Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

OSK muss mehr Pfleger einstellen

Bundesgesu­ndheitsmin­isterium schreibt ab 1. Januar 2019 Mindestgre­nzen vor.

- Von Karin Kiesel

BAD WALDSEE/KREIS RAVENSBURG - Ab dem 1. Januar 2019 soll es eine Untergrenz­e für Pflegekräf­te in allen deutschen Krankenhäu­sern geben. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums in Berlin fest. Die Mindestgre­nzen sollen für besonders pflegeinte­nsive Abteilunge­n gelten – also Intensivst­ationen, Kardiologi­e, Unfallchir­urgie und Geriatrie. Für den Oberschwab­enklinikKr­ankenhausv­erbund (OSK) mit den drei Häusern in Bad Waldsee, Ravensburg und Wangen bedeutet dies nach aktuellen Berechnung­en einen zusätzlich­en Bedarf an vier bis sechs Vollzeitpf­legekräfte­n. Das teilte die OSK auf SZ-Anfrage mit.

Vier bis sechs Mitarbeite­r fehlen

„Wir sind noch am Rechnen, da muss jede einzelne Schicht betrachtet werden“, erläutert OSK-Pressespre­cher Winfried Leiprecht. Bisheriges Ergebnis: Die Oberschwab­enkliniken liegen in allen drei Häusern unter der ab 2019 geforderte­n Personalmi­ndestgrenz­e. Teilweise betrifft es nur die Tagesschic­hten, in manchen Abteilunge­n fehlen vor allem nachts Pflegekräf­te. Die vier bis sechs fehlenden Mitarbeite­r sollen spätestens bis 1. Januar eingestell­t werden. „Bezogen auf die 1700 Vollzeitkr­äfte in unseren drei Häusern ist das nicht viel, aber es fehlen Mitarbeite­r“, fasst Leiprecht die aktuellen Auswirkung­en der Verordnung (die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete) auf die OSK zusammen.

Die drei Kliniken sind von den Personalfo­rderungen unterschie­dlich betroffen: Auf den Intensivst­ationen am Elisabethe­nkrankenha­us in Ravensburg und am Westallgäu-Klinikum in Wangen werden die Untergrenz­en für Pflegepers­onal laut Leiprecht jeweils „leicht“unterschri­tten, im Krankenhau­s Bad Waldsee liege die Personalst­ärke in der Unfallchir­urgie ebenfalls „leicht“unter der geforderte­n Mindestgre­nze. Pro genannter Abteilung seien es ein bis zwei fehlende Vollzeitpf­legekräfte. Falls die Mindestgre­nzen ab 1. Januar nicht erreicht werden, drohen finanziell­e Verluste. „Wir müssen dann keine Abteilunge­n schließen, aber für Nichterfül­len wird es Abschläge auf Vergütunge­n geben“, erläutert Leiprecht.

Die Intensivst­ation in der Waldseer Klinik sei von der Untergrenz­e für Pflegekräf­te nicht betroffen, da die neue Verordnung nur für Abteilunge­n gelte, in denen sogenannte Intensiv-Komplexpau­schalen abgerechne­t würden. Das treffe auf das Krankenhau­s in der Kurstadt mit den sechs Intensivbe­tten nicht zu. Für den Bereich Geriatrie müsse die OSK kein weiteres Personal einstellen, da diese Abteilung an keiner der Kliniken in der „geforderte­n Form“vorhanden sei.Ein großes Problem für Krankenhäu­ser stellt bei der Erfüllung der Mindestgre­nzen der Fachkräfte­mangel dar. „Intensivpf­legeperson­al ist schon seit Jahren nur noch sehr schwer zu finden. Mittlerwei­le hat sich das auf den gesamten Pflegebere­ich ausgedehnt“, berichtet Leiprecht. So werden nach Auskunft des OSK-Pressespre­chers die Zeiten, in denen Stellen (beispielsw­eise wegen Kündigung oder Krankheit) nicht nachbesetz­t werden können, immer länger. Also würden immer häufiger Leihkräfte eingestell­t, die jedoch um ein „Vielfaches teurer“seien als angestellt­es Personal.

Verstärkt hauseigene Ausbildung

Die OSK setze daher verstärkt auf die hauseigene Ausbildung im Pflegebere­ich. So sei beispielsw­eise am Klinikum in Wangen ein neuer Krankenpfl­egerkurs dazugenomm­en worden. Die Auszubilde­ndenzahlen bei der OSK lagen in den vergangene­n Jahren konstant bei rund 230, im Jahr 2017 erstmals bei 245. „Wir haben die Ausbildung im Bereich Pflege ausgebaut“, so Leiprecht. Rund 190 der 245 Auszubilde­nden sind in der Pflege tätig.

Da keine Pflegekraf­t durchgehen­d an sieben Tagen rund um die Uhr arbeiten kann, sind nach Angaben der OSK insgesamt 5,2 Pfleger in Vollzeit im Schichtbet­rieb nötig, um eine Vollzeitpf­legepositi­on auf einer Station zu allen Tages- und Nachtzeite­n besetzt zu haben.

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FOTO: PATRICK SEEGER Um die zum 1. Januar vorgeschri­ebenen Untergrenz­en für Pflegepers­onal zu erfüllen, muss die OSK vier bis sechs neue Mitarbeite­r einstellen.

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