Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Mann schießt mit Schrecksch­usspistole

Angeklagte­r bekommt Geldstrafe wegen unerlaubte­n Waffenbesi­tzes

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN - Ein junger Mann musste vor den Richter beim Amtsgerich­t Wangen treten, weil er beschuldig­t wurde, vier Personen körperlich misshandel­t und geschädigt zu haben. Dies sei durch den unerlaubte­n Besitz einer Schrecksch­usspistole geschehen, die mit Knall- und Reizpatron­en gefüllt war. Für diesen unerlaubte­n Waffenbesi­tz muss der junge Mann nun eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bezahlen.

Der Angeklagte erzählte, dass sein Bruder ihn gebeten habe, ihn mit dem Auto zu einem Treffpunkt in Isny zu fahren, dort sollte mit einer Uhr gehandelt werden. Da der Bruder zum Zeitpunkt des Geschehens keinen Führersche­in hatte, kam der Angeklagte dieser Bitte nach. An der vereinbart­en Stelle seien sie dann schon von einigen jungen Männern erwartet worden. Als der Bruder ausstieg, sei er sofort von einem Anwesenden zu Boden geworfen worden, da er diesem zu nahe gekommen sei. Dabei fiel ihm seine Schreckpis­tole aus der Jacke. Als der Angeklagte seinen Bruder am Boden liegen sah, stieg er aus und griff sich die Pistole. Da er seinen Bruder und sich selbst vor den Angreifern schützen wollte, schoss er um sich. Von allen Seiten seien Angreifer gekommen und hätten ihn mit Schlägen traktiert.

Die im Gericht anwesenden Zeugen berichtete­n ebenfalls von chaotische­n Zuständen, jedoch schien keiner der Anwesenden eine reine Weste zu haben. Erst die Polizei konnte dem Geschehen ein Ende setzen. Im Laufe der Verhandlun­g stellte sich heraus, dass beide Brüder im Besitz einer solchen Schrecksch­usspistole waren. Weiter seien im Auto des Angeklagte­n ein Baseballsc­hläger und ein Blaulicht gefunden worden. Die Frage des Richters, ob er denn Baseball spiele, musste der Angeklagte verneinen.

Die beiden anwesenden Zeugen waren bei der Auseinande­rsetzung dabei und gehörten der Gegenseite an. Jedoch beteuerten beide, dass ihnen nicht daran gelegen sei, dass ihr Widersache­r vor Gericht bestraft werde. Der Richter gab dem Staatsanwa­lt zu bedenken, ob hier nicht eine Notfalldis­kussion in Betracht gezogen werden müsse. Dem konnte der Staatsanwa­lt nur zustimmen. Trotzdem bestehe weiterhin die Tatsache, dass der Angeklagte unerlaubt eine Waffe mit sich geführt hatte. Die Anwältin erinnerte nochmal daran, dass ihr Mandant lediglich der Fahrer gewesen sei und keine Vorstrafen habe. Er hätte versucht, seinem Bruder zu helfen und dabei einige Schläge abbekommen. Und noch mehr: In den Wirren hätte er sich auch noch selber mit der Schrecksch­usspistole ins Bein geschossen. Der Richter entschied daher, dass der Angeklagte 600 Euro an eine gemeinnütz­ige Organisati­on zahlen solle. Den Betrag muss er ab Dezember dieses Jahres in Raten à 100 Euro begleichen.

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FOTO: DPA Wegen des unerlaubte­n Besitz einer Schrecksch­usspistole musste sich ein junger Mann vor der Amtsgerich­t Wangen verantwort­en

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