Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Bleibt der „Bärengarte­n“am Rutenfest zu?

Pächter und Ravensburg­er Rutenfestk­ommission streiten sich um Geld

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Zwischen der Ravensburg­er Rutenfestk­ommission und dem Pächter des Traditions­lokals „Bärengarte­n“gibt es erhebliche­n Streit. Die Vorwürfe sind vielschich­tig, in der Summe geht es vor allen Dingen um Geld. Und um die Frage, ob der Biergarten des „Bärengarte­n“beim Rutenfest 2019 vielleicht ganz geschlosse­n bleibt.

Ein Rutenfest ohne „Bärengarte­n“? In Ravensburg ist das undenkbar. Dennoch stehen die Zeichen auf Sturm. Denn die Rutenfestk­ommission, ein Verein von Ehrenamtli­chen, der im Namen und Auftrag der Stadt das Ravensburg­er Heimatfest ausrichtet, und „Bärengarte­n“-Pächter Reinhard Klumpp befinden sich derzeit in einer ernsthafte­n Auseinande­rsetzung. (Klumpp und der Rechtsanwa­lt Klaus Baldauf waren mit ihrer Culina OHG auch Pächter des FarnyHotel­s im Hofgut Dürren).

Klumpp hatte bereits in den vergangene­n Jahren durch höhere Bierpreise als sonst auf dem Rutenfest und seine Entscheidu­ng, keinen hiesigen Hopfensaft mehr auszuschen­ken, manche Ravensburg­er verärgert. Der Pächter des „Bärengarte­n“argumentie­rte stets mit dem wirtschaft­lichen Druck, unter dem er als Gastronom am Rutenfest arbeite, unzählige Ravensburg­er reagierten dennoch sauer und blieben dem Traditions­lokal an ihrem Heimatfest fern.

Festplatzb­ereich erweitert

Nun geht die Auseinande­rsetzung in die nächste Runde. Der Hintergrun­d: Aufgrund eines Gerichtsur­teils aus dem Jahre 2003, als der Pächter noch Ariel Wagner hieß, wurde dem „Bärengarte­n“auferlegt, nur noch 300 Sitzplätze unter dem überdachte­n Außenberei­ch des Lokals betreiben zu dürfen – auch am Rutenfest. Daraufhin wurde auf Initiative der Rutenfestk­ommission (RFK) der rechtlich gestattete Festplatzb­ereich um den Biergarten des „Bärengarte­n“erweitert. Das heißt: Seither gelten dieselben Regeln für den „Bärengarte­n“wie für den Rest des Festgeländ­es. Dazu gehören Sperrzeite­n, Auflagen in Hinblick auf Lärm, Verunreini­gungen und Sicherheit. Aber auch die Genehmigun­g, dass sich am Rutenfest bis zu 3500 Menschen (Stehund Sitzplätze) im „Bärengarte­n“aufhalten dürfen, und nicht nur 300.

Für dieses Entgegenko­mmen verlangt die Rutenfestk­ommission vom „Bärengarte­n“-Pächter Geld zur Finanzieru­ng des Fests. Die Summe ist offiziell nicht bekannt, nach SZ-Informatio­nen liegt sie im Bereich von 20 000 bis 25 000 Euro für die gesamte Dauer. Genau darüber streiten sich im Moment RFK und „Bärengar- ten“-Pächter Reinhard Klumpp. Der Vorwurf der Rutenfestk­ommission: Klumpp habe lediglich rund 8000 Euro bezahlt. Gleichwohl habe er sich RFK-Biermarken in der Höhe von rund 20 000 Euro erstatten lassen. Die Kosten für den Sicherheit­sdienst in dem Lokal, den die RFK auf 12 000 Euro beziffert und dem „Bärengarte­n“vorschoss, wolle der Pächter ebenfalls nicht bezahlen.

Reinhard Klumpp ist derzeit in Brasilien. Auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“reagiert er per EMail. Er bezeichnet die Aussagen der RFK als „Unwahrheit­en“und behält sich daher rechtliche Schritte vor. Wörtlich heißt es: „Es ist falsch, dass nur ein Drittel der vereinbart­en Abgabe bezahlt wurde. Wir haben über 20 000 Euro für viereinhal­b Tage bezahlt.“Richtig sei hingegen, „dass wir teilweise mit Forderunge­n gegenüber der Kommission aus dem Vorjahr aufrechnen mussten, weil die RFK mit uns vereinbart­e Beträge fast ein Jahr lang nicht beglichen hatte.“

Die Rutenfestk­ommission stellt das anders dar. Der „Bärengarte­n“-Pächter habe im Jahr 2017 der RFK FarnyBierm­arken im Wert von rund 12 000 Euro gebracht und eine Erstattung des Geldwerts gewünscht. Aufgrund einer juristisch­en Auseinande­rsetzung zwischen Klumpp und Farny sei die Kißlegger Brauerei aber nicht bereit gewesen, der RFK dieses Geld zu geben. Die Kommission, die mit diesem Rechtsstre­it nichts zu tun hat, sah sich dadurch in Sippenhaft genommen und verweigert­e eine Auszahlung dieser Summe an Klumpp. Im Jahr 2018 nahm die RFK von Klumpp keinerlei FarnyBierm­arken mehr an.

Nach Aussage von Dieter Graf, dem Chef der Rutenfestk­ommission, habe der „Bärengarte­n“angekündig­t, den Biergarten am Rutenfest 2019 nicht mehr zu öffnen - außer die RFK oder die Stadt sei bereit zu einem Sponsoring des Betriebs am Ravensburg­er Heimatfest. Graf will von dieser Idee nichts wissen: „Wir unterstütz­en den Bärengarte­n bereits dadurch, dass die Gestattung für den Festplatzb­ereich auf den Biergarten erweitert wurde und daher dort deutlich mehr Menschen feiern dürfen.“Im Übrigen bezahle jeder andere Zeltbetrei­ber denselben Sponsoring­betrag an die Kommission, nicht nur der „Bärengarte­n“. Von diesen Seiten habe es aber zu keiner Zeit ein Murren gegeben.

Da wiederum widerspric­ht Reinhard Klumpp. Per E-Mail teilt er der „Schwäbisch­en Zeitung“aus Südamerika mit: „Es ist falsch, dass wir angekündig­t hätten, das Rutenfest (Biergarten) 2019 nicht mehr durchzufüh­ren. Wir sagten lediglich, dass wir künftig nur noch wirtschaft­lich vertretbar­e Forderunge­n der RFK erfüllen werden.“

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ARCHIVFOTO: FELIX KÄSTLE Der Bärengarte­n ist während des Rutenfeste­s ein zentraler Treffpunkt der Ravensburg­er – zumindest war er das immer.

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