Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Strengere Regeln für Kirchen
Konfessionslose müssen bei Einstellungen Chancen haben
ERFURT (dpa) - Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig von Bewerbern nicht mehr pauschal eine Religionszugehörigkeit verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland geändert.
Geklagt hatte eine Sozialpädagogin aus Berlin, die als Konfessionslose bei einer Stellenausschreibung der Diakonie nicht zum Zuge gekommen war. Sie forderte eine Entschädigung wegen Diskriminierung und hatte nach fünf Jahren Gang durch die Instanzen nun vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht Erfolg. Das BAG verlangte, wie bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2018, dass eine Religionszugehörigkeit nur Einstellungsbedingung sein kann, wenn das für die konkrete Tätigkeit geboten ist.
RIAD (dpa) - Die Verdächtigen in der Khashoggi-Affäre haben die Tötung des saudischen Journalisten nach Einschätzung der Behörden in Riad vorab geplant. Die türkischen Ermittler hätten entsprechende Informationen übergeben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft des Königreichs am Donnerstag mit, wie die staatliche Nachrichtenagentur SPA berichtete. Damit weicht Saudi-Arabien von seiner bisherigen Linie in der Affäre ab. Bislang hatte das Königreich erklärt, der Journalist Jamal Khashoggi sei im Konsulat SaudiArabiens in Istanbul versehentlich bei einer Schlägerei ums Leben gekommen. An dieser Version gab es jedoch erhebliche Zweifel.
Der 59 Jahre alte Khashoggi war Anfang des Monats in die diplomatische Vertretung gegangen, um Dokumente für seine geplante Hochzeit abzuholen. Erst nach internationalem Druck hatte Saudi-Arabien zugegeben, dass der Regierungskritiker dort ums Leben gekommen war. Die Behörden nahmen 18 Verdächtige fest.