Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Persönliche Dinge frühzeitig regeln
90 Zuhörer bei Vortrag „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“im Wohnpark am Schloss
BAD WALDSEE (sz) - Zu einem Vortrag über „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“hat die Sozialstation Gute Beth am Donnerstag in den Festsaal des Wohnparks am Schloss in Bad Waldsee eingeladen. Gut 90 Zuhörer erfuhren dabei von Referent Hans Zimmerer Wissenswertes darüber, was sie an persönlicher Vorsorge im Hinblick auf eine Krankheit oder einen Unfall veranlassen sollten.
In seinem eineinhalbstündigen Vortrag informierte der gelernte Krankenpfleger über das Wesen der General- und Vorsorgevollmacht sowie der Patientenverfügung, teilt die St.-Elisabeth-Stiftung mit. Wer ein großes Vermögen besitzt und klären möchte, wer darüber verfügen soll, wenn dies dem Besitzer aufgrund einer Krankheit nicht mehr möglich ist, dem rät Hans Zimmerer zu einer Generalvollmacht. „Die müssen Sie aber notariell beglaubigen lassen.“
Im Falle von kleineren Besitztümern reiche eine Vorsorgevollmacht aus. In diesem vierseitigen Formular könne die Gesundheitssorge ebenso geregelt werden wie die Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten sowie die Vertretung bei Behörden und Gericht.
„Am besten ist es, wenn Ihre Vertrauensperson, die Ihre Dinge einmal in Ihrem Sinne regeln soll, am Ort wohnt wegen der kurzen Wege und weil häufig Eile geboten ist“, weiß Zimmerer. „Und bewahren Sie die ausgefüllte Vollmacht möglichst daheim in einem Ordner auf, wo alles das abgeheftet ist, was der Vollmachtnehmer im Ernstfall benötigt. Sonst muss er danach suchen.“
Generell rät der ehemalige Vorsitzende des Kreisseniorenrates dazu, sich „frühzeitig“mit Familienangehörigen zusammenzusetzen und diese „schweren Themen“offen anzusprechen. „Nur was Sie selbst bei vollem Bewusstsein unterschrieben hinterlegt haben, kann später im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung in Ihrem Sinne umgesetzt werden“, so Zimmerer dazu.
Dies treffe auch auf die Patientenverfügung zu. In diesem hilfreichen Dokument ist geregelt, in welchem Umfang der Patient medizinisch behandelt werden möchte, wenn er sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Für Angehörige, Ärzte und für das Pflegepersonal in Kliniken ist eine solche Verfügung eine große Hilfe. Sie können darin unter anderem nachlesen, was dem Patienten im Leben wertvoll ist und ob er im Angesicht des Todes lebensverlängernde Maßnahmen wünscht.
Die Formulare für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können unter anderem auf der Internetseite des Kreisseniorenrates Ravensburg unter der Adresse www.kreisseniorenrat-ravensburg.de heruntergeladen werden. Eine Vorsorgemappe des Stadtseniorenrates Bad Waldsee ist im städtischen Bürgerbüro erhältlich.