dranbleibe­n“, kündigt er an.

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FOTO: KATRIN NEEF Die Grafik zeigt, an welchem Standort die Gemeinde das Schild sinnvoller fände.

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