Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
FAKT-Voranträge für 2019 stellen
KREIS RAVENSBURG (sz) - Zur Ermittlung des Finanzbedarfs für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ab dem Antragsjahr 2019 führt das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg derzeit ein Vorantragsverfahren durch. Die Voranträge für 2019 können noch bis 17. Dezember 2018 gestellt werden, teilt das Landratsamt mit.
Das Vorantragsverfahren diene dazu, neben den bereits bestehenden FAKT-Verpflichtungen insbesondere beabsichtigte Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Maßnahmen, Erweiterungen einer oder mehrerer FAKT-Maßnahmen sowie die neu angebotene Maßnahme Blüh-, Brutund Rückzugsräume (Lebensräume für Niederwild) und Tierwohlmaßnahmen mit einjähriger Laufzeit (Sommerweideprämie, Tiergerechte Mastschweinehaltung, Tiergerechte Masthühnerhaltung) im Antragsjahr 2019 zu erfassen. Sofern Neueinstiege, Umstiege und Erweiterungen nicht im Vorantrag angemeldet würden, könnten bei diesen FAKT-Anträgen nur die Werte des bisherigen fünfjährigen Verpflichtungsumfangs berücksichtigt werden. Eine Teilnahme für den Bereich der einjährigen Tierwohlmaßnahmen sei im Antragsjahr 2019 ohne Vorantrag komplett ausgeschlossen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes, Sachgebiet EU-Fördermaßnahmen, beratend zur Seite.