Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
61-Jähriger hetzt auf Facebook gegen Juden
Amtsgericht Biberach verurteilt ihn zu einer Geldstrafe – Wie ihn die Polizei ermittelte
REGION - Die rechtskräftig verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck, die bundesweit Schlagzeilen macht, hat offenbar auch im Landkreis Biberach Unterstützter. Ein 61-Jähriger ist vom Amtsgericht Biberach in dieser Woche wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro verurteilt worden. Der Mann aus dem östlichen Kreisgebiet hatte in Facebook den Genozid an Juden teilweise infrage gestellt.
Der Angeklagte hatte im Mai dieses Jahres einen Artikel über die Verhaftung der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck in einer AfD-Facebookgruppe mit rund 4000 Mitgliedern kommentiert. Darin soll er von einem „Märchen“gesprochen haben, was die Zahl der getöteten Juden im zweiten Weltkrieg und der „Tatwaffe Gaskammer“angeht. Das warf ihm die Staatsanwaltschaft Ravensburg vor. Ein anonyme Nutzer meldete den Kommentar, woraufhin sich das Landeskriminalamt einschaltete. Nach einer ersten Überprüfung wurde der Fall ans Polizeipräsidium Ulm delegiert, wie der zuständige Beamte vor Gericht erläuterte. Er machte den Beschuldigten ausfindig, auch, indem er ein bei der Kommune gespeichertes Lichtbild mit dem Facebook-Profilfoto abglich.
Inhaber sympathisiert mit NPD
„Das habe ich so nicht gepostet“, sagte der 61-Jährige. Er bestritt vor Gericht seine Schuld und hatte bereits zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Die Richterin zitierte auszugsweise aus dem mehrseitigen Schriftstück, in dem der Angeklagte zwar seine Unschuld beteuerte, sich aber ausführlich für den Inhalt des Posts rechtfertigte. Die Zahl der getöteten Juden liege nicht bei sechs Millionen, sondern bei 5,1 beziehungsweise 5,29 Millionen, erläuterte der Angeklagte. Außerdem gebe es „keine Offenkundigkeit über die Tatwaffe Gaskammer.“Ob das Facebook-Profil seines sei, dazu wollte er keine Angaben machen. Darin sind Einträge zu sehen, in denen der Inhaber unter anderem Beiträge der AfD teilt, Freiheit für Ursula Haverbeck fordert und die NPD unterstützt.
Für seine Ausführungen in der Verhandlung hob er Bücher von Historikern hoch und richtete dabei seinen Blick bewusst in den Zuschauerraum. Dort saßen einige Schüler, die sich mit ihren Lehrern die Verhandlung anschauten. Spontan dürfte die Geste mit den Büchern nicht gewesen sein, hatte er sich die Werke doch vor Prozessbeginn ordentlich auf dem Tisch zurechtgelegt. Mit Hemd und Pullunder gekleidet erschien er ohne einen Verteidiger zur Verhandlung. Mehrmals unterbrach er die Richterin Julia Wichmann, selbst bei der Urteilsverkündung, sodass sie ihm ein Ordnungsgeld wegen Missachtung des Gerichts androhte.
Die Staatsanwältin sah den Tatbestand der Volksverhetzung als erwiesen an. Da sich der Angeklagte nach ihrer Auffassung zudem uneinsichtig gezeigt habe, forderte sie eine Geldstrafe in Höhe von 6400 Euro. Richterin Wichmann folgte dieser Summe nicht ganz. Sie verurteilte den 61-Jährige zu 60 Tagessätzen je 80 Euro, was einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro entspricht. Länger führte sie aus, wie sie zu dieser Entscheidung gelangt war.
Meinungsfreiheit greift nicht
Abgesehen vom Profilbild und Profilnamen sei während der Beweisaufnahme „seine Geisteshaltung“zu Tage getreten, was für sie nur einen Schluss zulasse: Er habe den Eintrag geschrieben. Auch sei es ihm nicht darum gegangen, die Zahl der getöteten Juden zu hinterfragen. Hierbei müsse der Kontext beachten werden. Die Kommentierung habe unter einem Artikel über Ursula Haverbeck gestanden, die den Holocaust weitgehend in Frage stellt: „Mit ihrem Post leugnen Sie, dass der Holocaust so stattgefunden hat, wie er stattgefunden hat.“Nicht zweifelsfrei habe sich klären lassen, inwiefern es sich um eine öffentliche Gruppe handle.
Nach ihrer Einschätzung sei die Facebookgruppe aber als öffentlich einzustufen, weil sie 4000 Mitglieder habe und der anonyme Zeuge sowie das Landeskriminalamt Zugang hatten. Seine Aussagen seien auch nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt: „Eine erwiesen falsche Tatsachenbehauptung ist keine Meinung, sondern eine Lüge“.
Damit orientierte sich die Richterin am Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde von Haverbeck mit der Begründung ab, die Leugnung des NS-Völkermords stelle eine erwiesen unwahre und falsche Tatsachenbehauptung dar und sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der 61-Jährige kann gegen das Urteil des Amtsgerichts Revision oder Berufung einlegen.