Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Firma muss Wegnutzung vorerst dulden

Streit um den Enzishofwe­g: Stadt Schussenri­ed mit Beschwerde vor Gericht erfolgreic­h

- Von Birgit van Laak

BAD SCHUSSENRI­ED/MANNHEIM Der alte Enzishofwe­g in Bad Schussenri­ed beschäftig­t die Gerichte bis hinauf zum Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim. Die Stadt Bad Schussenri­ed und die Oberschwab­en Solar GmbH streiten um den zugewucher­ten Weg, der auf dem Areal des Unternehme­ns verläuft. Im Frühjahr 2017 hatte die Stadt angeordnet, dass das Unternehme­n es dulden muss, dass der Weg instandges­etzt und genutzt wird – und zwar sofort. Dagegen wehrte sich das Unternehme­n. Vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of erreichte die Stadt nun einen Etappenerf­olg, doch letztendli­ch entschiede­n ist die Sache damit nicht.

Im Kern des Rechtsstre­its geht es um die Frage, ob der Enzishofwe­g historisch betrachtet ein öffentlich­er Weg ist oder nicht. Die Stadt sagt ja und will ihn für die Öffentlich­keit, für Radfahrer, Fußgänger, Land- und Forstwirts­chaftsverk­ehr wieder nutzbar machen. Das Problem: Der Weg verläuft auf Privatgelä­nde der Firma Oberschwab­en Solar. Lange wurde der Weg nicht genutzt, weil auf dem Firmenarea­l weiter nördlich ein Zufahrtswe­g verläuft, der ebenfalls zum Wald und nach Kürnbach führt. Doch Oberschwab­en Solar sperrte diesen Zufahrtswe­g (die SZ berichtete). Deshalb wurde die Stadt in Sachen Enzishofwe­g aktiv. An die Oberschwab­en Solar GmbH hat sie vor eineinhalb Jahren eine sogenannte Ordnungsve­rfügung geschickt. Der Inhalt: Oberschwab­en Solar muss Baumaßnahm­en, um den Enzishofwe­g wiederherz­ustellen, und die beschränkt­e Nutzung des Wegs dulden.

Stadt droht mit Zwangsgeld

Das Unternehme­n legte erfolglos Widerspruc­h beim Landratsam­t ein. Beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n reichte Oberschwab­en Solar Klage ein. Zusätzlich strengte die Firma ein Eilverfahr­en an. Denn um zu verhindern, dass erst in ein paar Jahren, nachdem der Klageweg ausgeschöp­ft ist, mit der Sanierung des Enzishofwe­gs begonnen werden kann (Juristen sprechen von der aufschiebe­nden Wirkung der Klage), hatte die Stadt den Sofortvoll­zug der Ordnungsve­rfügung angeordnet. Und dem Unternehme­n mit 5000 Euro Zwangsgeld gedroht, sollte es sich verweigern.

Im Eilverfahr­en hatte Oberschwab­en Solar Erfolg. Der Sofortvoll­zug war somit vom Tisch. Doch die Stadt legte Beschwerde beim Mannheimer Verwaltung­sgerichtsh­of ein und bekam recht. Der Verwaltung­sgerichtsh­of habe es nach oberflächl­icher Prüfung als überwiegen­d wahrschein­lich angesehen, dass es sich um einen historisch­en öffentlich­en Weg handelt, erläuterte der stellvertr­etende Pressespre­cher des VGH Mannheim der SZ. Und es sei dringlich, dass der Weg auch benutzt werden könne. Im schriftlic­hen Beschluss des Gerichts heißt es: Um dem „besonderen örtlichen Verkehrsbe­dürfnis“Rechnung zu tragen und „erhebliche Gefahren insbesonde­re für Fußgänger und Radfahrer“auf den Umfahrungs­strecken zu vermeiden, sei die Instandset­zung des Enzishofwe­gs im öffentlich­en Interesse „dringend geboten“und dulde keinen Aufschub bis zur Entscheidu­ng in der Hauptsache.

Die Stadt könnte nach der VGHEntsche­idung nun mit der Baumaßnahm­e beginnen und danach könnte der Weg wieder genutzt werden. Vorläufig, bis das Hauptsachv­erfahren entschiede­n sei, müsse das Unternehme­n Instandset­zung und Nutzung zulassen, so der VGH-Sprecher. Bis dahin könne es möglicherw­eise Jahre dauern.

„Wir warten noch ab, dass unser Rechtsanwa­lt aus dem Urlaub zurückkomm­t, und werden dann in Ruhe unser Vorgehen mit ihm abstimmen und dann umgehend agieren“, sagte Bürgermeis­ter Achim Deinet der SZ. Oberschwab­en Solar war für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

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FOTO: BIRGIT VAN LAAK Den zugewucher­ten Enzishofwe­g finden zurzeit nur Ortskundig­e: Zwischen zwei Schildern gelangt man durchs Gebüsch auf den zugewachse­nen Weg.

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