Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)
Mann schießt mit Schreckschusspistole
Angeklagter bekommt Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes
WANGEN - Ein junger Mann musste vor den Richter beim Amtsgericht Wangen treten, weil er beschuldigt wurde, vier Personen körperlich misshandelt und geschädigt zu haben. Dies sei durch den unerlaubten Besitz einer Schreckschusspistole geschehen, die mit Knall- und Reizpatronen gefüllt war. Für diesen unerlaubten Waffenbesitz muss der junge Mann nun eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bezahlen.
Der Angeklagte erzählte, dass sein Bruder ihn gebeten habe, ihn mit dem Auto zu einem Treffpunkt in Isny zu fahren, dort sollte mit einer Uhr gehandelt werden. Da der Bruder zum Zeitpunkt des Geschehens keinen Führerschein hatte, kam der Angeklagte dieser Bitte nach. An der vereinbarten Stelle seien sie dann schon von einigen jungen Männern erwartet worden. Als der Bruder ausstieg, sei er sofort von einem Anwesenden zu Boden geworfen worden, da er diesem zu nahe gekommen sei. Dabei fiel ihm seine Schreckpistole aus der Jacke. Als der Angeklagte seinen Bruder am Boden liegen sah, stieg er aus und griff sich die Pistole. Da er seinen Bruder und sich selbst vor den Angreifern schützen wollte, schoss er um sich. Von allen Seiten seien Angreifer gekommen und hätten ihn mit Schlägen traktiert.
Die im Gericht anwesenden Zeugen berichteten ebenfalls von chaotischen Zuständen, jedoch schien keiner der Anwesenden eine reine Weste zu haben. Erst die Polizei konnte dem Geschehen ein Ende setzen. Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass beide Brüder im Besitz einer solchen Schreckschusspistole waren. Weiter seien im Auto des Angeklagten ein Baseballschläger und ein Blaulicht gefunden worden. Die Frage des Richters, ob er denn Baseball spiele, musste der Angeklagte verneinen.
Die beiden anwesenden Zeugen waren bei der Auseinandersetzung dabei und gehörten der Gegenseite an. Jedoch beteuerten beide, dass ihnen nicht daran gelegen sei, dass ihr Widersacher vor Gericht bestraft werde. Der Richter gab dem Staatsanwalt zu bedenken, ob hier nicht eine Notfalldiskussion in Betracht gezogen werden müsse. Dem konnte der Staatsanwalt nur zustimmen. Trotzdem bestehe weiterhin die Tatsache, dass der Angeklagte unerlaubt eine Waffe mit sich geführt hatte. Die Anwältin erinnerte nochmal daran, dass ihr Mandant lediglich der Fahrer gewesen sei und keine Vorstrafen habe. Er hätte versucht, seinem Bruder zu helfen und dabei einige Schläge abbekommen. Und noch mehr: In den Wirren hätte er sich auch noch selber mit der Schreckschusspistole ins Bein geschossen. Der Richter entschied daher, dass der Angeklagte 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen solle. Den Betrag muss er ab Dezember dieses Jahres in Raten à 100 Euro begleichen.