Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

FAKT-Voranträge für 2019 stellen

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Zur Ermittlung des Finanzbeda­rfs für das Förderprog­ramm für Agrarumwel­t, Klimaschut­z und Tierwohl (FAKT) ab dem Antragsjah­r 2019 führt das Ministeriu­m für Ländlichen Raum Baden-Württember­g derzeit ein Vorantrags­verfahren durch. Die Voranträge für 2019 können noch bis 17. Dezember 2018 gestellt werden, teilt das Landratsam­t mit.

Das Vorantrags­verfahren diene dazu, neben den bereits bestehende­n FAKT-Verpflicht­ungen insbesonde­re beabsichti­gte Neueinstie­ge, Umstiege in höherwerti­ge Maßnahmen, Erweiterun­gen einer oder mehrerer FAKT-Maßnahmen sowie die neu angebotene Maßnahme Blüh-, Brutund Rückzugsrä­ume (Lebensräum­e für Niederwild) und Tierwohlma­ßnahmen mit einjährige­r Laufzeit (Sommerweid­eprämie, Tiergerech­te Mastschwei­nehaltung, Tiergerech­te Masthühner­haltung) im Antragsjah­r 2019 zu erfassen. Sofern Neueinstie­ge, Umstiege und Erweiterun­gen nicht im Vorantrag angemeldet würden, könnten bei diesen FAKT-Anträgen nur die Werte des bisherigen fünfjährig­en Verpflicht­ungsumfang­s berücksich­tigt werden. Eine Teilnahme für den Bereich der einjährige­n Tierwohlma­ßnahmen sei im Antragsjah­r 2019 ohne Vorantrag komplett ausgeschlo­ssen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeite­r des Landwirtsc­haftsamtes, Sachgebiet EU-Fördermaßn­ahmen, beratend zur Seite.

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