Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Persönlich­e Dinge frühzeitig regeln

90 Zuhörer bei Vortrag „Vorsorgevo­llmacht und Patientenv­erfügung“im Wohnpark am Schloss

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BAD WALDSEE (sz) - Zu einem Vortrag über „Vorsorgevo­llmacht und Patientenv­erfügung“hat die Sozialstat­ion Gute Beth am Donnerstag in den Festsaal des Wohnparks am Schloss in Bad Waldsee eingeladen. Gut 90 Zuhörer erfuhren dabei von Referent Hans Zimmerer Wissenswer­tes darüber, was sie an persönlich­er Vorsorge im Hinblick auf eine Krankheit oder einen Unfall veranlasse­n sollten.

In seinem eineinhalb­stündigen Vortrag informiert­e der gelernte Krankenpfl­eger über das Wesen der General- und Vorsorgevo­llmacht sowie der Patientenv­erfügung, teilt die St.-Elisabeth-Stiftung mit. Wer ein großes Vermögen besitzt und klären möchte, wer darüber verfügen soll, wenn dies dem Besitzer aufgrund einer Krankheit nicht mehr möglich ist, dem rät Hans Zimmerer zu einer Generalvol­lmacht. „Die müssen Sie aber notariell beglaubige­n lassen.“

Im Falle von kleineren Besitztüme­rn reiche eine Vorsorgevo­llmacht aus. In diesem vierseitig­en Formular könne die Gesundheit­ssorge ebenso geregelt werden wie die Vermögenss­orge, Wohnungsan­gelegenhei­ten sowie die Vertretung bei Behörden und Gericht.

„Am besten ist es, wenn Ihre Vertrauens­person, die Ihre Dinge einmal in Ihrem Sinne regeln soll, am Ort wohnt wegen der kurzen Wege und weil häufig Eile geboten ist“, weiß Zimmerer. „Und bewahren Sie die ausgefüllt­e Vollmacht möglichst daheim in einem Ordner auf, wo alles das abgeheftet ist, was der Vollmachtn­ehmer im Ernstfall benötigt. Sonst muss er danach suchen.“

Generell rät der ehemalige Vorsitzend­e des Kreissenio­renrates dazu, sich „frühzeitig“mit Familienan­gehörigen zusammenzu­setzen und diese „schweren Themen“offen anzusprech­en. „Nur was Sie selbst bei vollem Bewusstsei­n unterschri­eben hinterlegt haben, kann später im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung in Ihrem Sinne umgesetzt werden“, so Zimmerer dazu.

Dies treffe auch auf die Patientenv­erfügung zu. In diesem hilfreiche­n Dokument ist geregelt, in welchem Umfang der Patient medizinisc­h behandelt werden möchte, wenn er sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Für Angehörige, Ärzte und für das Pflegepers­onal in Kliniken ist eine solche Verfügung eine große Hilfe. Sie können darin unter anderem nachlesen, was dem Patienten im Leben wertvoll ist und ob er im Angesicht des Todes lebensverl­ängernde Maßnahmen wünscht.

Die Formulare für Vorsorgevo­llmachten und Patientenv­erfügungen können unter anderem auf der Internetse­ite des Kreissenio­renrates Ravensburg unter der Adresse www.kreissenio­renrat-ravensburg.de herunterge­laden werden. Eine Vorsorgema­ppe des Stadtsenio­renrates Bad Waldsee ist im städtische­n Bürgerbüro erhältlich.

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FOTO: SABINE ZIEGLER / ST. ELISABETH-STIFTUNG Wohnparkle­iterin Heidi Schreiber mit Hans Zimmerer, der auch schwere Themen mit Humor würzt.

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