Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Düngemittel: Andere Sperrfrist für Ausbringung
KREIS RAVENSBURG (sz) - Die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland, Dauergrünland und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau ist für den gesamten Landkreis Ravensburg um zwei Wochen verschoben worden. Das teilte das Landratsamt Ravensburg mit. Sie beginnt nun am 15. November und endet am 14. Februar 2019. Das hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung am Dienstag erlassen.
Von der Sperrfristverschiebung ausgenommen sind laut Mitteilung Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten sowie Anmoor- und Niedermoorflächen laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Die Allgemeinverfügung ist nach Angaben des Landratsamts mit folgenden Auflagen verbunden: Zum einen ist die mögliche Düngemenge auf maximal 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar beschränkt. Zum zweiten sind die Stickstoffgaben mit ihrem anrechenbaren Stickstoffanteil bei dem ermittelten N-Düngebedarf im Folgejahr in Ansatz zu bringen. Hierfür müssen die ausgebrachten Düngemengen dokumentiert werden.
Wie das Landratsamt weiter mitteilt, bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschriften, unberührt und seien zu beachten. Auch die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung seien einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung sowie die dazugehörige Begründung und Hinweise finden sich unter www.landkreis-ravensburg.de