Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Radfahrer bemängelt Radsituation bei Steinacher Kapelle
Radler sollten an Engstelle auf dem Gehweg fahren dürfen - Stadt widerspricht
BAD WALDSEE - SZ-Leser Michael Liepert hat auf eine Gefahrenstelle für Radfahrer in Steinach hingewiesen. Seiner Ansicht nach würde sich die Problematik leicht lösen lassen. Die Stadt sieht das anders.
Rund 400 Meter lang ist die gefährliche Situation für Radfahrer in der Steinacher Straße. Von der Einmündung der Johann-Sailer-Straße bis zur St.-Anna-Kapelle in Steinach müssen Radfahrer, die in Richtung Reute unterwegs sind, eigentlich am rechten Straßenrand fahren. „Aber da kann es sehr eng werden“, verdeutlicht Liepert seine Sicht der Dinge. „Gerade für Ältere, die nicht mehr ganz so sicher auf dem Rad sind und etwas wackeln, kann es ganz schnell gefährlich werden“, sagt Liepert und weiß von Radfahrern, die von Autos bereits abgedrängt wurden. Speziell in Hauptverkehrszeiten, wenn Autos und Lastwagen aus beiden Richtungen auf der Straße fahren, sei das Sicherheitsempfinden für Radler empfindlich gestört.
Aus diesem Grund würden auch einige Radfahrer unerlaubterweise den Gehweg nutzen. „Da ist es einfach sicherer“, betont Liepert und sieht es als seine Pflicht an, auf die Gefahrenstelle hinzuweisen, bevor etwas passiert. Schließlich gilt der Fahrradschutzstreifen auf der Straße nur für Zweiradfahrer, die in Richtung Stadt unterwegs sind. Sein Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Situation wäre simpel: Das Befahren des Gehwegs müsste für Radfahrer erlaubt werden. Hierfür müsste das Verkehrsschild „Radfahrer frei“auf Höhe der Einmündung der Johann-Sailer-Straße angebracht werden. „Dann wäre das hier in Ordnung“, so Liepert, der die Stelle der Stadt bereits gemeldet hat.
Wie die Stadt auf SZ-Nachfrage mitteilt, soll der Radverkehr nach aktuellem Kenntnisstand innerorts möglichst auf der Straße fließen. „Dies steht zwar vielfach im Widerspruch zum gefühlten Sicherheitsempfinden der Radfahrer. Dieser
Ansatz wird allerdings durch Ergebnisse von verschiedenen Verkehrssicherheitsstudien gestützt“, berichtet Jürgen Bucher vom Tiefbauamt.
Hinsichtlich Lieperts Lösungsvorschlag macht Bucher deutlich, dass der bestehende Gehweg „wegen seiner geringen Breite leider nicht für den allgemeinen Radverkehr freigegeben werden“kann. Der Radverkehr auf schmalen Gehwegen sei nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wie Bucher verdeutlicht, müssen beispielsweise Rad fahrende Kinder bis zum achten Lebensjahr zwingend den Gehweg benutzen. Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg Rad fahren. „Seit Neuestem dürfen ausnahmsweise auch Eltern, die ihre Kleinkinder auf dem Fahrrad begleiten, auf dem Gehweg fahren“, so Bucher.
Zum bestehenden Radschutzstreifen auf der Straßensüdseite teilt Bucher mit, dass dieser den von Reute kommenden Geh- und Radweg in Richtung Stadtmitte fortführe. Er ende etwa im Bereich der Einmündung Johann-Sailer-Straße, weil sich hier die Straße in Richtung Innenstadt hin verschmälere. „Die Straße ist in diesem Bereich zu schmal, um auf beiden Seiten einen Schutzstreifen für Radfahrer zu markieren. Etwa ab der Johann-Sailer-Straße reduziert sich die Straßenbreite so weit, dass selbst der einseitige Schutzstreifen an der Stelle enden muss“, berichtet Bucher. Nach den einschlägigen Regeln dürften Schutzstreifen nur markiert werden, wenn eine Restfahrbahnbreite für den Autoverkehr von 4,5 Metern zur Verfügung stünde. „Infolge der bestehenden Straßenbreite kann an der Stelle also leider keine radverkehrliche Verbesserung durch Markierung eines weiteren Schutzstreifens erreicht werden“, bilanziert Bucher.