Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Lage bei Rettungsgasse offenbar auf gutem Wege
Leutkircher und Wangener Feuerwehrkommandanten sehen starke Tendenz zu regelkonformem Verhalten
LEUTKIRCH - Eine bundesweite Umfrage des Deutschen Roten Kreuzes unter Rettungsteams hat Alarmierendes ergeben. Demnach funktioniert die Rettungsgasse in 80 Prozent der Fälle nicht. Leutkirchs Feuerwehrkommandant Michael Klotz schätzt, dass es vor allem in Ballungszentren mit dem dortigen hohen Verkehrsaufkommen zu Problemen kommen kann. Für den Autobahnbereich seiner Wehr geht er hingegen davon aus, dass die Rettungsgasse zu 80 Prozent funktioniert. Christoph Bock, Kommandant der Feuerwehr in Wangen, sieht zumindest eine Verbesserung beim Bilden von Rettungsgassen.
Die Grundidee der Rettungsgasse ist es, Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und der medizinischen Helfer schnell zum Unfallort kommen zu lassen. Deshalb sollen Autofahrer bei einem Stau oder dem Verkehr in Schrittgeschwindigkeit auf Straßen mit mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen eine Gasse freihalten. „Wir haben durchaus unterschiedliche Erfahrungen zum Funktionieren der Rettungsgasse“, sagt Klotz. Immer würde die Prozedur schließlich nicht funktionieren. „Bei langen Staus ist es problematischer“, berichtet der Feuerwehrkommandant. Sei der Stau kürzer, funktioniere die Rettungsgasse besser.
Bei Schwierigkeiten täte sich im Allgemeinen das erste Einsatzfahrzeug schwer, während die anderen anschließend wesentlich besser durchkämen, spricht Klotz von seinen Erfahrungen. Pkw-Fahrer könnten mit Blick auf ihre kleineren Fahrzeuge schneller Platz machen, während Lkw-Lenker eher zu kämpfen hätten. „Da gibt es dann gerne Verzögerungen“, so Klotz.
Seine Wangener KommandantenKollege Christoph Bock erinnert sich an einen jüngst geschehenen Unfall auf der A96. „Da war die Rettungsgasse vorbildlich. Alles Fahrzeuge sind links und rechts gestanden“, sagt er. Bock meint, dass sich das Verhalten der Autofahrer inzwischen zum besseren geändert habe. Der Wangener Feuerwehrkommandant spielt damit auf die Neufassung des Paragraphen 11 der Straßenverkehrsordnung vor zwei Jahren an. Das Bilden einer Rettungsgasse läuft nach seinen Eindrücken „oft ganz ordentlich und ausreichend“ab.
Wie Klotz verweist Bock jedoch darauf, dass die Länge eines Staus eine nachdrückliche Auswirkung auf die Rettungsgasse habe: „Je länger der Stau ist, desto größer wird die Gefahr von Problemen.“
Das Deutsche Rote Kreuz hat für seine Umfrage insgesamt 96 Rettungsteams kontaktiert. Als besonders dramatisch empfindet die Organisation, dass laut der Studie 20 Prozent der Fahrer nicht einmal auf ein Sondersignal wie Blaulicht oder Sirene reagieren. Wer das Bilden einer Rettungsgasse unterlässt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sind als Sanktion möglich. In schweren Fällen kann der Verstoß auch als Verkehrsstraftat gewertet werden. In diesem Fall ist auch Gefängnis vorstellbar.