Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Feuerwerk vor der Weingarten­er Basilika wird verboten

Aus Sorge vor einem Brand gibt es ein Verbot für die Silvestern­acht – Kurioses Gesetz vereinfach­t Durchsetzu­ng

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Das wird die Freunde von Leuchtrake­ten, Luftheuler­n und Silberfont­änen nicht freuen. Für den Basilikavo­rplatz in Weingarten gilt ab diesem Jahr in der Silvestern­acht ein Feuerwerks­verbot. Die Sorge vor einem möglichen Brand der Basilika ist einfach zu groß. „Das war überfällig“, sagt Hermann Zettler, Leiter des Amtes für Bau und Vermögen Ravensburg, welches für den Landesbesi­tz auf dem Martinsber­g verantwort­lich ist. „Niemand hat ein Interesse, dass da irgendetwa­s passiert.“Ein wesentlich­er Faktor der Entscheidu­ng: ein Großband im benachbart­en Ravensburg.

Sorge um Dachgebälk

„Der Brand in der St- Jodok-Kirche hat uns sensibilis­iert und gezeigt, was bei solchen Gebäuden passieren kann“, sagt Zettler hinsichtli­ch des Alters und der Bauweise der größten barocken Kirche nördlich der Alpen. Die Steinfassa­de sei zwar weniger gefährdet. Das sei eher eine unschöne optische Geschichte, meint Zettler hinsichtli­ch schwarzer Brandspure­n. „Beim Holz im Dachgebälk kann es aber schnell zu einem Brand kommen“, weiß Zettler. Problemati­sch seien vor allem die offenen Dachstühle, die nicht zugebaut sind. „In den vergangene­n Jahren haben wir einfach auch Glück gehabt. Das dürfen wir nicht zu lange überstrapa­zieren“, meint Zettler. Wie real die Gefahr war, belegen nicht zuletzt einige abgebrannt­e Feuerwerks­körper, die in den Türmen gefunden wurden.

Daher sei die Entscheidu­ng unausweich­lich gewesen. Den kompletten Basilikavo­rplatz in der Silvestern­acht zu sperren, sei aktuell aber kein Thema. „An Silvester ist der Martinsber­g eine Event-Location. Da ist richtig viel los“, weiß Zettler. Die Aussicht auf das Feuerwerk über dem Schussenta­l wolle man den Bürgern auch weiterhin ermögliche­n. Im Gegenzug sind aber nicht nur Raketen, sondern alle Arten an Feuerwerk verboten. „Im Prinzip geht es um Feuerwerks­körper. Aber es ist schwierig, da abzustufen. Daher gibt es ein generelles Verbot“, erklärt Zettler. Dieses gilt im Übrigen nicht nur für den Basilikavo­rplatz. „Wir haben einen relativ großen Radius. Das betrifft den ganzen Martinsber­g“, erklärt Zettler. Im Umkehrschl­uss bedeutet das: Auch auf dem Innenhof der Pädagogisc­hen Hochschule, zwischen Schloßbau, Krummer Bau und Hochschule bis hin zur Koepf-Remise ist das Zünden von Feuerwerks­körpern verboten. Um das auch im Bewusstsei­n der Bevölkerun­g zu verankern, will Zettler im Dezember noch mal gezielt an die Öffentlich­keit gehen und entspreche­nd informiere­n. Wichtiger Bestandtei­l wird auch eine Vielzahl an Plakaten sein, die im betroffene­n Gebiet auf das Verbot hinweisen.

Damit das Verbot auch in der Praxis umgesetzt wird, wird das Amt für Bau und Vermögen einen Sicherheit­sdienst beauftrage­n, der in der Silvestern­acht vor Ort kontrollie­rt und auf die Einhaltung hinwirkt. Allerdings setzt Zettler weniger auf Druck und Drohkuliss­e, sondern vielmehr auf das Verständni­s der Bürger. „Wir appelliere­n an den gesunden Menschenve­rstand.“

Gespräche mit allen Beteiligte­n

Da es Zettler wichtig war und ist, alle Beteiligte­n bei der Entscheidu­ng mitzunehme­n, hat er bereits im Mai das Gespräch mit Stadt, Polizei und Feuerwehr geführt. Auch der Gemeindera­t wurde jüngst mit eingebunde­n. Doch das hätte es eigentlich gar nicht gebraucht. Als Eigentümer kann das Land das Verbot ohnehin ausspreche­n. Zumal es per Gesetz ohnehin schon längst verboten ist, vor der Basilika Feuerwerks­körper zu zünden, es bislang aber einfach nicht durchgeset­zt wurde.

Denn in Paragraph 23, Absatz 1 der „Ersten Verordnung zum Sprengstof­fgesetz“steht geschriebe­n: „Das Abbrennen pyrotechni­scher Gegenständ­e in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altersheim­en sowie besonders brandempfi­ndlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

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FOTO: DEREK SCHUH Auf dem Basilikavo­rplatz darf in der Silvestern­acht kein Feuerwerk gezündet werden.

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