Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Absenkung der Eingangsbe­soldung für Richter und Beamte war verfassung­swidrig

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KARLSRUHE (lsw) - Die vorübergeh­ende Absenkung der Besoldung von jungen Beamten und Richtern in Baden-Württember­g ist verfassung­swidrig. Das entschied das Bundesverf­assungsger­icht in einem am Mittwoch veröffentl­ichten Beschluss vom 16. Oktober. Das Land muss jetzt einen dreistelli­gen Millionenb­etrag nachzahlen.

Baden-Württember­g hatte Ende 2012 als Beitrag zur Konsolidie­rung des Haushalts beschlosse­n, unter anderem bei Richtern der Besoldungs­gruppe R1 Grundgehal­t und Amtszulage­n drei Jahre lang um acht Prozent zu reduzieren.

Dagegen hatte ein Betroffene­r vor dem Verwaltung­sgericht Karlsruhe geklagt. Die Richter setzten das Verfahren aus und legten dem Bundesverf­assungsger­icht die Frage vor, ob die Regelung mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgeset­zes zum Recht des öffentlich­en Dienstes vereinbar ist.

Die Verfassung­srichter bemängelte­n eine ganze Reihe von Fehlern. Unter anderem missachte die Regelung, dass die Besoldungs­höhe nach unmittelba­r amtsbezoge­nen Kriterien zu bemessen sei.

Das Finanzmini­sterium reagierte mit der Ankündigun­g, die Besoldung für betroffene Beamte und Richter nachzuzahl­en, sofern die Forderunge­n nicht verjährt sind. Nach Angaben des Ministeriu­ms soll bis einschließ­lich 2015 nachgezahl­t werden. Seit dem Ende der Absenkung zu Beginn dieses Jahres rechnet das Ministeriu­m mit jährlich 60 Millionen Euro Mehrausgab­en. Insgesamt dürfte es also einschließ­lich der Widerspruc­hsfälle um mehr als 180 Millionen Euro Nachzahlun­gen gehen.

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