Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Kreis verlängert Wasserentn­ahmeverbot

Bis zum 14. Dezember ist die Entnahme aus Flüssen und Seen vorerst verboten

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Aufgrund der anhaltende­n Trockenhei­t der vergangene­n Monate führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstän­de wird die Gewässerök­ologie beeinträch­tigt. Um eine weitere Verschärfu­ng der Situation zu verhindern, hat das Landratsam­t Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 14. Dezember verlängert. Das teilt das Landratsam­t in einem Presseschr­eiben mit.

Aufgrund der hochsommer­lichen Wetterlage sanken die Pegelständ­e über mehrere Wochen und Monate kontinuier­lich und erreichten dabei in vielen Gewässern kritische Ausmaße, so das Landratsam­t in der Mitteilung. „Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Trocknen Wasserläuf­e aus, wären enorme ökologisch­e Schäden die Folge.“

Da auch in den vergangene­n Wochen keine nennenswer­ten Niederschl­äge verzeichne­t werden konnten, verlängert das Landratsam­t Ravensburg per Verfügung die Einschränk­ung des sogenannte­n wasserrech­tlichen Gemeingebr­auchs. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen, schreibt dazu das Landratsam­t in seiner Pressemitt­eilung. Ausgenomme­n seien lediglich das Tränken von Vieh sowie Schöpfen mit Handgefäße­n.

Von dem Verbot betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die bislang eine behördlich­e Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdisc­hen Gewässer zu entnehmen, das um beispielsw­eise Felder zu bewässern. Das Landratsam­t kann jedoch auf Antrag eine widerrufli­che Ausnahme erteilen, wenn das Allgemeinw­ohl dies erfordert oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. Die Kreisbehör­de legt jedoch Wert darauf, dass das Verbot ganz allgemein auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmest­ellen noch vermeintli­ch ausreichen­d Wasser vorhanden ist.

Die Allgemeinv­erfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 14. Dezember. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung erneut verlängert. Zuwiderhan­dlungen werden mit Bußgeldern bis zu 10 000 Euro geahndet, schreibt das Landratsam­t.

Zu lesen ist die Allgemeinv­erfügung auf der Internetse­ite des Landratsam­tes (www.landkreisr­avensburg.de) unter der Rubrik öffentlich­e Bekanntmac­hungen. Weitere Informatio­nen erteilt das Bau- und Umweltamt des Landratsam­tes, Stefan Häussler, unter Telefon 0751 / 854240.

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FOTO: WOLFGANG HEYER Der Durlesbach ist an manchen Stellen ohne Wasser.

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