Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Düngemitte­l: Andere Sperrfrist für Ausbringun­g

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Die Sperrfrist für stickstoff­haltige Düngemitte­l auf Grünland, Dauergrünl­and und Flächen mit mehrjährig­em Feldfutter­bau ist für den gesamten Landkreis Ravensburg um zwei Wochen verschoben worden. Das teilte das Landratsam­t Ravensburg mit. Sie beginnt nun am 15. November und endet am 14. Februar 2019. Das hat das Landratsam­t per Allgemeinv­erfügung am Dienstag erlassen.

Von der Sperrfrist­verschiebu­ng ausgenomme­n sind laut Mitteilung Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungs­gebieten in Wasserschu­tzgebieten sowie Anmoor- und Niedermoor­flächen laut Kartierung der Landesanst­alt für Umwelt Baden-Württember­g. Die Allgemeinv­erfügung ist nach Angaben des Landratsam­ts mit folgenden Auflagen verbunden: Zum einen ist die mögliche Düngemenge auf maximal 60 Kilogramm Gesamtstic­kstoff je Hektar beschränkt. Zum zweiten sind die Stickstoff­gaben mit ihrem anrechenba­ren Stickstoff­anteil bei dem ermittelte­n N-Düngebedar­f im Folgejahr in Ansatz zu bringen. Hierfür müssen die ausgebrach­ten Düngemenge­n dokumentie­rt werden.

Wie das Landratsam­t weiter mitteilt, bleiben die gesetzlich­en Regelungen über die Anwendung von Düngemitte­ln, insbesonde­re die Düngeveror­dnung und die wasserrech­tlichen Vorschrift­en, unberührt und seien zu beachten. Auch die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebi­ets- und Ausgleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung seien einzuhalte­n.

Die Allgemeinv­erfügung sowie die dazugehöri­ge Begründung und Hinweise finden sich unter www.landkreis-ravensburg.de

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