Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Mann wegen Kinderpornografie vor Gericht
Bewährungsstrafe wegen Besitz von mehr als 12 000 illegalen Dateien
RAUM WANGEN (niky) - Mehr als 12000 pornografische Bild- und Videodateien mit Personen unter 18 Jahren befanden sich auf mehreren USB-Sticks, SD-Karten, Laptop, Smartphone und Festplatten. Dafür hat sich nun ein Mann vor dem Wangener Amtsgericht verantworten müssen, bei dem im Jahre 2017 bei einer polizeilichen Durchsuchung diese illegale Dateien gefunden worden sind. Die Bilder und Videos zeigten teilweise schweren sexuellen Missbrauch von Kleinkindern, vor allem Mädchen.
Der Angeklagte ist seit 2004 verheiratet und Vater zweier Kinder. Seine Frau wisse nichts von dem Verfahren gegen ihn und dass er des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften beschuldigt wurde, so der Angeklagte. Auf Frage des Richters hin gab er an, die Neigung, so etwas anzuschauen bestünde seit zwei bis drei Jahren. Dies sei auch der Zeitraum, in denen er die Dateien über das Internet gedownloadet habe.
Laut seinem Rechtsanwalt gebe es zumindest Einsicht von Seiten des Angeklagten, denn dieser wolle nach eigener Aussage in Zukunft dazu beitragen, dass Kinderpornos zukünftig schwieriger zugänglich gemacht werden. "Das finde ich jetzt aber schwach", lautete die Aussage des Richters zu dieser mehr als unkonkreten Angabe, denn der Angeklagte habe sich bisher weder irgendwo gemeldet, noch sonst etwas in diese Richtung geleistet. Die Begründung des Angeklagten für seine Passivität war, er arbeite im Moment Vollzeit.
Für ihn sprach sein umfassendes Geständnis zu den Vorwürfen und die Tatsache, dass er bisher nicht vorbestraft war. Gegen ihn sprach die große Menge an Dateien, laut Richter "sehr viel belastendes Material". Neben sogenannten Posing-Bildern, auf denen Minderjährige in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung gezeigt werden, seien darunter eben auch sehr viel grausamere Bilder und Videos, so der Richter. Sein Urteil lautete ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Die für eine Bewährung notwendige positive Sozialprognose sah der Richter in einer abgeschlossenen Berufsausbildung, der damit verbundenen Erwerbstätigkeit und der Tatsache, dass er verheiratet ist.
Von einer Geldauflage sah der Richter mit Blick auf die finanzielle Situation ab, denn der Angeklagte sei aktuell verschuldet. So wurden ihm 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Weiter appellierte der Richter an ihn, unverzüglich eine psychologische Beratungsstelle aufzusuchen zur Bearbeitung seiner pädophilen Neigung. Zudem wolle sich der Richter wegen den beiden Kindern des Angeklagten mit dem Jugendamt auseinandersetzen.