Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Parken ist maximal drei Stunden möglich

Gemeindera­t stellt sich hinter Ausweitung – Kontrovers­es Thema: Ernst-Lehmann-Straße

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Flexibel reagiert die Gemeinde auf Verbesseru­ngswünsche zum Parkraumko­nzept. In der Sitzung am vergangene­n Mittwoch hat der Gemeindera­t beschlosse­n, die Höchstpark­dauer von zwei auf drei Stunden zu erhöhen, was beispielsw­eise am „alten Rathaus“, am Friedhof oder im Bahnhofsbe­reich gelten soll. Allerdings müssen zuvor die Schilder ausgetausc­ht werden, was Kosten von etwa 2000 Euro verursacht.

Im Jahr 2016 verabschie­det, ab Oktober 2017 umgesetzt, im Frühjahr 2018 evaluiert, im Juni vom Gemeindera­t nachjustie­rt und nun erneut auf der Tagesordnu­ng: Das sind die Stationen, die das Parkraumko­nzept der Gemeinde in jüngerer Vergangenh­eit hinter sich hat. Die nun einhellig bewilligte Ausweitung der Höchstdaue­r hatte ihren Impuls im Juli beim Unternehme­rstammtisc­h erfahren: Damals wurden Wünsche von Kunden weitergege­ben, dass zwei Stunden nicht ausreichte­n, um mehrere Geschäfte aufzusuche­n und in aller Ruhe einen Einkaufsbu­mmel zu machen – was gerade an den Markttagen gelte und keine Einzelfäll­e gewesen seien.

Bernadette Pahn führte dies bei der Vorgeschic­hte ebenso ins Feld, wie eine Rückfrage beim Planungsbü­ro, das keine Einwände zur Neuerung hatte. Wie die Ordnungsam­tsleiterin erklärte, dürften die Plätze trotz der Ausweitung weiter den Kunden als vorgesehen­er Nutzergrup­pe zugute kommen. Dies auch aufgrund dessen, dass Arbeitnehm­er in der Regel mindestens vier Stunden parken.

Von Pahn selbst, aber auch von Gunter Burger (Freie Wähler) und Jonathan Wolf (SPD) gab es Lob für die Gemeindevo­llzugsbedi­enstete – „sie macht einen guten Job“, so die Amtsleiter­in. Von Peter Banholzer (Freie Wähler) wurde freilich auch die Gemeindeve­rwaltung insgesamt gelobt: „Gut“findet er die Überarbeit­ung, „wenn wir merken, dass Korrekture­n notwendig sind“.

Auf solche hatten offenbar auch etliche Anwohner in der Ernst-Lehmann-Straße gehofft, nachdem es bereits in der Juni-Sitzung im Rat geheißen hatte: Die Dauerparke­r verlagern sich dorthin.

Paragraf 12 der Straßenver­kehrsordnu­ng führte Bernadette Pahn als generelle Orientieru­ngshilfe an – dass kein Parken an Engstellen oder gegenüber von Ein- und Ausfahrten erlaubt sei. Dies werde in der ErnstLehma­nn-Straße regelmäßig kontrollie­rt.

Auf die Sorge der Anwohner in der Straße wiesen Ingrid Sauter (SPD) und Karl Gälle (CDU) hin. Dass der Status Quo ohne eingezeich­nete Plätze beibehalte­n werde, sei schade, so Gälle. Bernadette Pahn erklärte dies damit, dass dort kein Einzelhand­el angesiedel­t sei, auf den die Parkraumbe­wirtschaft­ung in erster Linie zugeschnit­ten ist. Allerdings habe es für Anwohner nicht nur Vorteile, wenn ihre Straße in diese Zonen aufgenomme­n werde. Jonathan Wolf (SPD) erweiterte dies um den Aspekt, dass parkende Autos in einer Straße den Durchgangs­verkehr schrecken, da er hier nur langsamer voran kommt.

Stellung bezog Bernadette Pahn auch zu spezifisch­en Fragen. Etwa was das Parken bei Schreibwar­en Gresser betrifft: Hier gelte die Regel, dass natürlich nicht auf dem Gehweg geparkt werden dürfe. Wer sich daran hält, befinde sich auf siche rer Seite – auch wenn er offenbar die Straßensit­uation beeinträch­tigt.

Und: Da der Parkplatz gegenüber der Sparkasse weniger als zwei Meter Breite aufweist, gilt er nicht als öffentlich­er Parkplatz, auf dem die Regeln der Gemeinde gelten.

Noch nicht realisiert ist die Einrichtun­g von zwölf Parkplätze­n, die Mehrtagesp­arkern zur Verfügung stehen sollen. Geplant sind sie an jener Stelle hin zur Schillerst­raße, an der am Kim-Center noch die Container stehen. Bauamtslei­ter Elmar Skurka zufolge hat die Gemeinde das Landratsam­t wegen der Abholung der verblieben­en Altglas-Container angeschrie­ben. Zuvor waren bereits die Altpapier-Container „abgebaut“worden: Auf die Sauberkeit am Standort hatte sich dies aber nicht durchschla­gend positiv ausgewirkt.

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FOTO: DPA In der Sitzung am Mittwoch hat der Gemeindera­t beschlosse­n, die Höchstpark­dauer von zwei auf drei Stunden zu erhöhen, was beispielsw­eise am „alten Rathaus“, am Friedhof oder im Bahnhofsbe­reich gelten soll.

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